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Studienplan

Erstellt auf der Grundlage der StudPrO 2023

Es wird folgender Studienaufbau empfohlen: 

1. SemesterUmfang der Lehrveranstaltungen in SWS
Einführung in das Zivilrecht2
Allgemeiner Teil des BGB am Beispiel des Kaufvertrags (Zulassungsklausur zur Zwischenprüfung nach § 31 Absatz 1)4
Strafrecht I (AT I und BT I) (Zulassungsklausur zur Zwischenprüfung nach § 31 Absatz 1)4
Grundrechte (incl. Verfassungsbeschwerde) (Zulassungsklausur zur Zwischenprüfung nach § 31 Absatz 1)4
Grundlagenfach I, 1 (Zulassungsklausur zur Schwerpunktbereichsprüfung nach § 35 Absatz 3 Satz 1 Nummer 5)2
Anfänger-AG(en), vorlesungsbegleitend2


Nach 1. SemesterUmfang der Lehrveranstaltungen in SWS
Kleine Falllösungshausarbeit (Zulassungsvoraussetzung zur Schwerpunktprüfung, § 35 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, zugleich: häusliche Arbeit zur Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung nach § 7 Absatz 1 Nummer 5 JAG NRW)n./a.


2. SemesterUmfang der Lehrveranstaltungen in SWS
Schuldrecht AT I (Zulassungsklausur zur Zwischenprüfung nach § 31 Absatz 1)4
Gesetzliche Schuldverhältnisse (Zulassungsklausur zur Zwischenprüfung nach § 31 Absatz 1)4
Strafrecht II (AT II und BT II) (Zulassungsklausur zur Zwischenprüfung nach § 31 Absatz 1)4
Staatsorganisationsrecht (incl. Einführung in das Verfassungsprozessrecht) (Zulassungsklausur zur Zwischenprüfung nach § 31 Absatz 1)5
Grundlagenfach I, 2 (Zulassungsklausur zur Schwerpunktbereichsprüfung nach § 35 Absatz 3 Satz 1 Nummer 5)2
Anfänger-AG(en), vorlesungsbegleitend2

 


3. SemesterUmfang der Lehrveranstaltungen in SWS
Schuldrecht AT II (gemeinsame Zulassungsklausur nach § 31 Absatz 1 für die Zwischenprüfung mit Vertragliche Schuldverhältnisse)2
Vertragliche Schuldverhältnisse (gemeinsame Zulassungsklausur für die Zwischenprüfung nach § 31 Absatz 1 mit Vorlesung Schuldrecht AT II)2
Sachenrecht (Zulassungsklausur zur Zwischenprüfung nach § 31 Absatz 1)2
Strafrecht III (BT III) (Zulassungsklausur zur Zwischenprüfung nach § 31 Absatz 1)4
Kleine Übung im Strafrecht (Vorbereitung auf die ZP)2
Allgemeines Verwaltungsrecht (Zulassungsklausur zur Zwischenprüfung nach § 31 Absatz 1)5
Verwaltungsprozessrecht (Zulassungsvoraussetzung für die Übung für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht gemäß § 38 Absatz 2)2
Kleine Übung im Öffentlichen Recht (Vorbereitung auf die ZP)2
Anfänger-AG(en), vorlesungsbegleitend2
Zwischenprüfungsklausur im Öffentlichen Recht (zugleich Zulassungsvoraussetzung für die Übung für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht gemäß § 38 Absatz 2 und die Schwerpunktbereichsprüfung, § 35 Absatz 3 Satz 2)n./a.
Zwischenprüfungsklausur im Strafrecht (zugleich Zulassungsvoraussetzung für die Übung für Fortgeschrittene im Strafrecht gemäß § 38 Absatz 3 und die Schwerpunktbereichsprüfung,§ 35 Absatz 3 Satz 2)n./a.

 


Nach 3. SemesterUmfang der Lehrveranstaltungen in SWS
Große Falllösungshausarbeit I (Zulassungsprüfung zur Schwerpunktbereichsprüfung, § 35 Absatz 3 Nummer 3, zugleich: häusliche Arbeit zur Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung nach § 7 Absatz 1 Nummer 5 JAG NRW)n./a.


4. SemesterUmfang der Lehrveranstaltungen in SWS
Kreditsicherungsrecht (Zulassungsklausur zur Schwerpunktbereichsprüfung, § 35 Absatz 3 Nummer 4)2
Übung im Bürgerlichen Recht (Vorbereitung auf die Zwischenprüfungsklausur)4
Zivilprozessrecht (Zulassungsklausur zur Schwerpunktbereichsprüfung, § 35 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3)4
Strafverfahrensrecht (Klausur zu Übungszwecken und als Aufsichtsarbeit gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 5 JAG NRW empfohlen)2
Europarecht (Zulassungsklausur zur Schwerpunktbereichsprüfung, § 35 Absatz 3 Nummer 4)2
Besonderes Verwaltungsrecht (Zulassungsvoraussetzung für die Übung für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht gemäß § 38 Absatz 2)5
Fremdsprachennachweis (Zulassungsvoraussetzung StaPf nach JAG)2
Schlüsselqualifikation (Zulassungsvoraussetzung Schwerpunktprüfung, § 35 Absatz 3 Satz 1 Nummer 8)< 1
Zwischenprüfungsklausur im Zivilrecht (zugleich Zulassungsvoraussetzung für die Schwerpunktbereichsprüfung, § 35 Absatz 3 Satz 2)n./a.
ggf. Vorbereitungsseminar (Zulassungsvoraussetzung zur Schwerpunktprüfung gemäß § 35 Absatz 3 Satz 1 Nummer 7, zugleich: häusliche Arbeit zur Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung nach § 7 Absatz 1 Nummer 5 JAG NRW)2


5. SemesterUmfang der Lehrveranstaltungen in SWS
Handels- und Gesellschaftsrecht (Zulassungsklausur zur Schwerpunktbereichsprüfung, § 35 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3)4
Arbeitsrecht (Zulassungsklausur zur Schwerpunktbereichsprüfung, § 35 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3)4
Familien- und Erbrecht (Zulassungsklausur zur Schwerpunktbereichsprüfung, § 35 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3)4
Internationales Privatrecht (Zulassungsklausur zur Schwerpunktbereichsprüfung, § 35 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3)2
Große Übung im Strafrecht (Zulassungsklausur zur Schwerpunktbereichsprüfung nach § 35 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a)2
Große Übung im Öffentlichen Recht (Zulassungsklausur zur Schwerpunktbereichsprüfung nach § 35 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b)2
Grundlagenfach II (Zulassungsklausur für die Schwerpunktprüfung, § 35 Absatz 3 Satz 1 Nummer 6)2
ggf. Vorbereitungsseminar (Zulassungsvoraussetzung zur Schwerpunktprüfung gemäß § 35 Absatz 3 Satz 1 Nummer 7, zugleich: häusliche Arbeit zur Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung nach § 7 Absatz 1 Nummer 5 JAG NRW)2
ggf. Schwerpunktvorlesung (ggf. Aufsichtsarbeit als Teil der Schwerpunktbereichsprüfung)2


Nach 5. SemesterUmfang der Lehrveranstaltung in SWS
Große Falllösungsausarbeit II (Zulassungsprüfung zur Schwerpunktbereichsprüfung, § 35 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, zugleich: häusliche Arbeit zur Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung nach § 7 Absatz 1 Nummer 5 JAG NRW)n./a.


ab 6. SemesterUmfang der Lehrveranstaltungen in SWS
SP-Vorlesung(en) 1 – 6 (3 Aufsichtsarbeiten als Teil der Schwerpunktbereichsprüfung)je 2
(ab) 7. SemesterUmfang der Lehrveranstaltungen in SWS
SP-Seminar (häusliche Arbeit und mündliche Leistung als Teil der Schwerpunktbereichsprüfung)2
Großer Examenskurs(Jahreskurs)
Großer Klausurenkurs 
Nach 8. SemesterUmfang der Lehrveranstaltungen in SWS
Staatliche Pflichtfachprüfungn./a.

Anmerkung zum Studienplan:

Hinter den Namen der Lehrveranstaltungen findet sich als Klammerzusatz jeweils die Angabe, welchen Zweck die jeweilige Abschlussklausur hat. In den “Kleinen Übungen” werden keine Klausuren geschrieben, diese Veranstaltungen dienen zur Vorbereitung auf die Zwischenprüfungsklausuren des jeweiligen Semesters. 

Die in den Klammerzusätzen genannten Normen beziehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders bezeichnet, auf die StudPrO 2023

Die Regelstudienzeit beträgt 10 Semester (5 Jahre), dabei sind das 9. und das 10. Fachsemester als Prüfungssemester in der staatlichen Pflichtfachprüfung vorgesehen.