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Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

Foto: Pascal Bünning

Das Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ist als Geschäftstelle der Prüfungsausschüsse zuständig für die organisatorische Durchführung aller Prüfungen in dem Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss "erste Prüfung" nach dem Juristenausbildungsgesetz NRW und der Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät  sowie in dem Masterstudiengang "Recht der Digitalisierung" nach der Prüfungsordnung der Fakultät bzw. den Regelungen zum Masterstudiengang

Die Mitarbeiter(innen) des Prüfungsamts beraten die Studierenden in allen Fragen, die mit diesen beiden Prüfungen zusammenhängen. Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auch hier

Nicht zuständig ist das Prüfungsamt für die Abwicklung der Prüfungen in anderen Studiengängen als dem der Rechtswissenschaft mit Abschluss "erste Prüfung"  und dem Masterstudiengang "Recht der Digitalisierung". Die Büros der anderen Studiengänge fungieren als Geschäftsstelle des jeweiligen Prüfungsausschusses. 
Ebenfalls nicht befasst ist das Prüfungsamt mit der Veranstaltungsplanung und -belegung, dem Vorlesungsverzeichnis und den Arbeitsgemeinschaften. Bei Belegungsproblemen wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Matrikelnummer an den fakultätseigenen KLIPS-Support.  

 

Kontakt und Zugang zu Unterlagen/Zeugnissen/Bescheinigungen

Unser Büro:
Gebäude 901c1: Interimscontainer
Bauteil1, Erdgeschoss
Räume 01.10 ff. 

Postanschrift:
Universität zu Köln
Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln 

E-Mail, Telefon: 
jura-pruefungsamtSpamProtectionuni-koeln.de (bevorzugt) 
Telefon: +49 221 470-5799

Persönliche Sprechstunden: 
dienstags von 14 bis 16 Uhr,
mittwochs von 10 bis 12 Uhr,
donnerstags von 14 bis 16 Uhr. 

Daneben können Sie Anfragen (per Telefon oder am besten) per E-Mail stellen. Bitte beachten Sie, dass in den Sprechstunden persönlich Anwesende stets Vorrang vor Anrufenden genießen. 

Anträge auf Zulassung zur Zwischen- oder Schwerpunktbereichsprüfung sowie auf Erteilung der Schwerpunktzeugnisse lassen Sie uns bitte (ggf. samt Anlagen) per Post zukommen.
Wenn Sie unterschriebene und gestempelte Leistungsnachweise/Transcripts of Records oder Ihr Zwischenprüfungszeugnis benötigen, senden Sie bitte eine E-Mail unter Angabe Ihrer Matrikelnummer von Ihrer S-Mail-Adresse an das Prüfungsamt; wir versenden die gewünschten Unterlagen dann auf unsere Kosten per Post an die Anschrift, die Sie in KLIPS als Semsteranschrift hinterlegt haben. Sollten Sie Ihren AG-Schein noch nicht eingereicht haben, fügen Sie einen Scan (PDF) Ihrer Mail bei oder senden Sie den Schein per Post.

Prüfungsverwaltung

Um an einzelnen Prüfungen teilnehmen zu können, bedarf es grundsätzlich der vorherigen Anmeldung zum Prüfungsverfahren

Die Anmeldeformulare für das Prüfungsverfahren und die für die Wahl des Schwerpunkts und Anmeldung zur Schwerpunktbereichsprüfung finden Sie hier. Hiermit können Sie auch die Anerkennung anderenorts oder in einem anderen Studiengang erbrachter Leistungen beantragen. 

Hinweise zu den einzelnen Prüfungen (Klausuren, häusliche Arbeiten), einschließlich An- und Abmeldung, finden Sie hier

Prüfungstermine und Meldefristen finden Sie hier

 

Leistungsnachweise und Zeugnisse

Ihr  Zwischenprüfungszeugnis erhalten Sie, wenn Sie die Zwischenprüfung bestanden haben, auf Antrag per E-Mail  von Ihrem Studierendenaccount (…@smail.uni-koeln.de) unter Angabe Ihrer Matrikelnummer an das Prüfungsamt. Das Prüfungsamt versendet das Zeugnis per Post an Ihre in KLIPS angegebene Studienadresse. Sollte dort nicht die Adresse angegeben sein, an die Sie das Zeugnis geschickt haben möchten, passen Sie den Eintrag bitte an, bevor Sie die Erteilung beantragen.

Für das Schwerpunktbereichszeugnis reichen Sie bitte postalisch oder durch Einwurf in den Kasten des Prüfungsamtes das entsprechende Formular samt Anlagen ein. 

Alle Zeugnisse werden von uns an Ihre in KLIPS hinterlegte Semesteranschrift verschickt (Infos zur Änderung der Anschrift).

Einfache Leistungsnachweise können Sie sich in KLIPS selbst erstellen (Infos zur Verifikation). 

 

Aufgrund des Gesetzes “zur Einführung des integrierten Bachelors im Studium der Rechtswissenschaft mit dem Abschluss erste Prüfung" kann in diesem Studiengang seit dem 7. Mai 2025 ein Bachelorgrad erworben werden. Hier finden Sie mehr Informationen zu den Voraussetzungen und zum Antragsverfahren. Bitte beachten Sie  ggf. die Hinweise zum BAföG-Bezug nach Einführung des "integrierten Bachelors"

BAföG

Um die Nachweise nach § 48 BAföG zu erhalten, fragen Sie dies bitte per E-Mail von Ihrem Uniaccount unter Angabe Ihrer Matrikelnummer an. Das Formblatt wird Ihnen nach Bearbeitung durch das Prüfungsamt und Unterzeichnung durch die Dekanin/den Dekan oder die/den Prodekanin/Prodekan an Ihre in KLIPS hinterlegte Adresse geschickt.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen... 

 

Pflichtfachprüfung (einschließlich Praktika, Freiversuch)

Bitte beachten Sie, dass das Prüfungsamt der Fakultät keine verbindlichen Auskünfte zur Pflichtfachprüfung und damit auch nicht bezüglich des Freiversuchs (§ 25 JAG NRW), der Anerkennung von Studienzeiten/Studienleistungen im Ausland (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 JAG NRW) und der Ableistung von praktischen Studienzeiten (§ 8 JAG NW NRW) erteilen kann.  Eine Bescheinigung darüber, dass der Studiengang Praktika vorsieht, aber das universitäre Prüfungsamt sie nicht verwaltet, finden Sie hier. Auch die Fremdsprachenqualifikationsnachweise, die zur Zulassung zur Pflichtfachprüfung vorzulegen sind, fallen nicht in das Ressort des universitären Prüfungsamtes.

In allen Fragen, die die staatliche Pflichtfachprüfung betreffen, wenden Sie sich bitte an das Justizprüfungsamt bei dem Oberlandesgericht Köln; im dortigen Webangebot finden Sie alle relevanten Informationen und Termine.