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Aktuelles

1. Moot Court im Gewerblichen Rechtsschutz

Am 22. Juni 2023 luden der GruPrax e.V. und das Institut für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (IGRU) im Rahmen ihrer 37. Veranstaltung zum Finale des allerersten Moot Courts im Gewerblichen Rechtsschutz in das Oberlandesgericht Köln ein. In Kooperation mit Anwälten des Fachausschusses Gewerblicher Rechtsschutz des Kölner Anwaltvereins (KAV), unter der Leitung von Dr. Markus Bagh, Dr. Dennis Groh und Dr. Ruben A. Hofmann, bot sich für vier Studentinnen die Möglichkeit, in die anwaltliche Rolle zu schlüpfen.

Der Moot Court begann bereits im März dieses Jahres. Das Klägerteam erhielt hierzu einen komplexen designrechtlichen Fall, in dem es um eine Produktimitation ging, sowie umfangreiche Unterlagen, insbesondere eine Markenurkunde, Fotos der Verletzungshandlung und ein außergerichtliches Aufforderungsschreiben der Rechtsabteilung mit der Aufgabe, innerhalb von drei Wochen eine Klageschrift anzufertigen. Dem schlossen sich praxisnah Replik und Duplik an.

„Praxisnah“ war dabei auch das richtige Stichwort für das Finale: Das fiktive LG Köln tagte im Saal des Schifffahrtssenats des OLG Köln mit einer hochkarätigen Besetzung des 6. Zivilsenats desselben Gerichts. Unter Führung des VorsRiOLG Hubertus Nolte und unter dem Beisitz der StvVorsRiOLG Dorothea Hammer sowie dem RiOLG Christian Hoppe wurde der Fall ebenso sachlich und gründlich wie in einer echten Verhandlung aufgearbeitet und es wurde dabei kein Detail ausgelassen. Selbst das Diktiergerät, um die Anträge festzuhalten, sowie die Zurechtweisung des Vorsitzenden bei der Anfertigung von „verbotenen“ Bildaufnahmen durften nicht fehlen.

Auch die etwas beschränktere Raumkapazität hielt die Mitglieder des Fördervereins aus Anwalt- und Richterschaft nicht davon ab, die Veranstaltung zahlreich zu besuchen, sodass in kürzester Zeit die Plätze belegt waren.

So konnten die Mitglieder dabei zusehen, wie die vier gut vorbereiteten Studentinnen die Interessen ihrer „Mandantinnen“, jeweils Herstellerinnen von Wandleuchten, vertraten. Zunächst durfte das klägerische Team in einem kurzen Vortrag die Interessen ihrer Mandantin verteidigen. Dabei führten die beiden Teilnehmerinnen die Zuschauer:innen unter äußerst kreativen Beschreibungen der wettbewerblichen Eigenart des klägerischen Musters quer durch das Lauterkeits-, Urheber- und Gemeinschaftsgeschmacksmusterrecht. Der Vorsitzende lobte die Beschreibungen zum Schluss als „Wettbewerbslyrik“.

Die Beklagtenseite ließ sich durch den gegnerischen Vortrag allerdings nicht in die Defensive drängen. Ganz im Gegenteil bekämpften sie das klägerische Vorgehen flexibel, indem sie u.a. bereits die Zulässigkeit der Klage mit Argumenten aus der TÜV-Rechtsprechung anzweifelten. Dabei waren sie nicht minder kreativ in ihren Ausführungen, wenn sie auf die „kleinste Münze“ zu sprechen kamen, was auch der Vorsitzende umgehend zu loben wusste. Geschickt behaupteten sie eine Doppelschöpfung, was das Gericht zum Erlass eines Beweisbeschlusses zwang. Es gingen also, zumindest im Rahmen dieses Formats, alle als Gewinner:innen vom Platz.

Gelegenheit, die hervorragende Leistung der Studentinnen und Richter:innen zu würdigen und den Kontakt mit den Vereinsmitgliedern herzustellen, bot das anschließende Get Together, welches bei Buffet und Getränken in einer ebenfalls besonderen Atmosphäre eines Gewölbekellers der „Winebank“ stattfinden konnte.

Die Veranstaltung stellt einen großartigen Auftakt für den demnächst startenden LL.M.-Studiengang „Recht und Digitalisierung“ dar. In dessen Modulhandbuch wurde nämlich auf Betreiben des Instituts hin das Prüfungsformat „Moot Court“ aufgenommen, sodass dieses erfolgreiche Format in Zukunft regelmäßig für die Studierenden stattfinden kann.

Bericht von Patrik Kassel, Institut für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht

Prof. Dr. Felix Lange, LL.M. (NYU), M.A.

Neuer Professor am Institut für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht

Prof. Dr. Felix Lange, LL.M. (NYU), M.A. ist seit dem 01.08.2023 Professor am Institut für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln.

Herr Professor Lange studierte Rechtswissenschaft (Abschluss erstes Staatsexamen) und Neuere und Neueste Geschichte (Abschluss als Magister Artium, M.A.) an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, der Uppsala Universitet in Schweden und der Humboldt-Universität zu Berlin. Daran schloss sich ein weiterführendes Studium in „International Legal Studies“ an der New York University (USA) an, welches er mit dem akademischen Grad des Master of Laws (LL.M.) abschloss. Danach absolvierte er das Rechtsreferendariat am Kammergericht Berlin, das unter anderem Stationen beim Auswärtigen Amt und beim Bundesverfassungsgericht umfasste. Seine darauffolgende Promotion an der Humboldt-Universität über den Einfluss des Völkerrechtlers Hermann Mosler auf die westdeutsche Völkerrechtswissenschaft der Nachkriegszeit wurde durch die Deutsche Gesellschaft für Internationales Recht ausgezeichnet. Nach einem Forschungsaufenthalt an der Princeton University (USA) habilitierte er sich an der Humboldt-Universität mit der Schrift „Treaties and the Three Branches –Comparing Germany, India, South Africa, and the United States“. Die dortige Juristische Fakultät verlieh ihm die venia legendi für Öffentliches Recht, Völkerrecht, Europarecht, Verfassungs- und Völkerrechtsgeschichte sowie Rechtsvergleichung.

Einer Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter in der DFG-Kollegforschungsgruppe “The International Rule of Law - Rise or Decline?”, Berlin/Potsdam, und zwei Vertretungsprofessuren an der Universität Potsdam und der Georg-August-Universität Göttingen folgend, trat Herr Professor Lange zum 01.08.2023 seine von der Deutschen Forschungsgemeinschaft als Heisenberg-Professor geförderte Professur an unserer Fakultät an. Sein Heisenberg-Projekt widmet sich dem Thema „The Struggle for the Right to Wage War – The Pivotal 1930s”.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Herrn Professor Lange und heißen ihn herzlich willkommen!

"Best private law piece"

Jagjit S. Sahota, studentische Hilfskraft am Institut für internationales und ausländisches Privatrecht, wurde für eine Veröffentlichung im Oxford University Undergraduate Law Journal der Preis „the best private law piece“ der juristischen Fakultät der Universität Oxford verliehen.

Jagjit S. Sahota hat den Preis für „the best private law piece“ der juristischen Fakultät der Universität Oxford für eine Veröffentlichung im Oxford University Undergraduate Law Journal erhalten. Auswahl und Überreichung erfolgten durch David Neuberger, Baron Neuberger of Abbotsbury, ehem. Präsident des Supreme Court of the United Kingdom.
Der Titel der Veröffentlichung lautet: „Interpreting Smart Contracts: the Reasonable Coder and the Need for a Stronger Contextual Approach“. In dem Artikel wird überprüft, inwiefern das Common Law bzw. englische Vertragsrecht fähig ist, technische Neuerungen - insb. sog. smarte Verträge - sinnvoll aufzunehmen.

Herr Sahota ist studentische Hilfskraft am Institut für internationales und ausländisches Privatrecht der Universität zu Köln (Prof. Dr. Dr. h.c. Heinz-Peter Mansel).

Die Fakultät gratuliert ihm zu seinem Erfolg!

Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Claus Kreß, LL.M.

Am 17.07.2023 war Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Claus Kreß, LL.M. (Cambridge) Gastredner in den Vereinten Nationen in New York. Anlass war eine Veranstaltung zum 25. Jahrestag der Annahme des Römischen Status des Internationalen Strafgerichtshofs sowie zur fünften Jährung der Aktivierung von dessen Gerichtbarkeit auch über das Verbrechen der Aggression. Eingangs sprachen die Außenministerinnen Liechtensteins und Deutschlands.

Herr Professor Kreß stellte die Bedeutung des zuletzt genannten Entwicklungsschritts heraus. Es bestehe jedoch mit den speziell die Verfolgung des Verbrechens der Aggression betreffenden Schranken der Gerichtsbarkeitsausübung weiterhin eine empfindliche Lücke in der Architektur des Völkerrechts. Dies habe die russische Aggression gegen die Ukraine der Welt enthüllt.

Die nun anstehende Aufgabe sei die Harmonisierung der Voraussetzungen für die Ausübung der Gerichtbarkeit des IStGH. Dies sei zwar ein schwieriges Projekt, dem politischer Widerstand entgegenstehe. Jedoch habe die Vergangenheit gezeigt, dass unüberwindbar scheinende Hindernisse in den Verhandlungen zum Verbrechen der Aggression durch die Entschlossenheit einer beeindruckenden Anzahl von Staaten überwunden werden konnte.

Die Erfahrungen aus dem russischen Angriffskrieg zeige die Notwendigkeit, die bisherigen politischen Einwände gegen ein stärkeres Zuständigkeitsregime für die Verfolgung des Verbrechens der Aggression durch den IStGH zu überdenken, um die bedrohte Völkerrechtsordnung zu verteidigen.

Darüber hinaus spreche das fundamentale Gerechtigkeitsprinzip der möglichst gleichmäßigen Durchsetzung des Rechts dafür, die Reformaufgabe in Angriff zu nehmen.

Erforderlich seien diplomatisches Geschick und Kreativität sowie die politische Entschlossenheit möglichst vieler Vertragsstaaten, um den IStGH in die Lage zu versetzen, seinen Beitrag zur Verhinderung von Aggressionen zu leisten.

Die gesamte Veranstaltung können Sie abrufen unter https://media.un.org/en/asset/k1m/k1mdo8poz5. Der Beitrag von Herrn Professor Kreß beginnt ab Minute 54:33.

"Legal Leadership for the MENA region"

Das Institut für Friedenssicherungsrecht und das Dezernat Internationales der Universität zu Köln haben für einen gemeinsamen Projektantrag beim DAAD im Rahmen der Ausschreibungsreihe „Taz’iz-Partnerschaften“ eine Zusage für das Projekt erhalten. Zusammen mit der Université de Carthage in Tunesien und der Al-Nahrain University im Irak werden sich die Projektpartner über den Aufbau von „Law Clinics“ austauschen. In Köln ist die Refugee Law Clinic Teil des Projekts.

Das Institut für Friedenssicherungsrecht und das Dezernat Internationales der Universität zu Köln haben für einen gemeinsamen Projektantrag beim DAAD im Rahmen der Ausschreibungsreihe „Taz’iz-Partnerschaften“ eine Zusage für das Projekt „Legal Leadership for the MENA region (LegalLead)“ erhalten. Zusammen mit der Université de Carthage in Tunesien und der Al-Nahrain University im Irak werden sich die Projektpartner über den Aufbau von Law Clinics austauschen. Law Clinics verfolgen ein innovatives Lehrkonzept, das die akademische Lehre mit der Praxis verknüpft. Studierende können bereits in einer frühen Phase ihres Studiums praktische Fälle von außeruniversitären Mandanten lösen. Law Clinics ermöglichen somit den Aufbau von Netzwerken zwischen Universitäten und der Außenwelt, verbessern die Arbeitsmarktorientierung der akademischen Ausbildung und tragen zur Entwicklung demokratischer Institutionen bei.

An den Universitäten in Carthage und Al-Nahrain ist der Auf- bzw. Ausbau von Law Clinics zu den Themen Female Empowerment und Good Governance geplant. Die Studierenden werden dabei eng mit einem Netzwerk von NGOs in den Ländern zusammenarbeiten. Teil des Projektes sind jährliche Summer Schools in denen sich Studierende aus Deutschland, Tunesien und dem Irak treffen, sowie Forschungsaufenthalte für Master-Studierende und Doktorand:innen, um an einer Partneruniversität zur Lösung von Fällen zu arbeiten. In Köln ist die Refugee Law Clinic Cologne als Partner in das Projekt involviert.

Das Projekt wird vom DAAD bis Ende 2025 mit 370.818,- € gefördert.

Prof. Dr. Martin Henssler

Anlässlich seines 70. Geburtstags wurde Prof. Dr. Martin Henssler eine ihm gewidmete, fast 1900 Seiten umfassende Festschrift überreicht. Viele namhafte Persönlichkeiten aus dem deutschen Arbeits-, Wirtschafts- und Berufsrecht kamen dazu zusammen und würdigten sein umfangreiches Schaffen.

Anlässlich des 70. Geburtstags von Prof. Dr. Martin Henssler kamen am Samstag, den 24.06.2023, viele namhafte Persönlichkeiten des deutschen Arbeits-, Wirtschafts- und Berufsrechts zur Übergabe der ihm gewidmeten Festschrift in der Kölner Wolkenburg zusammen.

Neben Grußworten des Rektors und des Dekans, Fachvorträgen von Prof. Dr. Mathias Habersack, Prof. Dr. Clemens Höpfner und dem rechtspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Prof. Dr. Günter Krings, MdB stand im Zentrum der Veranstaltung die Würdigung des beispiellosen Wirkens Hensslers in Forschung, Lehre und Rechtspolitik.

In einer Laudatio würdigte Prof. Dr. Dr. h.c. Heinz-Peter Mansel den prägenden Einfluss, den der langjährige Institutsdirektor Henssler als "Brückenbauer" zwischen Rechtswissenschaft, Praxis und Gesetzgebung ausübt. Erwähnt wurden u.a. seine leitenden Funktionen als Präsident dreier Deutscher Juristentage und Vorsitzender der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages sowie als Vorsitzender der Zivilrechtslehrervereinigung und der Vereinigung der Zivilrechtsprofessoren Deutschlands, der Österreich und der Schweiz. Im Rahmen seiner universitären Tätigkeit war er mehrere Jahre Dekan der Kölner Rechtswissenschaftlichen Fakultät sowie Prorektor für Planung und wissenschaftliches Personal und nahm Gastprofessuren u.a. an den Universitäten Paris, Florenz und Siena wahr.

Im Rahmen eines festlichen Abendessens für über 250 Gäste würdigte der Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, insbesondere die jahrzehntelange rechtspolitische Gestaltungskraft des Jubilars, der – im Rahmen der großen BRAO-Reform – eine Art wissenschaftliche „Außenstelle“ des Bundesjustizministeriums gewesen sei. Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen, Prof. Dr. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb, hob während der Abendveranstaltung in einer sehr persönlich gefassten Laudatio den Einsatz Hensslers für die Kölner Universität und ihre juristische Fakultät hervor. Henssler hinterlasse „große Schuhe“, die kaum jemand zu füllen vermöge.

In Anerkennung des weit gefächerten Wirkungsspektrums des Jubilars trägt die Festschrift den Titel "Arbeit – Wirtschaft – Recht". Die fast 1900 Seiten umfassende, im C.H. Beck­-Verlag erschienene Festschrift wurde von Dr. Hans Dieter Beck als eindrucksvolle und wohl umfangreichste in seinem Verlag erschienene Festschrift bezeichnet. Das Werk wurde vom Verleger gemeinsam mit den Herausgebern Dr. Christian Deckenbrock, Prof. Dr. Clemens Höpfner, Prof. Dr. Matthias Kilian, Dr. David Markworth und Dr. Ulrich Sittard überreicht. Der Jubilar bedankte sich in humorvollen Worten für die seinen Urlaub in bester Weise ausfüllende „Urlaubslektüre“, durch die er sich außerordentlich reich beschenkt fühle.

Familie, Weggefährten und Kollegen schauen auf einen in jeder Hinsicht gelungenen Festtag zurück.

Weitere Impressionen von dem Abend finden Sie unter https://anwaltsrecht.uni-koeln.de/veranstaltungen/festschrift.

Projekt "Digitale Klausurenwerkstatt im Kollektiven Arbeitsrecht"

Vier neue Projekte zur Weiterentwicklung der digitalen Hochschullehre, an denen die Universität zu Köln beteiligt ist, werden vom Land NRW gefördert. Die Universität erhält eine Förderung von insgesamt rund 1,8 Millionen Euro. Unsere Fakultät ist über Prof. Dr. Clemens Höpfner und Dr. Jan Alexander Daum am Projekt "Digitale Klausurenwerkstatt im Kollektiven Arbeitsrecht" beteiligt.

Im Rahmen des Förderprogramms „OERContent.nrw“ werden ab September 2023 vom Land Nordrhein-Westfalen vier Projekte gefördert, in denen Wissenschaftler*innen der Universität zu Köln zusammen mit Partner*innen anderer Hochschulen innovative Lehr-Lernangebote konzipieren und umsetzen werden. Für ihre Beteiligung an den vier Projekten erhält die Universität zu Köln für eine Laufzeit von bis zu zwei Jahren eine Förderung in Höhe von insgesamt rund 1,8 Millionen Euro.

Im Rahmen der Projekte werden unter anderem digitale Lernmodule, Online-Selbstlerntests und Lernvideos zu zentralen Themen verschiedener Fächer entwickelt. Sie werden so in das Lernen an der Universität zu Köln und der Partneruniversitäten implementiert, dass der Einsatz der digitalen Lehr-Lernangebote zu einer qualitätsorientierten Weiterentwicklung des Studiums führt. Das Studium kann durch die digitalen Lehr-Lernangebote in räumlicher und zeitlicher Hinsicht flexibler gestaltet werden, was zu einer Individualisierung des Studiums beiträgt. Darüber hinaus werden die Lehr-Lernangebote – im Sinne des lebenslangen Lernens – gezielt auch für Lernende anderer Fächer, Bereiche und Standorte konzipiert, die Interesse oder Bedarf an Kompetenzerwerb zu bestimmten Themen haben.

Nach Projektabschluss werden die E-Learning-Angebote für die Öffentlichkeit als offene Bildungsmaterialien, sogenannte Open Educational Ressources (OER), bereitgestellt. Sie sind dann auf dem Landesportal ORCA.nrw (Open Resources Campus NRW) abrufbar.

Vom Land NRW wird insbesondere das Projekt "Digitale Klausurenwerkstatt im Kollektiven Arbeitsrecht" gefördert, an dem Prof. Dr. Clemens Höpfner und Dr. Jan Alexander Daum, beide Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht, mitwirken. Geleitet wird es von Professor Dr. Friederike Malorny, Universität Münster. Beteiligt ist zudem die Ruhr-Universität Bochum.

Das Projekt verfolgt das Ziel, die an sämtlichen juristischen Fakultäten in Deutschland vorhandenen Vorlesungen zum Kollektivarbeitsrecht, das unter anderem die Rechte von Arbeitgeberverbänden, Betriebsräten und Gewerkschaften behandelt, um eine Klausur- und Praxiskomponente zu ergänzen. Im Mittelpunkt der geplanten OER-Materialien stehen Klausursachverhalte, deren Lösung den Studierenden in Videos sowohl methodisch als auch inhaltlich vorgestellt wird. Ergänzt wird dies um Selbstlerntests und kurze Überblickvideos, mit denen der in den Vorlesungen behandelte Stoff wiederholt und aus Perspektive von Praktiker*innen beleuchtet wird.

Der Kurs ist als Selbstlernmaterial konzipiert und kann von den Studierenden autonom zu Übungs- und Lernzwecken absolviert werden. Die Materialien werden so produziert, dass Dozierende auch anderer Standorte ihren Studierenden das Gesamtpaket „Klausurenwerkstatt“ als Selbstlernkurs anbieten oder je nach Bedarf die einzelnen Module in ihre eigenen Veranstaltungen einbinden können.

Presse und Kommunikation:
Mathias Martin
+49 221 470 1705
m.martinverw.uni-koeln.de

Pressemitteilung des Landes NRW:
https://www.land.nrw/pressemitteilung/digitale-hochschullehre-weiter-ausbauen-land-foerdert-zwoelf-konzepte-mit-rund

11. Helga Pedersen Moot Court Competition

Die Fakultät gratuliert dem Kölner Team zum Erfolg bei der Finalrunde des Moot Courts! Unsere Studierenden erreichten das Viertelfinale des Wettbewerbs in den Räumlichkeiten des Europarats und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg.

Vom 22. bis zum 26.05.2023 fand in den Räumlichkeiten des Europarats und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg die Finalrunde der 11. Helga Pedersen Moot Court Competition statt. Zuvor konnte sich das Kölner Team, bestehend aus Emily Dukat, Anne Kleine-Möllhoff, Annalisa Romano und Sara Weber Martin, durch seine Schriftsätze und eine gelungene internationale mündliche Vorrunde in Georgien als eines von 18 aus rund 60 europäischen Teams für die Finalrunde qualifizieren.

Die Helga Pedersen Moot Court Competition wird von der European Law Students’ Association (ELSA) organisiert und behandelt aktuelle Themen im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention. Dieses Jahr setzt sich der Fall mit Fragen hinsichtlich der Anerkennung der Vaterschaft bei Leihmutterschaftsverträgen, dem Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare und dem effektiven Rechtsschutz unter der Konvention auseinander.

Das Kölner Team trat in der Finalrunde jeweils auf der Klägerseite sowie auf der Seite des beklagten Staates an und hatte dadurch die einmalige Gelegenheit, vor Menschenrechtsexpert:innen des Europarates die erlernten rhetorischen und argumentativen Fähigkeiten unter Beweis zu stellen. Das Kölner Team konnte sich sodann bis zum Viertelfinale gegen 10 weitere Teams erfolgreich durchsetzen.

Die Competition wurde durch ein akademisches Rahmenprogramm, ausgedehnte Abendevents und verschiedene Empfänge begleitet. Diese wurden unter anderem von der ständigen Vertretung des Vereinigten Königreichs beim Europarat oder auch der Stadt Straßburg organisiert. Hierdurch hatten die Teams die Möglichkeit, sich zu vernetzen und wertvolle Kontakte zu knüpfen.

Das Kölner Team wurde seit Beginn des Moot Courts im August 2022 von Lisa Kujus und Frederic Kupsch, Wissenschaftliche Mitarbeiter:innnen der Akademie für europäischen Menschenrechtsschutz (Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Angelika Nußberger M.A.) gecoacht, die das Team auch in der intensiven Finalrunde in Straßburg begleiteten.

Falls Sie Interesse daran haben, Fragen im Bereich des europäischen Menschenrechtsschutzes zusammen mit einem Team zu diskutieren und vor internationalen Expert:innen zu verhandeln, können Sie sich für die 12. Ausgabe der Helga Pedersen Moot Court Competition im Wintersemester 2023/24 bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft noch bis zum 21. Juni 2023. Weitere Informationen finden Sie unter https://academy-humanrights.uni-koeln.de/lehre/hpmcc.

Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Angelika Nußberger M.A. in Kiew

Als deren Vizepräsidentin reiste Frau Professorin Nußberger mit einer Delegation der Venedigkommission nach Kiew. Dort beriet man die ukrainische Regierung zur Vorbereitung eines etwaigen EU-Beitritts. Auch trafen sie wichtige Persönlichkeiten des Landes, insbesondere den Präsidenten der Ukraine, Wolodymyr Selenskyj.

Vom 04.-06.05.2023 reiste eine Delegation der Venedigkommission nach Kiew. Beteiligt daran war Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Angelika Nußberger M.A., Direktorin der Akademie für Europäischen Menschenrechtsschutz an der Universität zu Köln, als Vizepräsidentin der Kommission und Berichterstatterin. Die Delegation beriet über ukrainische Gesetzesvorhaben zur Vorbereitung des Beitritts der Ukraine zur EU. Außerdem traf sie Präsident Zelenski und die ukrainische Regierung und Vertreterinnen und Vertreterin der Zivilgesellschaft sowie der internationalen Gemeinschaft.

Pod­cast-Reihe "Irgendwas mit Examen"

"Irgendwas mit Examen" bietet nicht nur wertvolle Zivilrechtstipps, sondern auch eine Fülle von nützlichen Ratschlägen zum Thema Klausurenschreiben, Lernen, Prüfungsvorbereitung und vieles mehr.

Vor etwa zwei Jahren wurde in der Podcast-Serie "Irgendwas mit Recht" ein Examensspezial mit Prof. Dr. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb aufgezeichnet. Ab jetzt wird es jeden Donnerstag eine Extra-Episode namens "Irgendwas mit Examen" geben, die sich an alle Jurastudierende jeglichen Semesters richtet. In der ersten Folge wird grundlegendes Wissen über den Aufbau des Jurastudiums und den Bachelor of Laws vermittelt, sowie die Bedeutung der Examensnote erläutert. In den kommenden Episoden werden konkrete Tipps zum Lernen, wichtige Aspekte, auf die Prüfende achten, und vieles mehr besprochen.

Jede Episode kann einzeln gehört oder der Podcast in der bevorzugten Podcast-App abonniert werden (https://www.irgendwasmitrecht.de/subscribe). Weitere Informationen finden Sie unter https://www.irgendwasmitrecht.de.