Habilitation
Mit der Habilitation weist eine Wissenschaftlerin oder ein Wissenschaftler nach, dass sie oder er seine oder ihre wissenschaftlichen Fachgebiete in Forschung und Lehre selbständig vertreten kann.
Voraussetzung zur Aufnahme einer Habilitation ist eine Promotion und eine postdoktorale wissenschaftliche Tätigkeit. Die Habilitation führt zur Feststellung der Lehrbefähigung (facultas docendi) in einem oder mehreren wissenschaftlichen Fächern (Habilitationsfach/-fächer). Habilitationsleistungen sind an der Kölner Fakultät die Habilitationsschrift sowie ein wissenschaftlicher Vortrag mit anschließendem Kolloquium.
Daneben kann aufgrund der Zuerkennung der mit der Lehrbefähigung korrespondierenden Lehrbefugnis (venia legendi) durch die Fakultät die akademische Bezeichnung „Privatdozent/Privatdozentin“ geführt werden.
Nach Abschluss des Habilitationsverfahrens kann der oder die Habilitierte den Doktorgrad mit dem Zusatz “habilitatus“/”habilitata" („Dr. habil.“) führen.
Habilitationsausschuss
Dem Habilitationsausschuss gehören alle Professorinnen und Professoren innerhalb der Mitglieder der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Fakultät sowie die entpflichteten oder in den Ruhestand versetzten Professorinnen und Professoren der Fakultät an. Vorsitzende oder Vorsitzender ist die Dekanin oder der Dekan.
Zu den Präsentations- und Habilitationsvorträgen im Habilitationsausschuss sind Mitglieder und Angehörige der Fakultät als Zuhörerinnen und Zuhörer zugelassen (§§ 2 II und 7 III HabilO).
Die Sitzungen des Habilitationsausschusses im Wintersemester 2025/2026 sollen stattfinden:
• 23.10.2025, um 12:30 Uhr, mit Habilitationsvortrag Dr. Julian Scheu
• 04.12.2025, voraussichtlich 13 Uhr s.t., mit Präsentationsvortrag Dr. Madeleine Kockrow
• 22.01.2026, voraussichtlich 13 Uhr s.t.
Habilitationsbeauftragter
Sollten Sie an einer Habilitation an der dieser Fakultät interessiert sein, aber noch nicht über eine Betreuerin oder einen Betreuer verfügen, können Sie sich gerne zur Beratung an den Habilitationsbeauftragten der Fakultät, Prof. Dr. Bernhard Kempen, wenden.