Leistungsnachweise/ToR
Übersicht über alle Prüfungsleistungen (deutsch/englisch)
Sie können sich jederzeit einen Nachweis über alle erbrachten Leistungen ("Transcript of Records") in deutscher und englischer Sprache in KLIPS erstellen. Diese elektronische Version ist ohne Unterschrift oder Stempel gültig. Empfängerinnen oder Empfänger können sie online verifizieren. Benötigen Sie ausnahmsweise gestempelte und unterschriebene Exemplare, können Sie sich per E-Mail von Ihrem Studierendenaccount (…@smail.uni-koeln.de) unter Angabe Ihrer Matrikelnummer an das Prüfungsamt wenden. Das Prüfungsamt versendet das ToR per Post an Ihre in KLIPS angegebene Studienadresse. Sollte dort nicht die Adresse angegeben sein, an die Sie das Zeugnis geschickt haben möchten, passen Sie den Eintrag bitte an, bevor Sie die Ausstellung beantragen.
Wenn Sie hier studiert haben und nach Ihrer Exmatrikulation keinen Zugriff auf KLIPS mehr haben, können wir Ihnen einen Leistungsnachweis per Post senden. Wenden Sie sich dazu per E-Mail an uns und senden Sie uns zur Verifikation Ihrer Identität den Scan Ihres Personalausweises (beide Seiten) zu. Wir können dann einen Leistungsnachweis per Post an die von Ihnen zuletzt in KLIPS hinterlegte Semesteranschrift senden. Sollten diese Anschrift nicht mehr aktuell sein, teilen Sie das bitte mit, wir können dann den Nachweis an Ihre aktuelle Meldeadresse, wie sie sich aus dem Eintag auf Ihrem Personalausweis ergibt, senden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ohne Vorlage des Ausweises keine personenbezogenen Daten übermitteln können - und auch nicht überprüfen, ob Daten über Sie bei uns vorliegen.
Die Leistungsübersichten führen alle im Studiengang erbrachten Leistungen auf, solange diese nach der geltenden Prüfungsordnung vorgesehen sind. Es können keine Leistungen verschwiegen werden.
Wenn Sie als "kleine Zweithörerin" oder "kleiner Zweithörer" Leistungen erbracht haben, erhalten Sie die Bescheinigungen bei dem jeweiligen Lehrstuhl.
Hinweise zum Internationalen Urkundenverkehr und der Ausstellung von "Apostillen"
In Deutschland ausgestellte Urkunden werden im Ausland nicht stets ohne weiters anerkannt. Öffentliche Urkunden sind daher regelmäßig durch besonders zuständige Stellen zu beglaubigen, bevor sie im Ausland genutzt werden können. Ob die anfordernde Stelle — etwa die ausländische Hochschule — unser Transcript of Records ohne weitere Schritte anerkennt, erfragen Sie bitte dort. Wird eine besondere Beglaubigung verlangt, teilt Ihnen die Hochschule dies mit.
In manchen Ländern ist eine "Legalisierung" durch ein deutsches Konsulat im Zielland erforderlich, in vielen anderen Ländern ist eine sogenannte "Apostille" ausreichend, die Sie in Deutschland erhalten. Informationen zum Internationalen Urkundenverkehr erhalten Sie beim Auswärtigen Amt.
Für die Erstellung von Apostillen betreffend Universitätsurkunden, Schulzeugnissen usw. (die von einer Kölner Institution ausgestellt wurden) ist die Bezirksregierung Köln zuständig. Urkunden der Universität zu Köln müssen zuvor von der Universitätsverwaltung vorbeglaubigt werden, weitere Informationen und Zuständigkeiten finden Sie auf den Seiten der Universitätsverwaltung.