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Kriminologie, Jugendkriminalrecht, Strafvollzug


Die Kriminologie befasst sich mit den Erscheinungsformen und Gründen von Kriminalität sowie den informellen und formellen Reaktionen darauf. Einbezogen in die interdisziplinären Fragestellungen sind das Jugendkriminalrecht und der Strafvollzug. Das Erkenntnisinteresse ist vor allem auf Rechtstatsachen gerichtet, also darauf, ob und wie Recht tatsächlich umgesetzt wird. Man kann die Kriminologie daher als die Basiswissenschaft für die Kriminalpolitik sowie für die konkreten strafverfahrensrechtlichen Entscheidungen betrachten. Benötigt werden derartige Kenntnisse von allen, die in irgendeiner Form an der Gestaltung der Kriminalpolitik oder der Anwendung des Strafrechts beteiligt sind (z.B. Strafgerichte, Jugendgerichte, Staatsanwaltschaft, Strafverteidigung, Strafvollzug, Straffälligenhilfe, Polizei, Ministerien, Journalismus).

Der Schwerpunkt enthält vier Kernbereichsveranstaltungen: Einführung in die Kriminologie, Kriminologie der Einzeldelikte, Jugendkriminalrecht und Strafvollzug. Die Einführung in die Kriminologie erörtert neben Kriminalitätstheorien u.a. Kriminalstatistiken und ihre Ergänzung durch kriminologische Dunkelfeldforschung, Zusammenhänge zwischen Kriminalität und Alter bzw. Geschlecht, aber auch Determinanten der Anzeigebereitschaft sowie Viktimologie und Kriminalprävention. Darauf baut die Kriminologie der Einzeldelikte auf, indem sie besondere Erscheinungsformen abweichenden Verhaltens (z.B. Gewalt-, Sexual- und organisierte Kriminalität) analysiert. Das Jugendkriminalrecht widmet sich unter Einbeziehung aktueller kriminalpolitischer Entwicklungen den Rechtsgrundlagen des eigenständigen Jugendstrafverfahrens wie auch den wesentlichen jugendkriminologischen Erkenntnissen. Im Zentrum stehen die jugendrechtlichen Reaktionsmöglichkeiten (Diversion, Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel, Jugendstrafe). Die Vorlesung Strafvollzug behandelt gleichfalls die gesetzlichen und kriminologischen Grundlagen der strafrechtlichen Freiheitsentziehung (u.a. Vollzugs- und Anstaltsarten, Rechtsschutz, Rückfall, Prognosen). Im Wahlbereich werden u.a. angeboten: Kriminalpsychologie, Kriminalrechtliche Sanktionen, Grundlagen des Strafrechts und der Kriminalpolitik, Praxisbezogene Einführung in die empirisch-kriminologische Forschung. Überdies wird in jedem Semester mindestens ein Seminar angeboten.

Weitere Informationen auf unserer Homepage unter www.kriminologie.uni-koeln.de

Fragen

Anliegen bezüglich der Studienorganisation, insbesondere zum Verlauf des Hauptstudiums, bearbeitet das Studien- und Karriereberatungszentrum. Fragen zu den prüfungsrechtlichen Voraussetzungen richten Sie bitte an das Prüfungsamt.

Bei rein inhaltlichen Fragen, die durch diese Seite samt Video nicht beantwortet werden, können Sie sich per Mail (institut-kriminologieSpamProtectionuni-koeln.de) an den Schwerpunktsprecher, Prof. Dr. Neubacher, wenden.

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