EU-Kommission: Richtlinienvorschlag zur Harmonisierung des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen
Die Europäische Kommission hat einen Richtlinienvorschlag zur Harmonisierung des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen erarbeitet und veröffentlicht. Eingeführt werden soll eine einheitliche Definition des Begriffs Geschäftsgeheimnis, die unter anderem auch geeignet ist, im Rahmen der Entwicklung und Weitergabe von Software Anwendung zu finden. Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen soll dabei nicht als Ausschließlichkeitsrecht ausgestaltet sondern vielmehr als besondere Form des Lauterkeitsrechts eingeordnet werden. Während der Erwerb von Geheimnissen nur unter zusätzlichen Voraussetzungen rechtswidrig sein soll, werden auch Handlungen genannt, die eine rechtmäßige Nutzung von Geheimnissen darstellen. Thematisiert wird auch Whistleblowing. Darüber hinaus enthält der Richtlinienentwurf einen Sanktionskanon.
http://www.ifross.org/artikel/eu-kommission-plant-harmonisierung-des-schutzes-gesch-ftsgeheimnissen
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