Geschichte der Fakultät
I.
Als die Universität 1388 als vierte Hochschule im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation gegründet wurde (nach Prag 1348, Wien 1365 und Heidelberg 1386), stellte sie eine Besonderheit dar: Nicht ein Papst, ein Kaiser oder ein Landesherr hatte sie ins Leben gerufen, sondern eine städtische Bürgerschaft. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät wies gleichfalls eine Neuerung auf: Sie war die erste deutsche Fakultät, an der neben dem kanonischen Recht auch das römische Recht gelehrt wurde. Im Mittelpunkt des Unterrichts standen also beide Rechtsquellen, die im Mittelalter zur Lösung von Rechtsfällen herangezogen wurden, nämlich die "canones" der Kirche und die "leges" des Corpus juris civilis. Von ihren Anforderungen (Fakultätsstatuten vom 23. März 1398), von ihrem Lehrkörper und von der Zahl ihrer Studierenden her nahm die Fakultät lange Zeit eine führende Stellung in Deutschland ein. Bereits der Start war imponierend: 1389 schrieben sich 166 Juristen ein. Darunter befanden sich elf Professoren, von denen zwei Doktoren beider Rechte (der "canones" und der "leges"), vier Kanonisten und fünf Legisten waren. Im Zeitraum von 1389 bis 1500 lassen sich 165 Rechtslehrer nachweisen. An keiner anderen juristischen Fakultät finden wir vergleichbare Zahlen. Die Studierenden kamen im ersten Jahrhundert nur etwa zu einem Viertel aus der Kölner Region, die Mehrzahl stammte aus der weiteren Umgebung, insbesondere aus dem Raum Utrecht und Lüttich. Mit der zunehmenden nationalen und später konfessionellen Trennung und der wachsenden Zahl von konkurrierenden Universitätsgründungen (Löwen 1426, Tier 1454, Mainz 1476, Leiden 1575, Utrecht 1636, Bonn 1786) sank freilich die Anziehungskraft Kölns.
Wohl der berühmteste Jurist, der je an der Kölner Rechtsfakultät gelehrt hat, war Nikolaus von Kues (1401 - 1464). Er trat 1425 in den Lehrkörper der Fakultät ein. 1426 ist er mit zahlreichen anderen Juristen an einem Gutachten über die Zollfreiheit von Bacharacher Pfarrwein auf dem Rhein beteiligt. Den Zeitgenossen bekannt wurde er durch seine diplomatische Tätigkeit im Dienst der Kirche bei der Herstellung der vorübergehenden Einigung mit der Ostkirche und vor allem bei der Reichs- und Kirchenreform des Basler Konzils (1431 - 1449). Eine nachhaltige Wirkung hatten seine philosophischen Schriften, deren Hauptwerk "Von der gelehrten Unwissenheit" (de docta ignorantia, 1440) heißt. Hermann Siegfried Sinnema hielt 1491 als erster Professor in Deutschland eine öffentlich-rechtliche Vorlesung, die sich insbesondere mit der Goldenen Bulle beschäftigte. Ein Lehrstuhl für öffentliches Recht wurde allerdings erst 1726 eingerichtet. Petrus Ravennas (ab 1506) kann als typischer Vertreter des juristischen Humanismus gelten. Bei Johannes Oldendorp (ab 1538) zeigen sich in seinen Gedanken über "Recht und Billigkeit" erste naturrechtliche Ansätze. Andreas Gail (ab 1555) schließlich nutzte seine Erfahrungen als Gelehrter und als Mitglied von Reichshofrat und Reichskammergericht, um eine neue rechtswissenschaftliche Richtung zu begründen, die Theorie und Praxis verbinden wollte (Kameraljurisprudenz). Abträglich war dem Kölner Ansehen die Tätigkeit von Petrus Ostermann (ab 1626), der sich für die Durchführung von Hexenprozessen einsetzte. Die Hinwendung zur Praxis zeigt sich bei den Kölner Professoren schon früh auch in ihrer umfangreichen Gutachtertätigkeit. Das erste bekannte Gutachten stammt aus dem Jahre 1398. 1528 lehnte die Kölner Fakultät - trotz der hohen Besoldung, die in Aussicht stand - es ab, in der Ehescheidungsaffäre König Heinrichs VIII. von England ein Auftragsgutachten zu erstellen. Sehr oft waren die juristischen Professoren in Angelegenheiten der Stadt tätig. Aus der großen Zahl der Studenten seien nur drei hervorgehoben: Konrad von Heresbach, der ab 1512 in Köln studierte, wurde ein bedeutender Jurist in Diensten der Landesherren von Kleve und Jülich-Berg. Dionysius Gothofredus, ein Schüler von Betzdorp und Gail, wurde ein namhafter Professor an der Universität Heidelberg. Heinrich Gottfried Wilhelm Daniels (1754 - 1827) wirkte als Jurist in drei Zeitaltern: An der kurfürstlichen Universität in Bonn war er Professor, unter Napoleon war er als Prokurator an den Kassationshöfen in Paris und in Brüssel tätig, unter preußischer Herrschaft wurde er Chefpräsident des rheinischen Appellationsgerichtshofes in Köln. Mit der von Napoleon am 28. April 1798 befohlenen Auflösung der Universität ging auch die Rechtswissenschaftliche Fakultät unter. Im Wettstreit um die Neugründung einer Universität in der preußischen Rheinprovinz trug 1818 Bonn den Sieg davon. Erst 1919 gelang die zweite Gründung einer Kölner Universität. Im Wintersemester 1919/20 konnte die Rechtswissenschaftliche Fakultät mit 255 eingeschriebenen Studierenden den Lehrbetrieb wieder eröffnen. Bei ihrer zweiten Gründung zählte die Fakultät fünf ordentliche Professoren: A. von Thur, F. Stier-Somlo, H. Lehmann, H. Planitz und G. J. Ebers. 1920 trat A. Baumgarten als Strafrechtler hinzu. Das Arbeits-, Handels- und Wirtschaftsrecht wurde an der jungen Fakultät besonders betont: In diesem Bereich erwarb sich neben Lehmann bald H. C. Nipperdey große Verdienste. Besondere Akzente setzten in den ersten zwei Jahrzehnten H. Planitz in der Rechtsgeschichte, G. Bohne im Kriminalwissenschaftlichen Institut und H. Jahrreiß im Völkerrecht. 1929 gelang es, mit Hans Kelsen einen der berühmtesten Staatsrechtler des 20. Jahrhunderts für die Fakultät zu gewinnen.
II.
Das Verhältnis der Fakultät zum Nationalsozialismus war nicht eindeutig. Hans Kelsen wurde bereits 1933 wegen "nichtarischer Abstammung" beurlaubt und emigrierte über Genf und Prag in die USA. 1934 und 1935 wurden aus dem gleichen Grund der Wirtschaftsrechtler Hans Walter Goldschmidt und Franz Haymann, Ordinarius für Römisches Recht und Bürgerliches Recht, zwangsemeritiert. Aus politischen Gründen ereilte 1935 das gleiche Schicksal den ehemaligen Rektor und Kirchenrechtler Godehard Josef Ebers und den Staatsrechtler Ludwig Waldecker. Unter dem Dekan Nipperdey unterstützte die Fakultät diese Verfahren nicht, sondern setzte sich besonders für einen Verbleib von Kelsen und Haymann ein. Zugleich versuchte man die politisch geforderte Habilitation eines dezidierten Nationalsozialisten wie Klemens August Schmelzeisen zu verhindern. Mit dem bekannten Staatsrechtler Carl Schmitt und dem späteren Rektor der "Stoßtruppfakultät Breslau" Gustav Adolf Walz lehrten kurzzeitig gleichwohl prominente Nationalsozialisten in Köln. Auch Nipperdey und Lehmann übernahmen führende Positionen in der nationalsozialistisch geführten Akademie für Deutsches Recht. Ihre Beiträge blieben aber politisch gemäßigt.
III.
Die Entwicklung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät seit 1945 ist gekennzeichnet durch Offenheit, für mehr Studierende, für neue Fächer, für die Praxis, für Auslandsbeziehungen, neuerdings auch für verschiedene Studiengänge. Schon die 1920 wiedergegründete Fakultät war keine geschlossene Gesellschaft, saß nicht im Elfenbeinturm, sondern verstand sich als modern, aufgeschlossen und lebensnah. All das hat sich nach 1945 wesentlich verstärkt. Bei den Studierenden der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zeigt die Statistik seit 1945 einen stetigen Anstieg. Im WS 1972/73 waren es zum ersten Mal mehr als 3000. Im WS 1982/83 wurden die 6000 überschritten. Damit war der Höhepunkt erreicht. Im WS 2022/23 waren in der Fakultät insgesamt 5783 Studierende eingeschrieben. Es waren 5007 Studierende verzeichnet, deren Ziel die erste Prüfung ist. Seit 1945 ist die Zahl weiblicher Studierender angestiegen und hat erstmals im Wintersemester 2006/07 die der männlichen Kommilitonen überschritten. Die Zahl der Promotionen war nach der Wiedergründung der Fakultät schon hoch, dies setzte sich nach 1945 fort. Sie hat sich jetzt gegen 70 Promotionen im Jahr eingependelt. Der weibliche Anteil stieg auch hier, bleibt aber noch leicht hinter dem männlichen zurück. Auch die Zahl der Universitätsprofessorinnen und -professoren ist seit 1945 kontinuierlich gestiegen und lag im Jahr 2022 bei 36, mit einem immer noch geringen Frauenanteil von 7. Dazu kommen zahlreiche hervorragende Praktikerinnen und Praktiker, die sich an der Lehre beteiligen. Ein Charakteristikum der Fakultät war von Anfang an die große Zahl der Institute für einzelne Fächer, die eine dauernde, beiderseits fruchtbare Verbindung zwischen dem akademischen Bereich (Professorium, Mittelbau und Studierende) und der Praxis ermöglichen. Viele dieser Institute waren und sind Pioniere in ihrem Bereich. Schon vor 1945 bestanden die Institute für Arbeits- und Wirtschaftsrecht (seit 1920, also von Anfang an) Kriminalwissenschaften, Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht, Kirchenrecht und rheinische Kirchenrechtsgeschichte, Versicherungsrecht und Steuerrecht. Nach 1945 kamen bis 1986 hinzu das Seminar für Staatsphilosophie und Rechtspolitik und die Institute für Wohnungsrecht, Internationales und ausländisches Privatrecht, Luft- und Weltraumrecht, Bankrecht, Römisches Recht, Öffentliches Recht und Verwaltungslehre, Recht der europäischen Gemeinschaften, Sozialrecht, Neuere Privatrechtsgeschichte, Energierecht, Ostrecht, Verfahrensrecht, Rundfunkrecht und Staatsrecht. Bis heute fördert und begleitet die Fakultät aktuelle Rechtsentwicklungen durch die Einrichtung neuer Institute. Unter den Professorinnen und Professoren und Institutsleitungen der Fakultät fanden und finden sich große Namen. Weit über die Fakultät hinaus bekannt geworden sind Karl Carstens, Bundespräsident von 1979 bis 1984, der erste Leiter des 1960 gegründeten Instituts für das Recht der europäischen Gemeinschaften, und Hans Carl Nipperdey, der erste Präsident des Bundesarbeitsgerichts und Leiter des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht. Beide blieben der Fakultät auf vielfältige Weise auch in ihren hohen Ämtern verbunden. Auch sonst ist die Verbundenheit der Professorinnen und Professoren und Studierenden mit ihrer Stadt und Universität groß. Einmal Köln - immer Köln, für die Studierenden gilt es jedenfalls bis zum Abschluss des Studiums. Die akademische Lehre ist traditionell auf die Abschlussprüfung bezogen, früher "Staatsexamen", jetzt "erste Prüfung". Erst neuerdings zeichnet sich ein Wandel ab durch Schaffung zusätzlicher Studiengänge, die z. T. im Verbund mit der Philosophischen Fakultät angeboten werden. Die Einrichtung einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung als Teil der ersten Prüfung hat die Möglichkeiten und die Pflicht zur Spezialisierung bereits während des Studiums verstärkt. Die Bildung vieler Schwerpunkte in der Fakultät entspricht ihrer traditionellen, in der großen Zahl ihrer Institute zum Ausdruck kommenden Vielseitigkeit. Andererseits hat die Fakultät nie übersehen, dass die zentrifugalen Kräfte der einzelnen Fächer nur durch gemeinsame Traditionen und Überzeugungen zusammengehalten werden können, wie sie in den Instituten für Rechtsgeschichte und Staatsphilosophie besonders gepflegt werden. Folgerichtig plant die Fakultät ihren Ausbau in beide Richtungen, zu neuen Fächern, aber auch zur Verstärkung der Grundlagen.
Hinweis für alle, die mehr wissen möchten:
Detaillierte Statistiken der Studierenden, des Lehrkörpers, der Promotionen und der akademischen Einrichtungen an der Universität von 1919 bis zum WS 1986/87 finden sich in der 1988 zu dem 600jährigen Universitätsjubiläum erschienenen Kölner Universitätsgeschichte, Band III (traditionell feiert die Universität stärker ihre erste Gründung im Jahre 1388 als ihre Wiedergründung 1919). Aus diesem Anlass ist auch eine Festschrift der Rechtswissenschaftlichen Fakultät mit charakteristischen Beiträgen ihrer damaligen ProfessorInnen erschienen. Vertieft beleuchtet wurde die Geschichte der Fakultät zudem im Werk "Die neue Kölner Rechtswissenschaftliche Fakultät von 1919 bis 1950" von Professor Hans-Jürgen Becker aus dem Jahr 2021.