Magister iuris / Dipl.-Jur.
Wenn Sie das erste Staatsexamen bzw. die erste Prüfung in Nordrhein-Westfalen bestanden haben und im letzten Studiensemester vor der Anmeldung zum ersten Staatsexamen oder zum staatlichen Pflichtfachteil an der Kölner Rechtswissenschaftlichen Fakultät immatrikuliert waren, verleiht Ihnen die Fakultät auf Antrag einen akademischen Grad. Regelmäßig ist das der Mastergrad "Magister juris (Universität zu Köln)".
Für Absolventinnen und Absolventen, die das Studium vor Juni 2008 aufgenommen haben, kommt zudem die Verleihung des Grades "Diplom-Juristin" oder "-Jurist" in Frage. Dieser Grad wird auch rückwirkend an Personen verliehen, die ab 1980 das Examen bestanden haben.
Magister iuris
Seit dem 05.06.2008 ist die Ordnung zur Verleihung des Mastergrades ("Magister iuris [Universität zu Köln]") der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln vom 13. Februar 2008 (veröffentlicht in den amtlichen Mitteilungen 31/2008) wirksam.
Die Fakultät verleiht diesen akademischen Grad den Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Rechtswissenschaft dieser Fakultät, die ihr Studium nach dem 01. Januar 2007 abgeschlossen haben und die
- in ihrem letzten Studiensemester vor der Meldung zum Pflichtfachteil der ersten Prüfung an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln immatrikuliert waren und
- erfolgreich die erste Prüfung im Ganzen in Nordrhein-Westfalen abgelegt haben.
Wer vor dem 01.01.2007 das Studium beendet hat, kann den Mastergrad nicht verliehen bekommen, sondern sondern ausschließlich den Grad "Diplom-Jurist/in (Universität zu Köln)", s. u. Wer das Jurastudium vor Inkrafttreten der Masterordnung im Juni 2008 begonnen, nicht vor dem 01.01.2007 beendet, und dafür noch keinen akademischen Grad (etwa das Kölner Diplom) erhalten hat, sowie die sonstigen Voraussetzungen für den Titelerwerb erfüllt, kann zwischen den beiden akademischen Graden wählen.
Es gibt nicht die Möglichkeit, einen bereits erworbenen Grad "Diplom-Jurist/in (Universität zu Köln)" gegen den Mastergrad "Magister iuris (Universität zu Köln)" zu tauschen.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Ordnung über die Verleihung des Mastergrades.
Diplom-Juristin/-Jurist
(Altregelung, nur für Personen, die das Studium vor Juni 2008 aufgenommen haben)
Nach der Ordnung zur Verleihung des Hochschulgrades "Diplom-Juristin" oder "Diplom-Jurist" von 2004 verleiht die Rechtswissenschaftliche Fakultät Universität zu Köln auf Antrag den akademischen Grad "Diplom-Juristin bzw. Diplom-Jurist (Universität Köln)" an Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs "Rechtswissenschaften", die
- in ihrem letzten Studiensemester vor der Meldung zum ersten Staatsexamen bzw. der ersten Prüfung an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln immatrikuliert waren und
- erfolgreich die erste Juristische Staatsprüfung bzw. erste Prüfung in Nordrhein-Westfalen abgelegt haben.
Der Grad wird auf Antrag bis zu einem Examenstermin ab 1. Januar 1980 rückwirkend verliehen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Diplomordnung.
Achtung: Die Diplomordnung gilt nicht für Studierende, die das Studium der Rechtswissenschaft nach dem 4. Juni 2008 aufgenommen haben. Da das HG NRW in § 66 Absatz 2 inzwischen für Absolventinnen und Absolventen von staatlichen Prüfungen wie der ersten Prüfung nach JAG nicht mehr die Verleihung eins Diploms, sondern eines Mastergrades vorsieht, gilt für diese ausschließlich die die Ordnung zur Verleihung des Mastergrades ("Magister iuris [Universität zu Köln]"), die am 5. Juni 2008 in Kraft getreten ist. Diese Studierenden können kein Diplom erhalten.
Antragsverfahren
1. Antragsformular
Bitte laden Sie sich das PDF-Dokument herunter und füllen Sie Antragsformular (wenn möglichst am PC) aus. So erhalten wir die notwendigen Informationen, die für die Erstellung und den Versand der Urkunde erforderlich sind.
Antragsformular herunterladen (rechte Maustaste "Ziel speichern unter")
2. Nachweise
Bitte fügen Sie dem Begleitschreiben, das dem Antragsformular beiliegt , eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Examenszeugnisses, ggf. der Doktorurkunde sowie den Studiennachweis über das letzte Semester vor dem Examen an der Universität zu Köln (z.B. Kopien des Studienbuchs oder Semesterbescheinigungen) und einen ausreichend frankierten und adressierten C4 Rückumschlag mit verstärktem Rücken bei.
Bitte vergessen Sie nicht, das Begleitschreiben und die darauf enthaltenen Versicherungen zu unterschreiben!
Hinweise zum Datenschutz
Ihre Daten werden ausschließlich für die Abwicklung des Graduierungsverfahrens erfasst und elektronisch weiterverarbeitet.
Wir stellen Ihre persönlichen Daten Dritten außerhalb der Rechtswissenschaftlichen Fakultät nicht zur Nutzung zur Verfügung.