Forschung
Das reichhaltige Forschungsspektrum unserer Fakultät spiegelt sich unter anderem in der Vielzahl von spezialisierten Instituten mit besonderen Forschungsschwerpunkten (z. B. Medizinrecht, Europäischer Menschenrechtsschutz) wider, die eine moderne und intensive Forschung in nahezu allen Bereichen des Rechts ermöglicht. Fast jedem Lehrstuhl ist ein eigenes Institut mit einem oder mehreren, zum Teil in Deutschland einzigartigen Forschungsschwerpunkten beigeordnet. Dabei erkennt die Rechtswissenschaftliche Fakultät frühzeitig Tendenzen, die von großer gesellschaftlicher Relevanz sind und die rechtlichen Herausforderungen der Zukunft beinhalten. Durchgängiges Charakteristikum der gesamten Forschung ist, dass sie nicht nur nationalrechtliche Fragestellungen, sondern stets auch die rechtsvergleichenden und internationalen Bezüge beleuchtet. Sie gewährleistet sowohl Grundlagen- als auch praxisbezogene Forschung und sucht stets den Austausch mit anderen Disziplinen und Gesellschaftsakteuren.
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät fördert und begleitet so nicht nur in der juristischen Praxis, sondern in höchstem Maße auch in Politik und Gesellschaft die Anwendung und Weiterentwicklung des Rechts.
Forschungsprofil
Die Forschung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät lässt sich in sechs große, durch zahlreiche Querschnittsfragen miteinander in Beziehung stehende Forschungsfelder aufteilen:
Digitalisierung
Digitalisierung betrifft heute praktisch alle Wirtschaftssektoren und Lebensbereiche. Der Beginn des 21. Jahrhunderts ist durch eine umfassende digitale Transformation gekennzeichnet, die als „4. Industrielle Revolution“ bezeichnet wird und tiefgreifende Umwälzungen, aber auch zahlreiche Chancen mit sich bringt. Sie prägt mit ihrem hohen Innovationstempo die Medien und die öffentliche wie private Kommunikation in den social media, zunehmend aber auch Arbeitswelt, Gesundheitswesen, Rechtspflege, Verwaltung, politischen Diskurs und viele andere Felder. Die Herausforderungen reichen von den Grundlagen und Grenzen der geistigen Eigentumsrechte und des Daten- und Persönlichkeitsschutzes in der Informationsgesellschaft bis hin zu der Frage nach der Notwendigkeit einer Fortentwicklung von Regulierung und Aufsicht in einer durch wachsende Digitalisierung und Globalisierung geprägten Welt. Das Recht muss diese rasanten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen begleiten und ihnen Leitplanken setzen. Es muss ihnen aber auch Raum geben und darauf achten, gesellschaftlich wertvolle Innovation und Freiheitsrechte der Bürger nicht durch eine Überregulierung unnötig zu begrenzen. Das kann nur gelingen, wenn Juristen über ihren „disziplinären Tellerrand“ hinausblicken und ein Grundverständnis auch für die nichtjuristischen Aspekte der Regulierung gewinnen und in der Lehre vermitteln.
Menschenrechte
Die Kölner Fakultät hat sich auf den europäischen Menschenrechtsschutz fokussiert, ohne die außereuropäischen Bezüge auszublenden. Die Erkenntnis, dass die Menschenrechte nicht nur in der Völkerrechtswissenschaft und der Europarechtswissenschaft eine Rolle spielen, sondern in allen anderen juristischen Wissenschaftsdisziplinen Bedeutung erlangen, ist in Köln schon lange präsent. Tatsächlich gibt es in Köln keinen Teilbereich, der nicht an Menschenrechtsfragen forscht. Das Spektrum reicht vom "klassischen" Völkerrecht und Europarecht über das Staats- und Verwaltungsrecht, das Völkerstrafrecht, das europäische Strafrecht, die internationale Strafgerichtsbarkeit, die Rechtsgeschichte, das Familien-, Handels- und Gesellschaftsrecht, das internationale Privat- und Verfahrensrecht, das Religionsrecht bis zum Arbeitsrecht. Mit dem Institut für osteuropäisches Recht und Rechtsvergleichung, dem Institut für Friedenssicherungsrecht sowie dem International Investment Law Centre Cologne existieren in der Fakultät Einrichtungen, die wichtige institutionelle Voraussetzungen für die Erforschung menschenrechtlicher Fragenstellungen in spezifischen Konstellationen bieten.
Internationalisierung
Schon sehr früh widmete sich die Fakultät den Rechtsfragen, die durch zunehmende internationale Verflechtungen zwischen Individuen, Gesellschaften, Institutionen und Staaten entstehen. Mit der Vielzahl der Völker- und EuroparechtlerInnen verfügt die Fakultät über eine landesweit wohl einzigartige Konzentration von SpezialistInnen, deren Institute das Feld des Völker- und Europarechts weitestgehend abbilden. Pionierarbeit leisten insbesondere das Institut für Luft- und Weltraumrecht, das Institute for International Peace and Security Law und das International Investment Law Centre Cologne (IILCC). Neben zahlreichen anderen Instituten, die zivilrechtliche Fragestellungen der Internationalisierung (z. B. Fragen der Europäischen Privatrechtsentwicklung oder des transnationalen Wirtschaftsrechts) behandeln, stellt das Institut für internationales und ausländisches Privatrecht seit über 65 Jahren bundesweit eines der bedeutendsten seiner Art dar. Eine fast ebenso lange Tradition hat das Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, in dem seit 1961 zur Strafrechtsvergleichung, zum Europäischen Strafrecht und zum Völkerstrafrecht geforscht wird.
Wirtschaftsrecht
Besondere Beachtung finden in Köln seit jeher die Bereiche, die für Unternehmen und das ökonomische und soziale Zusammenleben in einer sozialen Marktwirtschaft zentrale Bedeutung haben. Das Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht als eines der größten bundesweit steht auch heute noch für die wertvolle, aber selten anzutreffende Tradition, die ökonomisch wichtigen Fächer des Arbeits-, Wirtschafts- und Sozialrechts miteinander zu vernetzen. Daneben beschäftigen sich eine Vielzahl von zum Teil wissenschaftlich führenden Instituten, wie z. B. das Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht (IDEAS), mit diesen Bereichen und ihren nationalen und internationalen Problemen finanz-, konzern-, kartell- und aufsichtsrechtlicher Art. Ergänzt wird diese Forschung durch die volkswirtschaftlich ebenso wichtige Arbeit im Medizin-, Gesundheits- und Versicherungsrecht sowie im Recht der freien Berufe. Die verfahrensrechtliche Flanke deckt insbesondere das Institut für Verfahrensrecht und Insolvenzrecht ab. Grundlage dieses Forschungsschwerpunktes ist zwar das Privatrecht; er umfasst wegen des immensen Einflusses aber auch Fragestellungen aus dem Wirtschaftsverwaltungsrecht, dem Energierecht, dem Umweltrecht, dem Steuer- und Bilanzrecht sowie dem Wirtschaftsstrafrecht.
Grundlagen des Rechts
Rechtswissenschaftliche Forschung ist ohne Verständnis der Grundlagen kaum möglich. Daher gehen allein drei Institute (Institut für Neuere Privatrechtsgeschichte, Deutsche und Rheinische Rechtsgeschichte, Institut für Kirchenrecht und rheinische Kirchenrechtsgeschichte und Institut für Römisches Recht) den historischen Grundlagen des Rechts von der Antike bis in die Neuzeit nach. Die Grundlagenforschung in Köln umfasst darüber hinaus sowohl die Auseinandersetzung mit den rechtsphilosophischen, rechtspolitischen und rechtstheoretischen Grundlagen unseres Rechtssystems (z. B. im Seminar für Staatsphilosophie und Rechtspolitik) als auch die Kriminologie, die als interdisziplinäre, empirische Wissenschaft die Wirksamkeit strafrechtlicher Interventionen sowie Verhaltensweisen von Tätern, Opfern, der Allgemeinheit und den Instanzen der Sozialkontrolle überprüft.
Staat und Bürger
Das Verhältnis zwischen Bürger und Staat zu erforschen, betrachtet die Rechtswissenschaftliche Fakultät auch heute noch als mit der Gründung der Kölner Bürgeruniversität an sie erteilten Auftrag. Die zentralen Kernbereiche des Staats- und Verwaltungsrechts bilden neben dem öffentlichen Wirtschaftsrecht und dem Staatskirchenrecht seit jeher den Forschungsmittelpunkt. Einzigartig dürfte in diesem Rahmen das Institut für Deutsches und Europäisches Wissenschaftsrecht sein.