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Studienplatzbewerbung

Das Studium der Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung ist zulassungsbeschränkt, sodass man sich für eine Zulassung zum Studium bewerben muss.

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät selbst ist jedoch nicht am Zulassungsverfahren beteiligt. Zuständig sind vielmehr das Studierendensekretariat der Universität zu Köln für Bewerbungen mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung und das International Office für Bewerbungen mit einer nicht-deutschen Hochschulzugangsberechtigung. Verbindliche Informationen zum Zulassungsverfahren (Fristen, Formulare, Verfahrensablauf) sowie die Kontaktinformationen für verbleibende Fragen finden Sie daher auf der Website des Studierendensekretariats und auf der Website des International Office.

Wir können Ihnen dennoch einige allgemeine Hinweise für die Bewerbung mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) geben:

Die Bewerbungsfrist für ein Wintersemester endet grundsätzlich jeweils am 15. Juli. Für das Sommersemester müssen Sie sich bis zum 15. Januar bewerben. Bitte beachten Sie, dass diese Fristen nicht verlängerbar sind und daher eingehalten werden müssen.

Die Bewerbung erfolgt zweigleisig: Sie registrieren sich zunächst bei Hochschulstart und bewerben sich anschließend in KLIPS 2.0 bei der Universität zu Köln.

Bitte merken Sie sich beide Account-Zugänge und stellen Sie sicher, dass Sie sie (auch im Ausland) regelmäßig überprüfen, da Sie gegebenenfalls innerhalb von Fristen reagieren müssen. Sollten Sie absehen, dass Sie sich während des Zulassungsverfahrens nicht selbst um die folgenden Schritte kümmern können, bevollmächtigen Sie bitte jemanden schriftlich, der das für Sie übernimmt.

Sofern Sie nicht berechtigt sind, einen Sonderantrag zu stellen, gilt die Faustregel, dass 20 % unserer Studierenden ausschließlich über die Abiturnote (NC) und 80 % auf Grund einer Verfahrensnote (Abiturnote und "Bonierung" von 0,1 für max. sechs Wartesesemester) ausgewählt werden. Für die Zukunft kann man diesbezüglich kaum Prognosen abgeben, da beide Bereiche im jeweiligen Verfahren von der Zahl der Studienplätze und den konkreten Bewerbungen auf diese Plätze abhängen. Sie können sich aber die Ergebnisse der Vorjahre anschauen, um sich einen ersten Eindruck zu verschaffen. Auch wenn es auf den ersten Blick aussichtslos scheint, sollten Sie sich bewerben. Niemand weiß, wie das Zulassungsverfahren ausgeht.

Nur eines steht fest: Wer sich nicht bewirbt, der bekommt keinen Studienplatz!

 

Bewerbung für andere Studiengänge der Fakultät

Die Zulassung zu den Bachelor- und Masterstudiengängen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät weicht zum Teil erheblich von der Zulassung zum Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung ab. Einige binationalen Bachelor-Studiengänge schalten z. B. ein besonderes Auswahlverfahren vor, so dass die Bewerbungsfristen erheblich früher (Mitte Mai) enden.

Damit Sie auch hier alles richtig machen, empfehlen wir daher dringend, rechtzeitig einen Blick auf die jeweiligen Seiten der Studiengänge zu werfen und Fragen an die dort benannten Ansprechpartner zu richten.

 

Wir wünschen allen Bewerberinnen und Bewerbern viel Erfolg!

 

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