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Mögliche Aufbaustudiengänge

Foto: Fabian Stürtz

Ein Master-Studiengang kann - wie auch der letzte Arbeitsmarktbericht bestätigt - häufig die eigenen Berufschancen erhöhen. Es kann sich also durchaus lohnen, die Mühen eines weiteren Studiums auf sich zu nehmen.

Inländische Master-Studiengänge führen in der Regel zu einer Spezialisierung in bestimmten Rechtsbereichen, während ausländische Master-Studiengänge fundierte Kenntnisse in ausländischen Rechtsordnungen und verhandlungssichere Sprachkenntnisse in der jeweiligen Unterrichtssprache nachweisen.

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät eröffnet Ihnen verschiedene Wege zu Masterstudiengängen, über die Sie Details (z. B. zur Bewerbung) auf den jeweiligen Studiengangsseiten erfahren.