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Juristische Arbeitsgemeinschaften

In jedem Semester werden - die jeweiligen Vorlesungen des Grundstudiums begleitend - hauptsächlich Arbeitsgemeinschaften im Bürgerlichen Recht AT, zu den Grundrechten und im Strafrecht I für Studierende des 1. Semesters angeboten; vereinzelt werden Arbeitsgemeinschaften zu verschiedenen Vorlesungen im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht für 2., 3. und 4. Semester durchgeführt. In Arbeitsgemeinschaften werden in Kleingruppen Fälle gelöst, die den in der Vorlesung erlernten „theoretischen Stoff“ in der Praxis veranschaulichen sollen.

Zweck der Arbeitsgemeinschaft (AG) ist damit gerade nicht (!) die Stoffvermittlung. Die AG soll weder eine zusätzliche Vorlesung, noch Vorlesungsersatz sein! In der AG üben Sie am exemplarischen Fall ein, wie Sie einen Fall lösen. Den Stoff sollen Sie nicht dort lernen; dazu sind Vorlesungen und das Selbststudium gedacht.

Die Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften ist nicht verpflichtend, wird jedoch dringend empfohlen.

Bitte beachten Sie, dass die AGen nicht zu jeder Vorlesung und in jedem Semester flächendeckend angeboten werden können. Die meisten AG-Plätze werden daher im ersten Semester vorgesehen, damit alle die Chance haben, gleich zu Beginn des Studiums den für die Klausuren so wichtigen Gutachtenstil zu erlernen. Die AGen im ersten Semester werden aus diesem Grund zunächst nur an Studierende des ersten Fachsemesters vergeben. Studierende höherer Fachsemester können erst und nur dann erfolgreich AGen des ersten Semesters belegen, wenn die Studierenden des ersten Fachsemesters "versorgt" werden konnten. Wir raten allen Erstsemestern, sich im ersten Semester um mindestens eine AG zu bemühen. Zu diesem Zeitpunkt ist die Wahrscheinlichkeit am höchsten, einen Platz in einer AG zu erhalten.

Die einzelnen AGen finden Sie ab der zweiten Belegungsphase im elektronischen Vorlesungsverzeichnis in KLIPS 2.0.  

 

Teilnahmevoraussetzungen/Anmeldemodalitäten

Es werden nur ordnungsgemäß in Köln immatrikulierte Studierende der Rechtswissenschaft oder eines Teilgebiets der Rechtswissenschaft zugelassen. Die Teilnahme von nicht über KLIPS 2.0 zugelassene Personen an Arbeitsgemeinschaften ist nicht gestattet!

Während der zweiten Belegungsphase (27.08-18.09.2024) in KLIPS 2.0 können Sie sich, wenn Sie für den Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung oder für den deutsch-englischen Rechtswissenschaftsstudiengang an der Universität zu Köln eingeschrieben sind, für eine oder mehrere vorlesungsbegleitende Arbeitsgemeinschaften über KLIPS anmelden. Sie benötigen dazu lediglich Ihren Studierenden-Account (S-Mail-Zugang). Das Faltblatt zur "Veranstaltungsbelegung in KLIPS 2.0" enthält eine Anleitung; mehr Informationen finden Sie in der Belegungsanleitung des KLIPS 2.0-Supports. In dieser Phase werden noch keine Plätze vergeben, es spielt keine Rolle, wann Sie sich innerhalb dieser Anmeldephase um einen AG-Platz bewerben. Erfahrungsgemäß ist es aber sinnvoll und vorteilhaft, nicht bis zum Ende der Bewerbungsphase zu warten, weil KLIPS dann aufgrund des großen Ansturmes deutlich stärker belastet ist. Nach Abschluss der Anmeldephase werden die Plätze vergeben. Übersteigt die Nachfrage das Angebot, so wird unter den Studierenden, die sich beworben haben, gelost.
Für die Studierenden der binationalen Bachelorstudiengänge gibt es eigene Arbeitsgemeinschaften, die durch das Zentrum für Internationale Beziehungen bzw. das DFR-Büro verwaltet werden.

Bitte beachten Sie:
Sie können sich für mehrere AGen eines Faches bewerben. Dabei können Sie Ihre Prioritäten festlegen. Je mehr verschiedene AGen Sie angeben, desto größer ist Ihre Chance, einen Platz zu erhalten. Sie werden nur für AGen angemeldet, für die Sie sich auch beworben haben, jedoch für maximal eine pro Fach.

Beispiel: Sie möchten sich in drei Fächern (z. B. BGB AT, Grundrechte und Strafrecht I) anmelden. Dann können Sie für jedes dieser Fächer aus verschiedenen AGen wählen und auch verschiedene AGen als Ihre Wünsche angeben. Zugeteilt wird Ihnen dann aber maximal jeweils eine AG pro Fach, also höchstens drei verschiedene AGen.

Sollten Sie sich also nur für die AG bewerben, die Ihnen zeitlich am liebsten ist, gehen Sie das Risiko ein, gar keinen Platz zu bekommen. Sie werden nicht in von Ihnen nicht ausgewählte AGen gelost!

Bitte beachten Sie außerdem, dass  Sie Ihre Chancen, eine AG zu erhalten, dann schmälern, wenn Sie nur eine AG oder wenige AGen auswählen. Sie können sich auch für AGen aus mehreren Fächern (z. B. BGB AT, Sachenrecht, Grundrechte oder Strafrecht) gleichzeitig, sogar für zwei zeitgleiche AGen bewerben, um Ihre Chancen auf einen Platz zu erhöhen. Zugeteilt wird Ihnen dann jedoch maximal eine der AGen, d. h. es kann nicht passieren, dass Ihnen KLIPS 2.0 zwei sich überschneidende AGen zuweist.

Im laufenden Semester können Sie während der Restplatzvergabephase (ab 02.10.2024) noch freie oder wieder frei gewordene Plätze in weiteren AGen belegen; hier gilt: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst"!

Hinweis für Nachrückerinnen und Nachrücker: Wenn Sie erst im Nachrückverfahren einen Studienplatz in Köln erhalten haben und in der regulären Belegungsphase noch keine Arbeitsgemeinschaften belegen konnten, können Sie sich in der Restplatzvergabe noch mit Plätzen versorgen.

 

Konsequenzen der Nichtteilnahme trotz Anmeldung

Sollten Sie einen Platz in einer AG erhalten haben und zu Beginn oder im Laufe des Semesters mehr als zwei Stunden unentschuldigt versäumen, verlieren Sie Ihren Platz in der AG.

 

Teilnahmezeugnis nach StudPrO 2014 (außer Kraft):

Wenn Sie vor dem Wintersemester 2023/2024 das Studium begonnen und die für den Abschluss der Zwischenprüfung nach der bis dahin gültigen StudPrO 2014 erforderlichen Leistungen erbracht haben, reichen Sie den erteilten AG-Schein per E-Mail an jura-pruefungsamtSpamProtectionuni-koeln.de (Scan im PDF-Format vom Uni-Mail-Account) beim Prüfungsamt ein. Solange dies nicht geschehen ist, ist Ihre Zwischenprüfung (unabhängig vom Bestehen der Klausuren und der Hausarbeiten) noch nicht bestanden, § 32 Absatz 1 Buchstabe d StudPrO. Um einen AG-Schein zu erhalten, müssen Sie an wenigstens 10 der AG-Termine eines Semesters teilgenommen haben (§ 6 Absatz 3 Satz Satz 1 StudPrO).

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