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Die 30-minütige Karenzzeit dient nur dem Umwandeln in PDF und dem Upload, sie ist nicht Teil der Bearbeitungszeit. Daher ist sie in den ILIAS-Übungen auch nicht als Teil der Bearbeitungszeit ausgewiesen. Sie ist aber bei allen Prüfungen hinterlegt. (Bei Schreibzeitverlängerung zum Nachteilsausgleich ist aus technischen Gründen die Schreibzeit einschließlich der Karenzzeit eingetragen - auch hier gilt: die Karenzzeit dient nicht der Lösung der Prüfungsaufgabe!) Innerhalb der Karenzzeit muss die Bearbeitung vollständig hochgeladen sein; bedenken Sie, dass ein Upload Zeit in Anspruch nimmt. Es reicht nicht aus, innerhalb der Karenzzeit lediglich den Upload zu initialisieren.
Bei Abgabe in der Karenzzeit meldet ILIAS eine verspätete Abgabe, lassen Sie sich davon nicht irritieren. Es kommt nur darauf an, dass Sie - gleich, ob schon in der Bearbeitungszeit oder aber jedenfalls noch in der Karenzzeit - eingereicht haben.

E-Klausuren

Im Wintersemester 2021/2022 werden die Klausuren außerhalb der Schwerpunktbereichsprüfung pandemiebedingt nicht in Präsenz, sondern online als E-Klausuren im Open Book-Format stattfinden.

Hier informieren wir zu technischen wie inhaltlichen Aspekten.

A) Anmelden zur Klausur
B) Wie schreibe ich die E-Klausur? Technische Aspekte
C) Wie schreibe ich eine Open Book-Klausur? Inhaltliche Aspekte
D) Ausprobieren, bevor es ernst wird
E) Schreibzeitverlängerung zum Nachteilsausgleich

A) Anmelden zur Klausur

Die Anmeldung zu den Klausuren geschieht über KLIPS, hier gibt es keine Besonderheiten. Nur wer sich rechtzeitig über KLIPS anmeldet, hat die Möglichkeit, eine E-Klausur zu schreiben.

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B) Wie schreibe ich die E-Klausur? Technische Aspekte

Schritt 1: Login auf der Prüfungsplattform

Loggen Sie sich mit Ihrem Studierendenaccount in der ILIAS-Prüfungsumgebung ein. Auf Ihrem "persönlichen Schreibtisch" finden Sie dort die Klausuren, zu denen Sie angemeldet sind, soweit die Anmeldefrist verstrichen ist und die Daten aller Prüflinge bereits in ILIAS importiert wurden.

Schritt 2: Dateidownload und Aufgabenlektüre

Von Beginn der Prüfungszeit an haben Sie Zugriff auf Aufgabentext und Dokumentenvorlage. Laden Sie beides herunter. Lesen Sie die Aufgabe gründlich.

Achtung: Ihre Bearbeitungzeit beginnt mit dem allgemeinen Beginn der Prüfung, nicht erst mit Ihrem individuellen Download!

Schritt 3: Klausur verfassen

Schreiben Sie unter Nutzung der Dokumentenvorlage, die Sie in ILIAS herunterladen können („Klausurvorlage.dotx“), mit einem Textverarbeitungsprogramm Ihrer Wahl (über das Rechenzentrum der Universität sind kostenfreie Office-Programme  wie auch das kostenpflichtige Microsoft Office erhältlich) Ihre Bearbeitung der Aufgabe. Denken Sie daran, bei der Arbeit immer wieder zu speichern (Strg+s bzw. Befehlstaste+s oder „Speichern“-Symbol), damit Ihre Fortschritte nicht verloren gehen. Speichern Sie die fertige Bearbeitung.

Schritt 4: Klausurdatei in PDF umwandeln

Erstellen Sie aus Ihrer Bearbeitung eine Datei im PDF-Format. In MS Word können Sie dazu auf „Datei“ – „Exportieren“ gehen und dann auf „PDF/XPS-Dokument erstellen“ klicken. Speichern Sie das Dokument dann als PDF. In LibreOffice, OpenOffice.org und anderen Office-Programmen können Sie einen PDF-Button nutzen. Stellen Sie schon jetzt im Voraus sicher, dass Sie in der echten Klausursituation wissen, wie Sie aus Ihrer Bearbeitung eine Datei im PDF-Format erstellen und wohin Sie diese speichern. Wählen Sie als Dateinamen Ihre Matrikelnummer und die Bezeichnung der Prüfung, wie sie in ILIAS vorgegeben ist (etwa „1234567 BGB AT.pdf“, „1234567 Grundrechte.pdf“ oder „1234567 Strafrecht III.pdf“).

Schritt 5: Klausur abgeben

Laden Sie eine PDF-Datei mit der Bearbeitung Ihrer Aufgabe hoch. Klicken Sie dazu bei „IHRE EINREICHUNG“ auf den Button „Datei abgeben“. Dann klicken Sie auf „Datei hochladen“, dann auf „Datei auswählen“. Wählen Sie nun die Datei im PDF-Format von dem Pfad, unter dem Sie gespeichert haben (anklicken und auf „Öffnen“ oder Doppelklick). Ihnen wird nun neben dem Button „Datei auswählen“ angezeigt, welche Datei Sie gewählt haben. Klicken Sie nun, wenn Sie die richtige Datei im richtigen Format – PDF – ausgewählt haben, auf den Button „Hochladen“.

Denken Sie daran, die Datei im Format PDF (nicht DOC, ODF, RTF oder einem anderen Format) hochzuladen. Stellen Sie sicher, dass Sie in der echten Klausursituation wissen, wo Ihre Datei abgespeichert ist, um sie hochladen zu können.

Wenn die Datei hochgeladen wurde, wird Ihnen „Datei hochgeladen“ angezeigt; Sie sehen dann unter „BEREITS ABGEGEBENE DATEIEN“ den Namen der von Ihnen eingereichten Datei. Nur dann ist die Datei auch wirklich hochgeladen.

Nur getippte Arbeiten werden akzeptiert. Nur im Format PDF gespeicherte Arbeiten werden angenommen.

Achtung: Ihnen steht zusätzlich zu der Bearbeitungszeit eine 30-minütige Karenzzeit für den Download, das Speichern und das Einreichen zur Verfügung. Beginnen Sie unmittelbar nach dem Ende der Bearbeitungszeit und mit dem Beginn der Karenzzeit mit dem Speichern und Einreichen. Verpassen Sie es, innerhalb der Bearbeitungs- und Karenzzeit eine Bearbeitung einzureichen, geht das zu Ihren Lasten. Achtung: Die Karenzzeit ist nicht Teil der Bearbeitungszeit! Nutzen Sie sie nur zu PDF-Erzeugung und Upload. Die Abgabe muss in der Karenzzeit anbeschlossen sein, nicht nur initialisiert. Beachten Sie, dass das mehrere Minuten dauern kann.

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C) Wie schreibe ich eine Open Book-Klausur? Inhaltliche Aspekte

Die E-Klausuren des Sommersemesters werden allesamt als "Open Book-Klausuren" geschrieben. Das heißt, dass anders als sonst alle Hilfsmittel genutzt werden dürfen - aber wie immer die Zusammenarbeit mit anderen verboten ist.

Das Kompetenzzentrum für juristisches Lernen und Lehren hat eine Handreichung erstellt, die Sie auf die wenigen Besonderheiten dieses Formats hinweist.

Nicht erlaubt ist die Zusammenarbeit einer anderen Person oder die Hilfe durch eine andere Person: Die Lösung muss allein, selbst und eigenständig erstellt werden. Achtung: die Täuschung in Hochschulprüfungen - etwa darüber, die Arbeit ohne fremde Hilfe erstellt zu haben - kann nach dem Hochschulgesetz (HG NRW) mit Geldbußen von bis zu 50.000,00 EUR belegt werden und zur Exmatrikulation führen. Mit dem Einreichen der Bearbeitung versichern Sie, die Arbeit ohne unzulässige Hilfe anderer Personen erstellt zu haben. Die von Ihnen eingereichte Arbeit wird elektronisch auf Übereinstimmung mit Bearbeitungen anderer Personen und mit online verfügbaren Dokumenten überprüft werden („Plagiatserkennung“).

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D) Ausprobieren, bevor es ernst wird

Sie können und sollten vorab schon einmal ausprobieren, wie die E-Klausuren funktionieren, wie der Dateidown- und Upload aussehen. Dazu treten Sie bitte mit Ihrem Studierendenaccount dem entsprechenden "Kurs" auf der Prüfungsplattform bei und schauen Sie sich die "Testklausur" der Rechtswissenschaftlichen Fakultät an, testen Sie die Dokumentenvorlage in Ihrem Textverarbeitungsprogramm, testen Sie die Uploadfunktion.

Wenn Sie noch kein Textverarbeitungsprogramm auf Ihrem Rechner haben: besorgen Sie jetzt eines (kostenfreie Office-Programme können Sie sich über die Seiten des Rechenzentrum der Universität herunterladen, auch das kostenpflichtige MS Office können Sie dort erhalten) und lernen Sie es kennen; beginnen Sie auch damit nicht erst in der Klausur!

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E) Schreibzeitverlängerung zum Nachteilsausgleich

Wenn Sie als Nachteilsausgleich nach § 18 StudPrO eine Schreibzeitverlängerung gewährt bekommen haben, wenden Sie sich bitte nach der Anmeldung zur Klausur an das Prüfungsamt, das dann eine verlängerte Schreibzeit hinterlegt.

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