zum Inhalt springen

Was mache ich, wenn sich meine AG mit den Vorlesungen zu den Grundlagen des Rechts I überschneidet?

Um später zur Schwerpunktbereichsprüfung zugelassen zu werden, müssen Sie eine Klausur in den Grundlagen des Rechts I (GdR I) bestehen. In welchem Semester Sie diese Anforderung erfüllen, steht in Ihrem Ermessen. Vorlesungen aus dem Bereich der GdR I werden grundsätzlich in jedem Semester angeboten, wobei das Angebot von Semester zu Semester variieren kann.

Bei Überschneidungen haben Sie daher die Möglichkeit, die Vorlesung zu den GdR I erst in einem späteren Semester zu belegen und damit der Arbeitsgemeinschaft den Vorzug zu geben.

 

Zurück