Allgemeiner Teil des BGB am Beispiel des Kaufvertrags (Zulassungsklausur zur Zwischenprüfung nach § 31 Absatz 1)
4
Strafrecht I (AT I und BT I) (Zulassungsklausur zur Zwischenprüfung nach § 31 Absatz 1)
4
Grundrechte (incl. Verfassungsbeschwerde) (Zulassungsklausur zur Zwischenprüfung nach § 31 Absatz 1)
4
Grundlagenfach I, 1 (Zulassungsklausur zur Schwerpunktbereichsprüfung nach § 35 Absatz 3 Satz 1 Nummer 5)
2
Anfänger-AG(en), vorlesungsbegleitend
2
Nach 1. Semester
Umfang der Lehrveranstaltungen in SWS
Kleine Falllösungshausarbeit (Zulassungsvoraussetzung zur Schwerpunktprüfung, § 35 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, zugleich: häusliche Arbeit zur Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung nach § 7 Absatz 1 Nummer 5 JAG NRW)
n./a.
2. Semester
Umfang der Lehrveranstaltungen in SWS
Schuldrecht AT I (Zulassungsklausur zur Zwischenprüfung nach § 31 Absatz 1)
4
Gesetzliche Schuldverhältnisse (Zulassungsklausur zur Zwischenprüfung nach § 31 Absatz 1)
4
Strafrecht II (AT II und BT II) (Zulassungsklausur zur Zwischenprüfung nach § 31 Absatz 1)
4
Staatsorganisationsrecht (incl. Einführung in das Verfassungsprozessrecht) (Zulassungsklausur zur Zwischenprüfung nach § 31 Absatz 1)
5
Grundlagenfach I, 2 (Zulassungsklausur zur Schwerpunktbereichsprüfung nach § 35 Absatz 3 Satz 1 Nummer 5)
2
Anfänger-AG(en), vorlesungsbegleitend
2
3. Semester
Umfang der Lehrveranstaltungen in SWS
Schuldrecht AT II (gemeinsame Zulassungsklausur nach § 31 Absatz 1 für die Zwischenprüfung mit Vertragliche Schuldverhältnisse)
2
Vertragliche Schuldverhältnisse (gemeinsame Zulassungsklausur für die Zwischenprüfung nach § 31 Absatz 1 mit Vorlesung Schuldrecht AT II)
2
Sachenrecht (Zulassungsklausur zur Zwischenprüfung nach § 31 Absatz 1)
2
Strafrecht III (BT III) (Zulassungsklausur zur Zwischenprüfung nach § 31 Absatz 1)
4
Kleine Übung im Strafrecht (Vorbereitung auf die ZP)
2
Allgemeines Verwaltungsrecht (Zulassungsklausur zur Zwischenprüfung nach § 31 Absatz 1)
5
Verwaltungsprozessrecht (Zulassungsvoraussetzung für die Übung für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht gemäß § 38 Absatz 2)
2
Kleine Übung im Öffentlichen Recht (Vorbereitung auf die ZP)
2
Anfänger-AG(en), vorlesungsbegleitend
2
Zwischenprüfungsklausur im Öffentlichen Recht (zugleich Zulassungsvoraussetzung für die Übung für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht gemäß § 38 Absatz 2 und die Schwerpunktbereichsprüfung, § 35 Absatz 3 Satz 2)
n./a.
Zwischenprüfungsklausur im Strafrecht (zugleich Zulassungsvoraussetzung für die Übung für Fortgeschrittene im Strafrecht gemäß § 38 Absatz 3 und die Schwerpunktbereichsprüfung,§ 35 Absatz 3 Satz 2)
n./a.
Nach 3. Semester
Umfang der Lehrveranstaltungen in SWS
Große Falllösungshausarbeit I (Zulassungsprüfung zur Schwerpunktbereichsprüfung, § 35 Absatz 3 Nummer 3, zugleich: häusliche Arbeit zur Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung nach § 7 Absatz 1 Nummer 5 JAG NRW)
n./a.
4. Semester
Umfang der Lehrveranstaltungen in SWS
Kreditsicherungsrecht (Zulassungsklausur zur Schwerpunktbereichsprüfung, § 35 Absatz 3 Nummer 4)
2
Übung im Bürgerlichen Recht (Vorbereitung auf die Zwischenprüfungsklausur)
4
Zivilprozessrecht (Zulassungsklausur zur Schwerpunktbereichsprüfung, § 35 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3)
4
Strafverfahrensrecht (Klausur zu Übungszwecken und als Aufsichtsarbeit gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 5 JAG NRW empfohlen)
2
Europarecht (Zulassungsklausur zur Schwerpunktbereichsprüfung, § 35 Absatz 3 Nummer 4)
2
Besonderes Verwaltungsrecht (Zulassungsvoraussetzung für die Übung für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht gemäß § 38 Absatz 2)
5
Fremdsprachennachweis (Zulassungsvoraussetzung StaPf nach JAG)
Zwischenprüfungsklausur im Zivilrecht (zugleich Zulassungsvoraussetzung für die Schwerpunktbereichsprüfung, § 35 Absatz 3 Satz 2)
n./a.
ggf. Vorbereitungsseminar (Zulassungsvoraussetzung zur Schwerpunktprüfung gemäß § 35 Absatz 3 Satz 1 Nummer 7, zugleich: häusliche Arbeit zur Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung nach § 7 Absatz 1 Nummer 5 JAG NRW)
2
5. Semester
Umfang der Lehrveranstaltungen in SWS
Handels- und Gesellschaftsrecht (Zulassungsklausur zur Schwerpunktbereichsprüfung, § 35 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3)
4
Arbeitsrecht (Zulassungsklausur zur Schwerpunktbereichsprüfung, § 35 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3)
4
Familien- und Erbrecht (Zulassungsklausur zur Schwerpunktbereichsprüfung, § 35 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3)
4
Internationales Privatrecht (Zulassungsklausur zur Schwerpunktbereichsprüfung, § 35 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3)
2
Große Übung im Strafrecht (Zulassungsklausur zur Schwerpunktbereichsprüfung nach § 35 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a)
2
Große Übung im Öffentlichen Recht (Zulassungsklausur zur Schwerpunktbereichsprüfung nach § 35 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b)
2
Grundlagenfach II (Zulassungsklausur für die Schwerpunktprüfung, § 35 Absatz 3 Satz 1 Nummer 6)
2
ggf. Vorbereitungsseminar (Zulassungsvoraussetzung zur Schwerpunktprüfung gemäß § 35 Absatz 3 Satz 1 Nummer 7, zugleich: häusliche Arbeit zur Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung nach § 7 Absatz 1 Nummer 5 JAG NRW)
2
ggf. Schwerpunktvorlesung (ggf. Aufsichtsarbeit als Teil der Schwerpunktbereichsprüfung)
2
Nach 5. Semester
Umfang der Lehrveranstaltung in SWS
Große Falllösungsausarbeit II (Zulassungsprüfung zur Schwerpunktbereichsprüfung, § 35 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, zugleich: häusliche Arbeit zur Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung nach § 7 Absatz 1 Nummer 5 JAG NRW)
n./a.
ab 6. Semester
Umfang der Lehrveranstaltungen in SWS
SP-Vorlesung(en) 1 – 6 (3 Aufsichtsarbeiten als Teil der Schwerpunktbereichsprüfung)
je 2
(ab) 7. Semester
Umfang der Lehrveranstaltungen in SWS
SP-Seminar (häusliche Arbeit und mündliche Leistung als Teil der Schwerpunktbereichsprüfung)
2
Großer Examenskurs
(Jahreskurs)
Großer Klausurenkurs
Nach 8. Semester
Umfang der Lehrveranstaltungen in SWS
Staatliche Pflichtfachprüfung
n./a.
Anmerkung zum Studienplan:
Hinter den Namen der Lehrveranstaltungen findet sich als Klammerzusatz jeweils die Angabe, welchen Zweck die jeweilige Abschlussklausur hat. In den “Kleinen Übungen” werden keine Klausuren geschrieben, diese Veranstaltungen dienen zur Vorbereitung auf die Zwischenprüfungsklausuren des jeweiligen Semesters.
Die in den Klammerzusätzen genannten Normen beziehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders bezeichnet, auf die StudPrO 2023.
Die Regelstudienzeit beträgt 10 Semester (5 Jahre), dabei sind das 9. und das 10. Fachsemester als Prüfungssemester in der staatlichen Pflichtfachprüfung vorgesehen.