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Die Schwerpunktbereiche der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät hat bundesweit eine der größten Auswahlmöglichkeiten im Schwerpunktbereich. Auf diesen Seiten erhalten Sie aktuelle Informationen zu den angebotenen Schwerpunktbereichen und den aktuellen Veranstaltungen.

Die Schwerpunktbereichsprüfung ist Teil der "ersten Prüfung" und im Hauptstudium durchzuführen. Das Ergebnis dieser Schwerpunktbereichsprüfung fließt mit 30% in die Gesamtnote ein. Schwerpunktarbeiten sind also Examensarbeiten! Die Schwerpunktprüfung setzt sich zusammen aus den Schwerpunktklausuren ("Aufsichtsarbeiten") und der Schwerpunktseminararbeit mit Vortrag ("häusliche Arbeit"). 

Voraussetzung für die Teilnahme an Schwerpunktsstudium und -prüfung ist zunächst die bestandene Zwischenprüfung und eine Anmeldung beim Prüfungsamt der Fakultät. 

Weitere Informationen, insbesondere zu den Voraussetzungen, um endgültig zur Schwerpunktbereichsprüfung zugelassen zu werden erhalten Sie auf den FAQ-Seiten des Studien- und Karriereberatungszentrums.

Rechtliche Grundlagen für die Schwerpunktbereichsprüfung sind das Juristenausbildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen und die Studien- und Prüfungsordnung unserer Fakultät.