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Forschung

Das reichhaltige Forschungsspektrum unserer Fakultät spiegelt sich unter anderem in der Vielzahl von spezialisierten Instituten mit besonderen Forschungsschwerpunkten (z. B. Medizinrecht,  Europäischer Menschenrechtsschutz) wider, die eine moderne und intensive Forschung in nahezu allen Bereichen des Rechts ermöglicht. Fast jedem Lehrstuhl ist ein eigenes Institut mit einem oder mehreren, zum Teil in Deutschland einzigartigen Forschungsschwerpunkten beigeordnet. Dabei erkennt die Rechtswissenschaftliche Fakultät frühzeitig Tendenzen, die von großer gesellschaftlicher Relevanz sind und die rechtlichen Herausforderungen der Zukunft beinhalten. Durchgängiges Charakteristikum der gesamten Forschung ist, dass sie nicht nur nationalrechtliche Fragestellungen, sondern stets auch die rechtsvergleichenden und internationalen Bezüge beleuchtet. Sie gewährleistet sowohl Grundlagen- als auch praxisbezogene Forschung und sucht stets den Austausch mit anderen Disziplinen und Gesellschaftsakteuren.
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät fördert und begleitet so nicht nur in der juristischen Praxis, sondern in höchstem Maße auch in Politik und Gesellschaft die Anwendung und Weiterentwicklung des Rechts.

Forschungsprofil

Die Forschung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät lässt sich in sechs große, durch zahlreiche Querschnittsfragen miteinander in Beziehung stehende Forschungsfelder aufteilen: