Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln verurteilt den Angriff Russlands auf die Ukraine. Wir sind in großer Sorge um das Leben der Menschen in der Ukraine. Frieden, Demokratie sowie die Freiheit von Forschung und Lehre sind Grundlage unseres wissenschaftlichen Handelns. Die Universität zu Köln ist ein Wissenschaftsstandort des internationalen Austauschs von Menschen vieler Nationen.
Unsere Solidarität gilt der gesamten ukrainischen Bevölkerung, unseren Kooperationspartner:innen, den Wissenschaftler:innen, Studierenden und Freund:innen in und aus der Ukraine. In Gedanken sind wir bei allen, die von diesem Krieg getroffen sind. Wir werden ihnen im Rahmen unserer Möglichkeiten beistehen.
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät teilt die Einschätzung des Institute of International Law zur Völkerrechtswidrigkeit des bewaffneten Angriffs der Russischen Föderation gegen die Ukraine. In der festen Überzeugung, dass Frieden und die Einhaltung des geltenden Völkerrechts Grundlage und unabdingbare Voraussetzungen für die prosperierende Zusammenarbeit aller Staaten ist, ruft sie mit Nachdruck dazu auf, die kriegerischen Handlungen umgehend einzustellen.
Wir sehen es in der aktuellen Situation als unvertretbar an, weiter mit staatlichen Einrichtungen Russlands zu kooperieren. Daher sind wir bedauerlicherweise einstweilen gezwungen, die Beziehungen zu russischen Wissenschaftsinstitutionen und Forschungseinrichtungen auszusetzen, um ein entschiedenes Signal des Widerspruchs gegen die russische Aggression zu senden.
Wohl wissend, dass es sich bei der Entscheidung für den Einmarsch nicht um eine Entscheidung der russischen Bevölkerung handelt, gilt unser besonderer Respekt den Menschen in Russland, die sich trotz der Möglichkeit erheblicher persönlicher Konsequenzen gegen diesen Krieg wenden. So bewundern wir den Mut unserer russischen Kolleginnen und Kollegen, die auf Initiative von Mitgliedern der Russischen Akademie der Wissenschaften in einem Offenen Brief zum Frieden aufrufen. Wir als Fakultät schließen uns der Überzeugung der Universität an, dass dieser Protest die Grundlage für ein gemeinschaftliches wissenschaftliches Ethos und künftige Kooperationen bilden kann.
Die Universität zu Köln bietet für Betroffene verschiedene Unterstützungsangebote.
Die Fakultätsmitglieder Frau Prof.'in Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Angelika Nußberger M.A. und Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Claus Kreß, LL.M. (Cambridge) haben in Presse und Rundfunk wiederholt Stellung zum aktuellen Geschehen bezogen und dieses rechtlich wie gesellschaftlich-historisch eingeordnet. Eine Übersicht der Beiträge finden Sie unter https://jura.uni-koeln.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/nachrichten-einzelansicht/prof-dr-dr-hc-dr-hc-claus-kress-llm-3.
Die Aufzeichnung eines gemeinsam für die Kölner Juristische Gesellschaft gehaltenen Vortrags finden Sie unter https://jura.uni-koeln.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/nachrichten-einzelansicht/russlands-angriff-auf-die-ukraine-und-die-zukunft-des-voelkerrechts. Zusammen mit Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Stephan Hobe, LL.M. haben sie sich zu den völkerrechtspolitischen Überlegungen hinsichtlich der besseren Verfolgbarkeit des Verbrechens der Aggression geäußert, die unter dem Eindruck des Krieges angestellt werden (engl.: https://www.justsecurity.org/84783/the-ukraine-war-and-the-crime-of-aggression-how-to-fill-the-gaps-in-the-international-legal-system; deutsch: https://www.faz.net/einspruch/ahndung-gegen-verstoesse-gegen-das-voelkerrechtliche-gewaltverbot-18595115.html).