Soweit hier nichts anderes durch das Prüfungsamt bekannt gegeben wird, endet die An- und Abmeldefrist für Klausurenstets sieben Tage vor dem Schreibtermin.
Für Hausarbeiten enden die Fristen vierzehn Tage vor Ende des Bearbeitungszeitraums.
(In KLIPS 2.0 ist als Fristende 0:00 Uhr des sechsten/dreizehnten Tages angegeben, weil 24 Uhr des siebenten Tages vor dem Schreibtermin/vierzehnten Tages vor dem Abgabetermin nicht hinterlegt werden kann.)
Auf § 31 Abs. 3 S. 1 VwVfG NRW wird hingewiesen: Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktages.
Wichtige Hinweise zur Anmeldung und Fristwahrung:
Bei Problemen mit der An- oder Abmeldung zu/von Prüfungen über KLIPS 2.0 obliegt es Ihnen, sich innerhalb der Frist an das Prüfungsamt zu wenden (persönlich zu den Öffnungszeiten oder noch besser per E-Mail: jura-pruefungsamtuni-koeln.de). Eine Anleitung zur Prüfungsanmeldung in KLIPS 2.0 finden Sie in unserem Faltblatt.
WICHTIG: Soweit das Hindernis für eine fristgemäße An- oder Abmeldung in Ihrem eigenen Verantwortungsbereich liegt (z.B. defekter Internetzugang am Tag des Fristablaufs), entbindet die Meldung an das Prüfungsamt Sie nicht von Ihrer Verantwortung, kann also nichtfristwahrend wirken!
Verfristete Anmeldungen oder Abmeldungen zu bzw. von Klausuren und anderen Prüfungsleistungen können nicht berücksichtigt werden.
Die Schwerpunktbereichsseminarvergabe findet stets zum Ende der Vorlesungszeit statt.
Sind bei einzelnen Klausuren mehrere Prüfungssäle angegeben, so wird nach dem Ende der An- und Abmeldefrist eine Verteilung der zu Prüfenden auf die Räume vorgenommen. Die angemeldeten Studierenden erhalten ggf. eine Benachrichtigung per E-Mail, zudem finden Sie am Prüfungstag entsprechende Angaben in KLIPS.
B) Die Termine im Einzelnen
Klausuren außerhalb der Schwerpunktbereichsprüfung
Die Anmeldung in KLIPS wird im Laufe des Monats April ermöglicht werden.
Jede Abschlussklausur zu einer Vorlesung dauert 120 Minuten (Nettoschreibzeit), dafür stehen dreistündige Slots zur Verfügung. Die Zwischenprüfungsklausuren dauern 180 Minuten (Nettoschreibzeit), hierfür stehen vierstündige Slots zur Verfügung.
HINWEIS: Darstellung auf mobilen Endgeräten ggf. nicht optimal, bitte lesen Sie die Tabelle auf PC/Notebook o.ä.
Abschlussklausur zur Vorlesung…
Semester lt. Studienplan
Prüfer*in
Tag der Prüfung
3-stündiger Slot für 120-minütige Klausur
BGB AT (I) Gruppe 1: A bis J, binationale Bachelor- und Masterstudiengänge
1
Meier
Samstag
07.02.2026
08:00 Uhr - 11:00 Uhr
BGB AT (I) Gruppe 2: K bis Z
1
Wielsch
Samstag
07.02.2026
08:00 Uhr - 11:00 Uhr
Strafrecht I (Allgemeiner Teil 1 und Besonderer Teil 1) (I), Gruppe 1: A bis J, binationale Studiengänge
1
Weißer
Mittwoch
11.02.2026
16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Strafrecht I (Allgemeiner Teil 1 und Besonderer Teil 1) (I), Gruppe 2: K bis Z
1
Kreß
Mittwoch
11.02.2026
16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Grundrechte (I) Gruppe 1: A bis J, binationale Bachelorstudiengänge
1
Rixen
Mittwoch
18.02.2026
16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Grundrechte (I), Gruppe 2: K bis Z
1
Schönberger
Mittwoch
18.02.2026
16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Gesetzliche Schuldverhältnisse (II)
2
Katzenmeier
Samstag
07.02.2026
16:00 Uhr - 20:00 Uhr
Staatsorganisationsrecht mit Verfassungsprozessrecht (II)
2
von Coelln
Montag
09.02.2026
16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Schuldrecht AT I (II)
2
Körber
Freitag
13.02.2026
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Strafrecht II (Allgemeiner Teil 2 und Besonderer Teil 2) (II)
2
Schiemann
Donnerstag
26.02.2026
15:30 Uhr - 18:30 Uhr
Strafrecht III (Besonderer Teil 3) (III)
3
Waßmer
Dienstag
10.02.2026
12:00 Uhr - 15:00 Uhr
Sachenrecht (III)
3
Thole
Donnerstag
19.02.2026
08:00 Uhr - 11:00 Uhr
Allgemeines Verwaltungsrecht (III)
3
Hain
Samstag
21.02.2026
08:00 Uhr - 11:00 Uhr
Vertragliche Schuldverhältnisse und Schuldrecht AT II (III)
3
Mansel
Mittwoch
25.02.2026
16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Arbeitsrecht (III)
3
Höpfner
Montag
02.03.2026
08:00 Uhr - 11:00 Uhr
Verwaltungsprozessrecht im Überblick (III)
3
von Coelln
Mittwoch
04.03.2026
08:00 Uhr - 11:00 Uhr
Europarecht (IV)
4
Hobe
Samstag
07.02.2026
12:00 Uhr - 15:00 Uhr
Besonderes Verwaltungsrecht (IV)
4
Ogorek
Mittwoch
11.02.2026
12:00 Uhr - 15:00 Uhr
Kreditsicherungsrecht (IV)
4
Berger
Montag
23.02.2026
16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Strafverfahrensrecht (IV)
4
Weiss
Samstag
28.02.2026
16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Zivilprozessrecht (IV)
4
Jansen
Dienstag
03.03.2026
08:00 Uhr - 11:00 Uhr
Internationales Privatrecht (V)
5
Berger
Mittwoch
11.02.2026
08:00 Uhr - 11:00 Uhr
Familien- und Erbrecht (V)
5
Avenarius
Samstag
21.02.2026
12:00 Uhr - 15:00 Uhr
Handels- und Gesellschaftsrecht (V)
5
Koch
Mittwoch
25.02.2026
08:00 Uhr - 11:00 Uhr
Fortgeschrittenen-Übung StrafR
5
Julius
Samstag
07.02.2026
16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Fortgeschrittenen-Übung Ö-Recht
5
Schwamborn
Samstag
21.02.2026
08:00 Uhr - 11:00 Uhr
Deutsche Rechtsgeschichte
1 - 4 (GdR I)
Haferkamp
Dienstag
10.02.2026
08:00 Uhr - 11:00 Uhr
Römische Rechtsgeschichte
1 - 4 (GdR I)
Avenarius
Mittwoch
18.02.2026
08:00 Uhr - 11:00 Uhr
Rechtsphilosophie
5 (GdR II)
Schönberger
Freitag
27.02.2026
08:00 Uhr - 11:00 Uhr
Historische und methodische Grundlagen des BGB
5 (GdR II)
Haferkamp
Samstag
28.02.2026
12:00 Uhr - 15:00 Uhr
Zwischenprüfungsklausur im Öffentlichen Recht (3-stündig)
3
Rixen
Freitag
13.02.2026
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Zwischenprüfungsklausur im Strafrecht (3-stündig)
3
Nippen
Freitag
20.02.2026
16:15 Uhr - 19:15 Uhr
Zwischenprüfungsklausur im Zivilrecht (3-stündig)
4
Peifer
Montag
09.02.2026
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Schwerpunktbereichsklausuren
Die Termine der Klausuren als Teil der universitären Schwerpunktbereichsprüfung finden Sie in KLIPS.
Die Klausurphase wird bis zum 5. März 2026 andauern.
Jede Klausur dauert 120 Minuten (Nettoschreibzeit), dafür stehen dreistündige Slots zur Verfügung.
Fallösungshausarbeiten
Welche Falllösungshausarbeiten in welchem Semester angeboten werden, richtet sich nach dem im nächsten Reiter beschriebenen Plan. Beachten Sie auch die Hinweise zu Hausarbeiten.
Die Aufgabenstellung finden Sie ab dem ersten Tag der Ausgabe auf der Webseite der Aufgabenstellerin/des Aufgabenstellers. Bitte beachten Sie, dass die Arbeiten in jedenfalls in elektronischer Form über die Prüfungsplattform einzureichen sind, und weitere Hinweise zu den Hausarbeiten.
Falllösungshausarbeiten nach den Vorlesungen des Wintersemesters 2025/2026:
Die Aufgabenstellung finden Sie ab dem ersten Tag der Ausgabe auf der Webseite der Aufgabenstellerin/des Aufgabenstellers. Bitte beachten Sie, dass die Arbeiten in jedenfalls in elektronischer Form über die Prüfungsplattform einzureichen sind, und weitere Hinweise zu den Hausarbeiten.
1 Bearbeitungszeit 6 Wochen, auf die Bearbeitung in diesem Zeitraum zu verwendende Zeit: drei Wochen. 2 Bearbeitungszeit 6 Wochen, auf die Bearbeitung in diesem Zeitraum zu verwendende Zeit: vier Wochen.
Zur Zulassung zur Schwerpunktprüfung sind u.a. drei Falllösungshausarbeiten zu bestehen, an die Stelle der bisherigen Fortgeschrittenenhausarbeit ist eine Große Falllösungshausarbeit getreten, vgl. §§ 35 Absatz 3, 55 Absatz 7 StudPrO.
Welche Falllösungshausarbeiten in welchem Semester?
Nach § 35 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 StudPrO müssen eine Kleine Falllösungshausarbeit und zwei Große Falllösungshausarbeiten bestanden werden, wobei jeweils eine aus jedem der drei Gebiete Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht stammen muss.
Die Großen Falllösungshausarbeiten werden in jedem Semester in jedem Bereich (Straf-, Zivil- und Öffentliches Recht) angeboten.
Die Kleinen Zwischenprüfungshausarbeiten werden in einem rollierenden System angeboten. Dabei können Sie in jedem Semester zwischen Arbeiten aus zwei der drei Bereiche wählen.
Angeboten werden im:
Sommer 2024
Strafrecht
Öffentliches Recht
(kein Zivilrecht)
WS 24/25
Strafrecht
(kein Ö-Recht)
Zivilrecht
Sommer 25
(kein StrafR)
Öffentliches Recht
Zivilrecht
WS 25/26
Strafrecht
Öffentliches Recht
(kein ZivilR)
Sommer 26
Strafrecht
(kein Ö-Recht)
Zivilrecht
und so weiter.
Schwerpunktseminarplatzvergabe
Die Schwerpunktseminarplätze für das Sommersemester 2026 wurden im Januar 2026 vergeben. Von Mittwoch, 14.01.2026 bis Donnerstag, 22.01.2026 konnten Sie in KLIPS 2.0 Ihre Belegungswünsche hinterlegen, wenn Sie dann endgültig zur Schwerpunkprüfung zugelassen waren, also alle Voraussetzungen des § 35 Absatz 3 StudPrO erfüllt haben (vgl. § 36 Absatz 1 Sätze 2 und 3 StudPrO) und Ihren Schwerpunkt gewählt haben (zum Formular). Die Schwerpunktseminarplätze werden nach Abschluss der Bewerbungsphase vergeben, das Prinzip "wer zuerst kommt, mahlt zuerst" gilt hier nicht.
Die darauf folgende nächste Bewerbungsphase und Vergabe wird voraussichtlich Mitte/Ende Juni 2026 stattfinden. Dann können Sie sich auf die Schwerpunktseminarplätze für das Wintersemester 2026/2027 bewerben, die im Anschluss vergeben werden. Die Termine werden später hier bekannt gegeben. Teilnehmen kann auch dann, wer endgültig zur Schwerpunktprüfung zugelassen ist, also alle Voraussetzungen des § 35 Absatz 3 StudPrO erfüllt (vgl. § 36 Absatz 1 Sätze 2 und 3 StudPrO).
Alle Termine zu den Arbeitsgemeinschaften finden Sie auf der AG-Seite.
Wissenschaftliche Hausarbeit im Masterstudiengang Digitalisierung
Im Pflichtmodul 2 des Masterstudiengangs “Recht der Digitalisierung”, "Grundlagen des Digitalisierungsrechts", ist eine wissenschaftliche Hausarbeit zu erstellen.
Diese Arbeit wird einmal im Studienjahr angeboten.
Im Studienjahr 2025/2026 kann die Aufgabe zwischen dem 23.02.2026 und dem 04.05.2026 bearbeitet werden; Aufgabensteller ist Prof. Dr. Ch. Heinze.