Studierende mit besonderen Bedürfnissen
Ich habe eine Behinderung oder chronische Erkrankung - an wen kann ich mich wenden?
Für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung gibt es an der Universität zu Köln verschiedene Möglichkeiten der Beratung und Unterstützung.
Der Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung berät Sie in allen studienrelevanten Fragen und bei persönlichen Problemen. Darüber hinaus bietet die Abteilung 23 - Besondere Studienangelegenheiten - der Universitätsverwaltung einen umfangreichen Service für Studierende mit Behinderung an. Das Autonome Behindertenreferat des AStA vertritt die Studierenden mit Behinderung und hält ein breites Angebot an Beratung und Projekten vor. Ebenso finden Sie auf den Internet-Seiten des Kölner Studierendenwerks eine Reihe von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern für Studierende mit Behinderung.
Kann mir ein Nachteilsausgleich gewährt werden und wie beantrage ich diesen?
Der Nachteilsausgleich ist in § 18 StudPrO geregelt. Danach kann behinderten oder chronisch erkrankten Studierenden ein angemessener Nachteilsausgleich gewährt werden, der u.a. in Schreibzeitverlängerungen bis zu 50% der regulären Dauer bestehen kann. Daneben oder stattdessen ist auch die Nutzung besonderer Hilfsmittel (Leselupen, Computer) denkbar.
Bitte stellen Sie als Betroffene oder Betroffener einen entsprechenden Antrag beim Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, sobald Sie den Antrag auf Zulassung zum Prüfungsverfahren (Zwischenprüfung, Schwerpunktbereichsprüfung) stellen. Wird Ihnen der Nachteil erst bekannt, wenn Sie schon zum Prüfungsverfahren zugelassen sind, stellen Sie den Antrag dann unverzüglich. Mit dem Antrag müssen Sie den Ihnen entstehenden Nachteil darlegen und durch Attest belegen. Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses entscheidet dann, ob und welche Art des Nachteilsausgleiches Ihnen gewährt wird.
Welche Räume der Rechtswissenschaftlichen Fakultät sind barrierefrei?
Die Hörsäle, in denen juristische Vorlesungen stattfinden, sind nahezu ausnahmslos auch mit einem Rollstuhl zu erreichen. Einzig Hörsaal XII ist derzeit für Rollstuhlfahrende regelmäßig nicht erreichbar.
Leider sind aber einige Räume, die für Arbeitsgemeinschaften genutzt werden, nicht erreichbar. Sie sollten es vermeiden, Gruppen in den Räumen "100 Hauptgebäude – 6.0120", "100 Hauptgebäude – 7.204" und "100 Hauptgebäude – 7.113", die in nur über Treppen erreichbaren Obergeschossen liegen, zu belegen. Ebenfalls nicht ohne Treppennutzung zugänglich sind die Räume des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht ("Gebäude 130 – Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht – 205"). Der Raum "Gebäude 151 – Universitätsstraße 43 – 2.1 JURA Seminarraum" ist mit dem Aufzug zu erreichen, aber nur durch die Garage, so dass andere Räume bequemer zugänglich sind.
Am besten erreichbar sind – neben den üblichen Hörsälen – die Räume in den Gebäuden "Gebäude 103 – Philosophikum" (ebenerdig bzw. rollstuhlgerechte Rampen im Inneren) und "Gebäude 102 – Studierenden-Service-Center (SSC)" mit Aufzügen und ebenerdigem Eingang.
Gebäudepläne der Universität zu Köln finden Sie hier.