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Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung

Kurzinfo Studiengang Rechtswissenschaft (Abschluss „erste Prüfung“) 

Inhalt des grundständigen Studiums der Rechtswissenschaft sind das Deutsche Zivilrecht, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Strafrecht einschließlich der entsprechenden Verfahrensrechte und des Rechts der Europäischen Union, sowie die Grundlagen des geltenden Rechts. Darüber hinaus wählen die Studierenden einen Schwerpunktbereich. 

Die Studierenden sollen die Kompetenz erwerben, das Recht mit Verständnis zu erfassen und anzuwenden. Sie sollen über die hierzu erforderlichen Rechtskenntnisse in den Prüfungsfächern mit ihren europarechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Bezügen, ihren rechtswissenschaftlichen Methoden sowie philosophischen, insbesondere auch ethischen, geschichtlichen, psychologischen und gesellschaftlichen Grundlagen erwerben. Dies schließt Grundkenntnisse über Aufgaben und Arbeitsmethoden der rechtsberatenden Praxis ein. 

Die vom Deutschen Richtergesetz und dem Nordrhein-Westfälischen Juristenausbildungsgesetz „erste Prüfung“ genannte Abschlussprüfung besteht aus einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung und einer staatlichen Pflichtfachprüfung. Der staatliche Teil macht 70 % der Abschlussnote aus, der universitäre Teil die restlichen 30 %. Die universitäre Prüfung betrifft den gewählten Schwerpunktbereich. Sie beendet das grundständige Studium der Rechtswissenschaft und ermöglicht nach Absolvieren eines Vorbereitungsdienstes und einer zweiten Staatsprüfung die Ausübung geregelter juristischer Berufe in Justiz und Anwaltschaft. 

Die „erste Prüfung“ entspricht einem Abschluss des zweiten Zyklus des Qualifikationsrahmens des Europäischen Hochschulraums, auf ihrer Grundlage kann ein Mastergrad verliehen werden. Studierende, denen nur noch das Bestehen der staatlichen Pflichtfachprüfung zum Bestehen der „erste Prüfung“ im Ganzen fehlt, können einen Bachelorgrad erhalten. Gleichwohl handelt es sich nicht um einen Bachelor- oder Masterstudiengang nach dem Bologna-System; der angestrebte und zu erreichende Abschluss ist die “erste Prüfung”. Nur diese ist für den Zugang zu regulierten juristischen Berufen relevant. 

Das Vollzeitstudium hat eine Regelstudienzeit von 10 Semestern (fünf Jahren). Mehr Informationen zum Aufbau finden sich im Studienplan

Das Studium der Rechtswissenschaft (mit dem Abschluss “erste Prüfung”) ist die erste Voraussetzung, um die klassischen juristischen Berufe in Justiz (z.B. Richterin oder Richter), Verwaltung und Anwaltschaft ausüben zu können. Es vermittelt nicht nur die Fähigkeit, Rechtsnormen auszulegen und auf praktische Situationen anzuwenden, sondern auch die historischen, philosophischen und gesellschaftlichen Grundlagen des Rechts.

In Vorlesungen werden die einzelnen Rechtsgebiete systematisch dargestellt und anhand von praktischen Fällen erläutert. Die meisten Vorlesungen im Grundstudium richten sich an alle Studierenden des betreffenden Semesters und finden dementsprechend für viele Hörerinnen und Hörer statt. Sie werden in der Regel von Professorinnen und Professoren, die speziell auf diesem Gebiet besondere Fachleute sind, gehalten.

Begleitend vielen Vorlesungen des Grundstudiums haben Sie die Möglichkeit, an Arbeitsgemeinschaften teilzunehmen. In diesen wird ganz besonders der juristische „Gutachtenstil“ eingeübt. Die Arbeitsgemeinschaften werden von Tutorinnen und Tutoren geleitet, die mindestens die erste juristische Prüfung bereits erfolgreich abgelegt haben. In der Regel sind das Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Institute und Lehrstühle unserer Fakultät, einige wenige sind aber auch „Externe“.
Von den Professorinnen und Professoren selbst ge­lei­tet wer­den die Se­mi­na­re. Das sind Lehr­ver­an­stal­tun­gen mit ei­ner be­grenz­ten Teil­neh­mer­zahl, in de­nen Studierende mit schriftlichen Arbeiten, Refe­ra­ten und der Teil­nah­me an Dis­kus­sio­nen in das selb­stän­di­ge wis­sen­schaft­li­che Ar­bei­ten ein­ge­führt wer­den. Sie set­zen in der Re­gel schon so­li­de ju­ris­ti­sche Grund­kennt­nis­se vor­aus, so dass man sie noch nicht im ers­ten oder zwei­ten Se­mes­ter be­sucht - empfohlen wird, wenigstens die Vorlesungen der ersten drei Semester gehört zu haben, bevor man erstmals an einem Seminar teilnimmt.

Üb­li­cher­wei­se werden zu­nächst schrift­li­che Arbeiten zu dem gewählten oder zugeteilten Thema ein­ge­reicht, später wird dann in den Se­mi­nar­sit­zun­gen ein Referat gehalten. Ei­ne spe­zi­el­le Form der Se­mi­na­re sind die Schwer­punkt­se­mi­na­re, die zur ers­ten Prü­fung ge­hö­ren (und an de­nen man des­halb meist als „Nicht-Prüf­ling“ nicht teil­neh­men kann – es gibt aber Aus­nah­men!). „Nor­ma­le“ Se­mi­na­re sind wich­tig, um ei­ne in­halt­li­che und auch for­ma­le Qua­li­fi­ka­ti­on für ei­ne spä­ter viel­leicht ins Au­ge ge­fass­te Pro­mo­ti­on zu er­wer­ben, sie bie­ten ei­ne her­vor­ra­gen­de Mög­lich­keit, sich auch ein­mal in münd­li­chem Aus­druck zu üben, und sie die­nen nicht zu­letzt der Vor­be­rei­tung auf die Prü­fungs­ar­beit - und deshalb müssen Sie ein "normales" Seminar absolviert haben, bevor Sie an unserer Fakultät einen Platz in einem der "Examensseminare" erhalten können.

Er­wähnt sei­en auch Moot Courts. Da­bei han­delt es sich um si­mu­lier­te Ge­richtsver­hand­lun­gen, die oft auf Eng­lisch oder Fran­zö­sisch ge­hal­ten wer­den und auf die sich Teams ver­schie­de­ner Uni­ver­si­tä­ten in mo­na­te­lan­ger Ar­beit vor­be­rei­ten, um dann in Wett­streit zu tre­ten. Stu­dierende un­se­rer Fa­kul­tät ha­ben in den ver­gan­ge­nen Jah­ren im­mer wie­der Spit­zen­plät­ze in re­nom­mier­ten Moot Courts be­le­gen kön­nen.

Mit fremd­spra­chi­gen Ver­an­stal­tun­gen und fach­spe­zi­fi­schen Sprach­kur­sen bie­tet Ih­nen die Fa­kul­tät nicht nur die Mög­lich­keit, ei­nen fürs Ex­amen er­for­der­li­chen ein­schlä­gi­gen „Schein“ zu er­wer­ben, son­dern auch die Chan­ce, sich für die im­mer stär­ker auf in­ter­na­tio­na­le Zu­sam­men­ar­beit aus­ge­rich­te­ten Er­for­der­nis­se der Pra­xis fit zu ma­chen.

Ähn­li­ches gilt auch für Ver­an­stal­tun­gen, in de­nen „Schlüs­selqua­li­fi­ka­tio­nen“ („soft skills“) – Ver­hand­lungs­ma­nage­ment, Rhe­to­rik, Me­dia­ti­on und vie­les an­de­re – ver­mit­telt wer­den. Vie­le da­von sind für Studierende ab dem ersten Semester nütz­lich und interessant.

 

Aufbau des Studiums

Grob gesagt besteht das Studium aus einem Grundstudium und einem Hauptstudium, die jeweils auf vier Semester angelegt sind.

Im Grundstudium besuchen Sie vor allem Vorlesungen aus der gesamten Bandbreite der juristischen Teilfächer.  Daneben sind die Arbeitsgemeinschaften und Seminare wichtige Lehrveranstaltungen, um den Stoff zu erfassen, die Arbeitstechniken zu erlernen und sich in das wissenschaftliche Arbeiten einzufinden.

Die Reihenfolge, in der die Vorlesungen besucht werden sollten, ergibt sich aus dem Aufbau und inneren Zusammenhang der Rechtsgebiete, insbesondere der zu behandelnden Gesetze. Die Fakultät hat auf Grundlage der Studien- und Prüfungsordnung (StudPrO, auf den Seiten mit unseren rechtlichen Grundlagen zu finden) einen Studienplan erstellt, daraus ergeben sich Studieninhalte und -Aufbau.

Das Hauptstudium dient zum einen der Vorbereitung auf die Pflichtfachprüfung. Hierfür bietet die Fakultät spezielle Veranstaltungen an: Zunächst Übungen mit der Möglichkeit, die schriftliche Anfertigung von Falllösungen auf gehobenem Niveau zu trainieren, anschließend den Großen Examens- und Klausurenkurs.

Zum anderen ist das Schwerpunktstudium Teil dieses Studienabschnittes. Sie haben in Köln eine große Auswahl an verschiedenen Schwerpunktbereichen, so dass Sie sich im Hauptstudium nach Ihrer Neigung spezialisieren können. Einen Überblick über die verschiedenen Schwerpunktbereiche finden Sie hier. Im Rahmen des Schwerpunktstudiums legen Sie sie Schwerpunktbereichsprüfung ab. Sie besteht in Köln aus einem Seminar und wenigstens drei Klausuren. Sie bildet zusammen mit der staatlichen Pflichtfachprüfung die Abschlussprüfung ("erste Prüfung", § 2 JAG NRW). Der universitäre Teil der Prüfung geht mit 30 % in die Gesamtnote ein. Es wird ein einheitliches Zeugnis erteilt, das die Ergebnisse der Schwerpunktbereichsprüfung und der Pflichtfachprüfung sowie eine Gesamtnote enthält.

 

Teilnahme an Lehrveranstaltungen

An den Juravorlesungen dürfen Sie als eingeschriebene Studierende einfach und ohne vorherige Anmeldung teilnehmen. Wir empfehlen Ihnen aber, vor dem Semester oder spätestens zu Semesterbeginn über das uniweite Onlineportal KLIPS die von Ihnen gewünschten Lehrveranstaltungen zu belegen. Das bringt Ihnen verschiedene Vorteile: so sind Sie als angemeldete Studierende gleichzeitg in E-Learning-Kursen eingetragen, in denen Sie immer mehr vorlesungsbegleitende Studienmaterialien zur Verfügung gestellt bekommen. Bei Vorlesungsausfällen oder Terminänderungen erhalten Sie automatisch per E-Mail Bescheid.

Die Teilnahme an den juristischen Arbeitsgemeinschaften ist ohne vorherige Anmeldung sogar unzulässig.

 

Praktika

Es empfiehlt sich, bereits während des Grundstudiums mindestens (!) eine der erforderlichen „praktischen Studienzeiten“ (§ 8 JAG NRW) zu absolvieren, damit man später nicht in Zeitdruck kommt. Praktische Studienzeiten sollen einen Einblick in die Rechts- und Verwaltungspraxis vermitteln. Sie gehören nicht in den Zuständigkeitsbereich der Fakultät, sondern in diejenige der Justizprüfungsämter, mit evtl. Fragen dazu muss man sich deshalb dorthin wenden. Sie sind erforderlich für die Meldung zur Pflichtfachprüfung. Es sind üblicherweise zwei sechswöchige Praktika abzuleisten, eins bei einem Rechtsanwalt und eins bei einer Behörde, und zwar in der vorlesungsfreien Zeit. Es ist ausdrücklich erlaubt, sich eine Stelle im Ausland zu suchen.

 

Zwischenprüfung, Schwerpunktprüfung, Klausuren, Hausarbeiten...

Um das Studium erfolgreich abzuschließen, müssen Sie die an der Universität die Zwischenprüfung und die Schwerpunktbereichsprüfung bestehen, dazu kommt die staatliche Pflichtfachprüfung, die die Justizprüfungsämter bei den Oberlandesgerichten abnehmen. 

Wenn Sie die Schwerpunktbereichsprüfung bestanden haben und sich zur Pflichtfachprüfung anmelden können (oder das schon getan haben), können Sie sich einen Bachelorgrad (LL.B.) verleihen lassen. Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://jura.uni-koeln.de/fakultaet/zentrale-einrichtungen/pruefungsamt/integrierter-bachelorgrad.

Für die Abwicklung der Zwischen- und der Schwerpunktbereichsprüfung ist das Prüfungsamt der Fakultät zuständig. Dort müssen Sie sich zunächst anmelden, um in das Prüfungsverfahren aufgenommen zu werden (Formulare und Hinweise), und dort können Sie sich zu danach auch zu den einzelnen Prüfungsteilen (Klausuren, Hausarbeiten, Seminare...) anmelden.