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Termine und Fristen

A) An- und Abmeldefristen, Hinweise:

Fristen:

  • Soweit hier nichts anderes durch das Prüfungsamt bekannt gegeben wird, endet die An- und Abmeldefrist für Klausuren stets sieben Tage vor dem Schreibtermin.
  • Für Hausarbeiten enden die Fristen vierzehn Tage vor Ende des Bearbeitungszeitraums.

(In KLIPS 2.0 ist als Fristende 0:00 Uhr des sechsten/dreizehnten Tages angegeben, weil 24 Uhr des siebenten Tages vor dem Schreibtermin/vierzehnten Tages vor dem Abgabetermin nicht hinterlegt werden kann.)

Auf § 31 Abs. 3 S. 1 VwVfG NRW wird hingewiesen: Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktages.

Wichtige Hinweise zur Anmeldung und Fristwahrung:

Bei Problemen mit der An- oder Abmeldung zu/von Prüfungen über KLIPS 2.0 obliegt es Ihnen, sich innerhalb der Frist an das Prüfungsamt zu wenden (persönlich zu den Öffnungszeiten oder noch besser per E-Mail: jura-pruefungsamt(at)uni-koeln(dot)de). Eine Anleitung zur Prüfungsanmeldung in KLIPS 2.0 finden Sie in unserem Faltblatt

WICHTIG: Soweit das Hindernis für eine fristgemäße An- oder Abmeldung in Ihrem eigenen Verantwortungsbereich liegt (z.B. defekter Internetzugang am Tag des Fristablaufs), entbindet die Meldung an das Prüfungsamt Sie nicht von Ihrer Verantwortung, kann also nicht fristwahrend wirken!

Verfristete Anmeldungen oder Abmeldungen zu bzw. von Klausuren und anderen Prüfungsleistungen können nicht berücksichtigt werden. 

Die Schwerpunktbereichsseminarvergabe findet stets zum Ende der Vorlesungszeit statt. 

KLIPS-spezifische Termine (Belegungsphasen, Vergabephasen, Betriebszeiten) finden Sie auf den Terminsseiten des KLIPS-Supports.

Eine "Betriebsanleitung" für KLIPS 2.0 (Informationen zu Belegungen, Prüfungsanmeldungen usw.) finden Sie auf den Seiten des KLIPS-Supports.

Die Fakultät stellt Ihnen zudem ein Faltblatt zur Prüfungsanmeldung in KLIPS 2.0 zur Verfügung.

Sind bei einzelnen Klausuren mehrere Prüfungssäle angegeben, so wird nach dem Ende der An- und Abmeldefrist eine Verteilung der zu Prüfenden auf die Räume vorgenommen. Die angemeldeten Studierenden erhalten ggf. eine Benachrichtigung per E-Mail, zudem finden Sie am Prüfungstag entsprechende Angaben in KLIPS.

B) Die Termine im Einzelnen

Klausuren außerhalb der Schwerpunktbereichsprüfung

Die Klausuranmeldung in KLIPS wird im Laufe des Monats April ermöglicht werden.

Jede Abschlussklausur zu einer Vorlesung dauert 120 Minuten (Nettoschreibzeit), dafür stehen dreistündige Slots zur Verfügung. 
Die Zwischenprüfungsklausuren dauern 180 Minuten (Nettoschreibzeit), hierfür stehen vierstündige Slots zur Verfügung. 

Klausur zur Vorlesung…WochentagDatumSlot für Klausur
Allgemeine StaatslehreDienstag11.08.202608:00 Uhr - 11:00 Uhr
Allgemeines Verwaltungsrecht Donnerstag30.07.202608:00 Uhr - 11:00 Uhr
ArbeitsrechtFreitag 14.08.202608:00 Uhr - 11:00 Uhr
Besonderes Verwaltungsrecht Samstag01.08.202616:00 Uhr - 19:00 Uhr
BGB AT Donnerstag30.07.202616:00 Uhr - 19:00 Uhr
Deutsche RechtsgeschichteMittwoch29.07.202608:00 Uhr - 11:00 Uhr
Einführung in das KirchenrechtSamstag01.08.202608:00 Uhr - 11:00 Uhr
Europarecht Dienstag28.07.202608:00 Uhr - 11:00 Uhr
Familien- und ErbrechtMontag03.08.202616:00 Uhr - 19:00 Uhr
Gesetzliche Schuldverhältnisse  Gruppe 1: A-J, binationale StudiengängeSamstag25.07.202608:00 Uhr - 11:00 Uhr
Gesetzliche Schuldverhältnisse Gruppe 2: K bis ZSamstag25.07.202608:00 Uhr - 11:00 Uhr
Grundrechte Samstag25.07.202616:00 Uhr - 19:00 Uhr
Handels- und Gesellschaftsrecht Dienstag11.08.202612:00 Uhr - 15:00 Uhr
Historische und methodische Grundlagen des BGBDonnerstag13.08.202608:00 Uhr - 11:00 Uhr
Internationales Privatrecht Montag10.08.202612:00 Uhr - 15:00 Uhr
Kreditsicherungsrecht Mittwoch05.08.202608:00 Uhr - 11:00 Uhr
Methoden des RechtsMittwoch12.08.202608:00 Uhr - 11:00 Uhr
RechtsphilosophieDienstag28.07.202612:00 Uhr - 15:00 Uhr
Römische RechtsgeschichteSamstag08.08.202608:00 Uhr - 11:00 Uhr
Sachenrecht Dienstag28.07.202616:00 Uhr - 19:00 Uhr
SchuldR AT I mit Kaufrecht Freitag 31.07.202608:00 Uhr - 11:00 Uhr
Staatsorganisationsrecht mit Verfassungsprozessrecht Gruppe 1: A bis J, binationale StudiengängeMittwoch05.08.202616:00 Uhr - 19:00 Uhr
Staatsorganisationsrecht mit Verfassungsprozessrecht Gruppe 2: K bis ZMittwoch05.08.202616:00 Uhr - 19:00 Uhr
Strafrecht I (Allgemeiner Teil 1 und Besonderer Teil 1)Montag10.08.202608:00 Uhr - 11:00 Uhr
Strafrecht II (Allgemeiner Teil 2 und Besonderer Teil 2) Gruppe 1: A bis J, binationale StudiengängeMontag27.07.202616:00 Uhr - 19:00 Uhr
Strafrecht II (Allgemeiner Teil 2 und Besonderer Teil 2) Gruppe 2: K bis ZMontag27.07.202616:00 Uhr - 19:00 Uhr
Strafrecht III (Besonderer Teil 3)Samstag25.07.202612:00 Uhr - 15:00 Uhr
StrafverfahrensrechtDonnerstag30.07.202612:00 Uhr - 15:00 Uhr
Übung Ö-RechtMontag27.07.202608:00 Uhr - 11:00 Uhr
Übung StrafRFreitag 31.07.202616:00 Uhr - 19:00 Uhr
VerfassungsgeschichteMittwoch05.08.202612:00 Uhr - 15:00 Uhr
Vertragliche Schuldverhältnisse und Schuldrecht AT II Samstag01.08.202612:00 Uhr - 15:00 Uhr
Verwaltungsprozessrecht Samstag08.08.202613:00 Uhr - 16:00 Uhr
Zivilprozessrecht Mittwoch12.08.202616:00 Uhr - 19:00 Uhr
Zwischenprüfungsklausur Öffentliches Recht (3std.)Donnerstag06.08.202616:00 Uhr - 20:00 Uhr
Zwischenprüfungsklausur Strafrecht (3std.)Montag03.08.202608:00 Uhr - 12:00 Uhr
Zwischenprüfungsklausur Zivilrecht (3std.)Freitag 07.08.202616:00 Uhr - 20:00 Uhr
Schwerpunktbereichsklausuren

Die Termine der Klausuren als Teil der universitären Schwerpunktbereichsprüfung finden Sie zu Semesterbeginn in KLIPS. 

Die Klausurphase vom 25.07. bis jedenfalls zum 15.08.2026 andauern.

Jede Klausur dauert 120 Minuten (Nettoschreibzeit), dafür stehen dreistündige Slots zur Verfügung.

Fallösungshausarbeiten

Welche Falllösungshausarbeiten in welchem Semester angeboten werden, richtet sich nach dem im nächsten Reiter beschriebenen Plan. Beachten Sie auch die Hinweise zu Hausarbeiten.

Ein besonderer Hinweis sei auf den Online-Kurs zum Verfassen häuslicher Arbeiten gegeben.

Falllösungshausarbeiten nach den Vorlesungen des Sommersemesters 2026:
 

Kleine Falllösungshausarbeit1 imAufgabenstellerin/AufgabestellerBearbeitungszeitraum
Bürgerlichen RechtProf. Dr. U. Ehricke17.08.-28.09.2026
StrafrechtProf. Dr. B. Weißer17.08.-28.09.2026
Große Falllösungshausarbeit2 imAufgabenstellerin/AufgabestellerBearbeitungszeitraum
Öffentlichen RechtProf. Dr. St. Rixen17.08.-28.09.2026
StrafrechtDr. J. Kirschey17.08.-28.09.2026
ZivilrechtProf. Dr. Ch. Thole17.08.-28.09.2026

Die Aufgabenstellung finden Sie ab dem ersten Tag der Ausgabe auf der Webseite der Aufgabenstellerin/des Aufgabenstellers. Bitte beachten Sie, dass die Arbeiten in jedenfalls in elektronischer Form über die Prüfungsplattform einzureichen sind, und weitere Hinweise zu den Hausarbeiten

Falllösungshausarbeiten nach den Vorlesungen des Wintersemesters 2025/2026:
 

Kleine Falllösungshausarbeit1 imAufgabenstellerin/AufgabestellerBearbeitungszeitraum
StrafrechtProf. Dr. C. Kreß27.02.2026-10.04.2026
Öffentlichen RechtProf. Dr. K.-E. Hain27.02.2026-10.04.2026
Große Falllösungshausarbeit2 imAufgabenstellerin/AufgabestellerBearbeitungszeitraum
Öffentlichen RechtProf. Dr. M. Ogorek27.02.2026-10.04.2026
StrafrechtProf. Dr. M. Waßmer 27.02.2026-10.04.2026
ZivilrechtProf. Dr. U. Ehricke27.02.2026-10.04.2026

Die Aufgabenstellung finden Sie ab dem ersten Tag der Ausgabe auf der Webseite der Aufgabenstellerin/des Aufgabenstellers. Bitte beachten Sie, dass die Arbeiten in jedenfalls in elektronischer Form über die Prüfungsplattform einzureichen sind, und weitere Hinweise zu den Hausarbeiten

1 Bearbeitungszeit 6 Wochen, auf die Bearbeitung in diesem Zeitraum zu verwendende Zeit: drei Wochen.
2 Bearbeitungszeit 6 Wochen, auf die Bearbeitung in diesem Zeitraum zu verwendende Zeit: vier Wochen.
 

Zur Zulassung zur Schwerpunktprüfung sind u.a. drei Falllösungshausarbeiten zu bestehen, an die Stelle der bisherigen Fortgeschrittenenhausarbeit ist eine Große Falllösungshausarbeit getreten, vgl. §§ 35 Absatz 3, 55 Absatz 7 StudPrO. 

Welche Falllösungshausarbeiten in welchem Semester?

Nach § 35 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 StudPrO müssen eine Kleine Falllösungshausarbeit und zwei Große Falllösungshausarbeiten bestanden werden, wobei jeweils eine aus jedem der drei Gebiete Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht stammen muss.

Die Großen Falllösungshausarbeiten werden in jedem Semester in jedem Bereich (Straf-, Zivil- und Öffentliches Recht) angeboten.

Die Kleinen Zwischenprüfungshausarbeiten werden in einem rollierenden System angeboten. Dabei können Sie in jedem Semester zwischen Arbeiten aus zwei der drei Bereiche wählen.

Angeboten werden im:

Sommer 2024StrafrechtÖffentliches Recht(kein Zivilrecht)
WS 24/25Strafrecht(kein Ö-Recht)Zivilrecht
Sommer 25(kein StrafR)Öffentliches RechtZivilrecht
WS 25/26StrafrechtÖffentliches Recht(kein ZivilR)
Sommer 26Strafrecht(kein Ö-Recht)Zivilrecht

und so weiter.

Schwerpunktseminarplatzvergabe

Die Schwerpunktseminarplätze für das Wintersemester 2026/2027 werden im Juli 2026 vergeben. Von Dienstag, 30.06.2026 bis Dienstag, 07.07.2026 können Sie in KLIPS 2.0 Ihre Belegungswünsche hinterlegen, wenn Sie dann endgültig zur Schwerpunkprüfung zugelassen sind, also alle Voraussetzungen des § 35 Absatz 3 StudPrO erfüllt haben (vgl. § 36 Absatz 1 Sätze 2 und 3 StudPrO) und Ihren Schwerpunkt gewählt haben (zum Formular).  Die Schwerpunktseminarplätze werden nach Abschluss der Bewerbungsphase vergeben, das Prinzip "wer zuerst kommt, mahlt zuerst" gilt hier nicht

Die darauf folgende nächste Bewerbungsphase und Vergabe wird  voraussichtlich Mitte Januar 2027 stattfinden. Dann können Sie sich auf die Schwerpunktseminarplätze für das Sommersemester 2027 bewerben, die im Anschluss vergeben werden. Die Termine werden später hier bekannt gegeben. Teilnehmen kann auch dann, wer endgültig zur Schwerpunktprüfung zugelassen ist, also alle Voraussetzungen des § 35 Absatz 3 StudPrO erfüllt (vgl. § 36 Absatz 1 Sätze 2 und 3 StudPrO).

Weitere Informationen und eine Anleitung zur Platzbewerbung in KLIPS 2.0 finden Sie auf den KLIPS-Infoseiten der Fakultät

Arbeitsgemeinschaften

Alle Termine zu den Arbeitsgemeinschaften finden Sie auf der AG-Seite.

Wissenschaftliche Hausarbeit im Masterstudiengang Digitalisierung

Im Pflichtmodul 2 des Masterstudiengangs “Recht der Digitalisierung”, "Grundlagen des Digitalisierungsrechts", ist eine wissenschaftliche Hausarbeit zu erstellen. 

Diese Arbeit wird einmal im Studienjahr angeboten. 

Im Studienjahr 2025/2026 kann die Aufgabe zwischen dem 23.02.2026 und dem 04.05.2026 bearbeitet werden; Aufgabensteller ist Prof. Dr. Ch. Heinze