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Formulare des Prüfungsamts Rechtswissenschaften

Bitte senden Sie die ausgefüllten Formulare postalisch an 

Universität zu Köln
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Prüfungsamt
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln 

oder geben Sie sie in die Hauspost der Universität. Möglich ist auch der Einwuf in den Kasten im EG des Interimscontainers C1.
Wir senden Ihnen unsere Antwort (z.B. Zulassungbescheide, Zeugnisse) per Post an Ihre in KLIPS hinterlegte Semesteranschrift
 

Formulare und Hinweise zu Zwischenprüfung und Schwerpunktbereichsprüfung

Hier finden Sie alle zur Anmeldung notwendigen Formulare und weitere Hinweise zu den jeweiligen Prüfungsabschnitten, mehr Informationen finden Sie bei den FAQ.

Reichen Sie Anlagen nicht als  Originale ein, denn Sie würden diese nicht zurück erhalten! Welche Anlagen beizubringen sind, entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Formular. Formulare ohne die erforderlichen Anlagen können nicht bearbeitet werden!

Bitte füllen Sie alle Formulare gut leserlich in Blockschrift aus. Danke! 

 

Grundstudium und Zwischenprüfung (einschl. Anrechnung)

  • Formular für den Antrag auf Zulassung zum Prüfungsverfahren und/oder zur Anrechnung/Anerkennung von Leistungen (Informationen zur Anmeldung zum Prüfungsverfahren)
  • Formular zur Anmeldung zu einzelnen Prüfungen während einer Beurlaubung wegen Erziehung/Pflege (ersetzt nicht die Anmeldung in KLIPS, wenn Sie nicht wegen Erziehung/Pflege beurlaubt sind)
  • Erklärungsformular zur Hausarbeit (muss mit der Arbeit eingereicht werden)
  • Ein Zwischenprüfungszeugnis erhalten Sie, wenn Sie die Zwischenprüfung bestanden haben, auf Antrag per E-Mail  von Ihrem Studierendenaccount (…@smail.uni-koeln.de) unter Angabe Ihrer Matrikelnummer an das Prüfungsamt. Das Prüfungsamt versendet das Zeugnis per Post an Ihre in KLIPS angegebene Studienadresse. Sollte dort nicht die Adresse angegeben sein, an die Sie das Zeugnis geschickt haben möchten, passen Sie den Eintrag bitte an, bevor Sie die Erteilung beantragen. 

 

Hauptstudium und Schwerpunktbereichsprüfung (einschl. Leistungsanrechnung)

Bitte beachten Sie die Hinweise zur Anmeldung zur Schwerpunktbereichsprüfung. Hinweise zur Reihenfolge von Schwerpunkt- und Pflichtfachprüfung finden Sie in den FAQs zum staatlichen Pflichtfachteil

Sie wählen Ihren Schwerpunkt durch Ihre Anmeldung zur Schwerpunktprüfung, wenn Sie sich für Ihren Schwerpunktbereich entschieden haben; frühestens nach dem Bestehen der Zwischenprüfung. Für Ihre Wahl gibt es keinen feststehenden Termin, aber Sie müssen Ihren Schwerpunkt wählen und sich damit zugleich zur Schwerpunktbereichsprüfung anmelden, bevor Sie sich erstmals zu irgendeiner Schwerpunktprüfungsleistung (Klausuren oder Schwerpunktbereichsseminar).  Der Antrag kann grundsätzlich jederzeit eingereicht werden. Bedenken Sie aber bitte, dass er im Prüfungsamt bearbeitet werden muss, bevor Ihr Antrag umgesetzt werden kann. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Antrag wenigstens drei Wochen bevor Sie Ihre erste Prüfungsanmeldung vornehmen wollen einzureichen. 

 

Formulare und Hinweise zum Prüfungsrücktritt

Allgemein zum Rücktritt von Prüfungen s. auf der Seite "Klausuren und Hausarbeiten, Seminare".
Um Ihnen die Erklärung des Rücktritts und das Einholen eines Attests zu erleichtern, stellen wir Ihnen ein Erklärungsformular mit Hinweisen für Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung. Der Rücktritt kann notfalls auch ohne dieses Formular erklärt werden, Atteste müssen nicht auf dem Formular ausgestellt werden. Entscheidend ist nicht die Nutzung des Formblatts, sondern dass dem Prüfungsamt unverzüglich schriftlich die erforderlichen Angaben gemacht werden.

Sie können Ihre Rücktrittserklärung gerne per Post oder Boten einreichen - persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich!

Wenn Sie nachweislich mit SARS-CoV-2 ("Corona") infiziert sind, bedarf es keines ärztlichen Attests, sondern lediglich des Testnachweises (PCR oder Antigen, nicht aber Selbsttest), um einen zum Prüfungsrücktritt berechtigenden wichtigen Grund nachzuweisen.

 

Formulare und Hinweise zu Graduierungen

Verleihung des integrierten Bachelorgrades

Laden Sie das Antragsformular herunter, füllen Sie es aus und scannen es ein (PDF). 
Gehen Sie dann vor, wie auf der Seite des Prüfungsamtes beschrieben. Nur auf diese Weise eingereichte Anträge können bearbeitet werden. Das Einreichen in Papierform oder per E-Mail ist nicht möglich. Papieranträge werden unbearbeitet datenschutzkonform vernichtet. Eine Nachricht darüber erfolgt nicht. 
(Weitere Informationen)

 

Magister iuris

Alle Informationen zu dem Mastergrad "Magister iuris (Universität zu Köln)" (und für “Altfälle” den Grad "Diplom-Jurist/Diplom-Juristin) finden Sie auf den entsprechenden Seiten des für die Graduierung zuständigen Dekanats. Dort finden Sie auch die Antragsformulare.