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Abschlussfeier zu Ehren unserer Absolventinnen und Absolventen

Foto: SEBASTIAN KNOTH FOTOGRAFIE

Jährlich ehrt die Rechtswissenschaftliche Fakultät mit Stolz Ihre Absolventinnen und Absolventen. Uns ist es ein besonderes Anliegen, dass möglichst viele Kandidatinnen und Kandidaten, die die Erste Prüfung erfolgreich abgeschlossen haben, an der Feierlichkeit teilnehmen.

Eingeladen sind alle Prüflinge eines akademischen Jahres, die die staatliche Pflichtfachprüfung und den Schwerpunktbereich an der Universität zu Köln in dem jährlichen Turnus vom 01. Oktober bis zum 30. September bestanden haben. Ausschlaggebend ist hierbei der Termin der letzten Prüfung, nicht das Datum der Zeugniserteilung.

Eine Einladung erhalten Sie, wenn Sie sich gegenüber dem Justizprüfungsamt bei der Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären oder uns Ihren Teilnahmewunsch an der Abschlussnfeier unter jura-studienberatungSpamProtectionuni-koeln.de mitteilen. Falls Sie nach Abschluss der staatlichen Pflichtfachprüfung umgezogen sein sollten, teilen sie uns bitte Ihre aktuelle Anschrift mit. Sollten Sie der Weitergabe Ihrer Daten durch das Justizprüfungsamt widersprochen haben, senden Sie uns bitte mit Ihrem Teilnahmewunsch auch Ihre Adresse und eine eingescannte Kopie Ihres Gesamtzeugnisses oder der Zeugnisse über die bestandene staatliche Pflichtfachprüfung und den bestandenen Schwerpunkbereich zu. Ihre Noten können Sie gerne abdecken. Sofern uns Ihre Daten rechtzeitig (regelmäßig 6 Wochen vor der Feier) vorliegen, schicken wir Ihnen eine postalische Einladung.

Bitte beachten Sie:
Wir können nur Anmeldungen von Prüflingen berücksichtigen, die nachweislich dem jeweiligen Prüfungsjahrgang angehören. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie nur einmal zu der Abschlussfeier eingeladen werden können. Sollten Sie den Freiversuch wahrgenommen haben und eine Notenverbesserung anstreben, laden wir Sie zu der Feier ein, die Ihrem Frei- bzw. Erstversuch zuzurechnen ist.
Für den Fall, dass sich die Zeugniserteilung verzögert und das Risiko besteht, die Zugehörigkeit zu Ihrem Prüfungsjahrgang nicht nachweisen zu können, melden Sie sich rechtzeitig bei jura-studienberatungSpamProtectionuni-koeln.de.