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Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht

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Der Schwerpunkt „Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht“ ist einer der speziellen wirtschaftsrechtlichen Schwerpunkte, die an der Kölner Rechtswissenschaftlichen Fakultät angeboten werden. Das Recht der Finanzdienstleistungen spielt an der Kölner Universität traditionell eine große Rolle. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät verfügt über eigene Institute für Bankrecht und Versicherungsrecht, die mit Schwesterinstituten an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät verbunden sind.

Die praktische Relevanz des Rechts der Finanzdienstleistungen ist nicht zu unterschätzen. Wer etwa durch eine Bank- oder Versicherungslehre einschlägig vorgebildet ist oder – Vorkenntnisse sind natürlich nicht erforderlich – sich sonst einen Einblick in dieses Rechtsgebiet verschaffen will, trifft mit Schwerpunkt 4 die richtige Wahl. Da im Bank- und Versicherungsvertragsrecht zivilrechtliche Probleme anhand spezieller Vertragsbeziehungen erörtert werden und insbesondere im AGB- und Verbraucherschutzrecht auch Pflichtfachwissen vermittelt wird, kommt aber auch der nicht zu kurz, der sein allgemeines zivilrechtliches Wissen vertiefen und erweitern will.

Der Schwerpunkt enthält vier Kernbereichsveranstaltungen: Im Rahmen des Bankrechts (angeboten regelmäßig im Sommersemester) liegt der Fokus auf dem privaten Bankrecht, also der Rechtsbeziehung zwischen Bank und Kunden. Das Kapitalmarktrecht (Vorlesung wird regelmäßig jedes Semester angeboten) reguliert die Emission von und den Handel mit fungiblen Kapitalmarktpapieren (insbesondere Aktien, Schuldverschreibungen) zum Schutz der Kapitalanleger und der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes als solchen. Im Versicherungsvertragsrecht (angeboten regelmäßig im Sommersemester) wird die Rechtsbeziehung zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer (oder der versicherten Person), geregelt im Versicherungsvertragsgesetz, behandelt. In der Vorlesung AGB- und Verbraucherschutzrecht (angeboten regelmäßig im Wintersemester) stehen schließlich Bereiche im Vordergrund, die auch zum Pflichtfachstoff gehören: die §§ 305 ff. BGB einerseits und die verschiedenen vor allem auf europarechtlichen Vorgaben beruhenden Verbraucherschutzvorschriften im BGB andererseits.

Im Wahlbereich werden angeboten: Bankaufsichtsrecht, Einführung in den Anwaltsberuf, Vertiefung Gesellschaftsrecht, insb. Kapitalgesellschaftsrecht, Streitschlichtung und Mediation, Insolvenzrecht, Vertragsgestaltung, Handelsbilanzrecht, Wettbewerbsrecht, Grundkurs Steuerrecht, Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht (mit Bewertungsrecht), Unternehmensteuerrecht, das Privatrecht im 20. Jahrhundert. Damit haben die Teilnehmer des Schwerpunktbereichs 4 die Möglichkeit, einen Blick in angrenzende Rechtsgebiete wie das Gesellschafts-, Steuer-, Bilanz-, Kartell- oder Insolvenzrecht zu werfen.

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