Studierende mit besonderen Bedürfnissen
Ich habe eine Behinderung oder chronische Erkrankung - an wen kann ich mich wenden?
Für Studierende mit Beeinträchtigungen oder chronischen Erkrankungen gibt es an der Universität zu Köln verschiedene Möglichkeiten der Beratung und Unterstützung.
Das Servicezentrum Inklusion bietet eine umfangreiche Beratung bei studienrelevanten Fragen, persönlichen Problemen sowie zum Thema Nachteilsausgleich*. Auch eine psychologische Beratung und Austauschgruppen zu verschiedenen Themen gehören zum Angebot des Servicezentrums Inklusion.
An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät können Sie sich an den/die Inklusionsbeauftragte/-n der Fakultät wenden. Die Fakultät hat zudem eine Übersicht der verschiedenen Fakultätseigenen und externen Unterstützungsangebote bei herausfordernden Situationen erstellt.
Viele weitere Ansprechpersonen und Beratungsmöglichkeiten zu verschiedenen Themen wie zum Beispiel Stress- oder Prüfungsbewältigung finden Sie außerdem im Angebotswegweiser des Studentischen Gesundheitsmanagements.
*Wichtig: Bitte reichen Sie Anträge auf Nachteilsausgleich ausschließlich beim Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ein. Nur das Prüfungsamt kann verbindliche Auskünfte zu Ihrem persönlichen Fall sowie zu Ihrem Nachteilsausgleichsantrag erteilen.
Kann mir ein Nachteilsausgleich gewährt werden und wie beantrage ich diesen?
Der Nachteilsausgleich ist in § 18 StudPrO geregelt. Danach wird Studierenden, die zum Beispiel eine Behinderung oder chronische Erkrankung haben, ein individuell angemessener Nachteilsausgleich gewährt. Hier kommen z. B. Pausenregelungen, Schreibzeitverlängerungen oder die Nutzung besonderer Hilfsmittel (Leselupen, Computer) in Frage.
Bitte stellen Sie einen entsprechenden Antrag beim Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, sobald Sie den Antrag auf Zulassung zum Prüfungsverfahren (Zwischenprüfung, Schwerpunktbereichsprüfung) stellen. Wird Ihnen der Nachteil erst bekannt, wenn Sie schon zum Prüfungsverfahren zugelassen sind, stellen Sie den Antrag dann unverzüglich. Mit dem Antrag müssen Sie den Ihnen entstehenden Nachteil darlegen und durch Attest belegen. Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses entscheidet dann, ob und welche Art des Nachteilsausgleiches Ihnen gewährt wird.
Wenn Ihnen ein Nachteilsausgleich gewährt wurde, informieren Sie Ihre Prüfer*innen frühzeitig, damit etwaig erforderliche Maßnahmen mit genügend Vorlauf getroffen werden können.
Bei Rückfragen zum Thema Nachteilsausgleich und der Antragstellung können Sie sich auch an das Servicezentrum Inklusion oder an den/die Inklusionsbeauftragte/-n der Rechtswissenschaftlichen Fakultät wenden. Aber bitte beachten Sie, dass nur das Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät verbindliche Aussagen zu Ihrem persönlichen Fall sowie zu Ihrem Nachteilsausgleichsantrag treffen kann.
Welche Räume der Rechtswissenschaftlichen Fakultät sind barrierefrei?
Das Servicezentrum Inklusion hat eine Webseite mit Informationen zur Barrierefreiheit der Gebäude der Universität zu Köln zusammengestellt.
Außerdem wurde an der Universität zu Köln ein digitaler und interaktiver Lageplan mit dem Schwerpunkt Barrierefreiheit entwickelt. Im April 2024 begann die Testphase. Mehr zum Projekt „CampusGIS2“ und den Link zur Testversion finden Sie hier.
Gebäudepläne der Universität zu Köln finden Sie außerdem hier.