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Völker- und Europarecht


Die Beziehungen zwischen den Staaten werden im Zeitalter der Globalisierung immer wichtiger. Durch die Verflechtung der globalen Wirtschaft, die Bedrohungen durch den internationalen Terrorismus oder die Gefahren des Klimawandels werden neue Herausforderungen an die Politik und an das Recht gestellt. Der grenzüberschreitende Charakter dieser Themen sorgt dafür, dass nur ein gemeinsames Vorgehen der Staaten zur Lösung von Problemen beitragen kann. Dem Völkerrecht als im Kern zwischenstaatlichem Recht obliegt es, rechtliche Regelungen bereitzustellen, die für eine Ordnung der Beziehungen der Staaten zueinander sorgen sollen. Eine besonders enge Form der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit ist in der Europäischen Union zu beobachten. Mit dem Ziel der Verwirklichung eines gemeinsamen Binnenmarktes wurden der Europäischen Union weitreichende Kompetenzen verliehen. Diese Kompetenzen bilden die Grundlage der Unionsrechtsordnung, deren Aufgabe neben der Sicherung des Binnenmarktes in der Gewährleistung der größtmöglichen wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit der Marktteilnehmer liegt. Das Völkerrecht und das Unionsrecht bilden allerdings keine von der nationalen Rechtsordnung vollständig unabhängigen Rechtsordnungen. Die vielfältigen Probleme, die sich durch ihre Einwirkungen auf die deutsche Rechtsordnung ergeben, sind nicht nur für Studenten des Schwerpunktbereiches von Interesse, sondern bilden häufig den Gegenstand von Klausuren im 1. Staatsexamen. Die Wahl des Schwerpunktbereiches bietet in besonderem Maße die Gelegenheit, sich mit den rechtlichen Problemen vertraut zu machen.

Zum Kernbereich des Schwerpunktes gehören die Vorlesungen Völkerrecht I, Völkerrecht II und Vertiefung Europarecht. In den Vorlesungen Völkerrecht I und II  werden die Grundlagen der Völkerrechtsordnung vermittelt, dazu zählen die Bestimmung der Völkerrechtssubjekte und der Völkerrechtsquellen, das Recht der Staatenverantwortlichkeit und das Verhältnis des Völkerrechts zum nationalen Recht. Ferner werden die wichtigen Strukturprinzipien des Völkerrechts, u.a. das universelle Gewaltverbot, das Interventionsverbot, sowie das Gebot der friedlichen Streitbeilegung näher erläutert. Weitere Themenschwerpunkte bilden das Umweltvölkerrecht, der Schutz des Individuums und das Recht der internationalen Organisationen, zu denen die Vereinten Nationen und die NATO zählen. In der Vorlesung Vertiefung Europarecht sollen die Kenntnisse aus dem Grundkurs Europarecht vertieft und erweitert werden. Gegenstand der Vorlesung ist insbesondere die Organstruktur der Europäischen Union, das Rechtsetzungsverfahren, die Verwirklichung des Binnenmarktes, die Grundfreiheiten und das Rechtsschutzsystem der EU. Des Weiteren wird auf das Verhältnis des Unionsrechts zum nationalen Recht eingegangen.

Die Studenten des Schwerpunktbereiches können sich unter Berücksichtigung ihrer Interessen zwischen einer Vielzahl unterschiedlicher Wahlbereichsfächer entscheiden. Wichtige Teilbereiche bilden das völkerrechtliche Friedenssicherungsrecht, das Völkerrecht der bewaffneten Konflikte, der internationale Menschenrechtsschutz und das Völkerstrafrecht. Ein weiteres großes Themenfeld bildet das internationale (zwischenstaatliche) Wirtschaftsrecht, wobei in Köln das internationale Investitionsschutzrecht eine besondere Rolle spielt. Zu den Kölner Besonderheiten zählen auch die Vorlesungen zum Luft- und Weltraumrecht, die an keiner anderen Universität angeboten werden. Nahezu ein Alleinstellungsmerkmal dürften die Vorlesungen zum Recht der osteuropäischen Transformationsgesellschaften (Ostrecht) aufweisen.

Fragen

Anliegen bezüglich der Studienorganisation, insbesondere zum Verlauf des Hauptstudiums, bearbeitet das Studien- und Karriereberatungszentrum. Fragen zu den prüfungsrechtlichen Voraussetzungen richten Sie bitte an das Prüfungsamt.

Bei rein inhaltlichen Fragen, die durch diese Seite samt Video nicht beantwortet werden, können Sie sich per Mail (sekretariat-hobeSpamProtectionuni-koeln.de) an den Schwerpunktsprecher, Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Hobe, wenden.

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