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Was kann ich tun, wenn ich mit der Bewertung meiner Prüfungsleistung nicht einverstanden bin?

Wenn Sie mit der Bewertung einer Arbeit nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb der Fristen des § 23 StudPrO bei der Prüferin oder dem Prüfer schriftlich und mit Begründung remonstrieren und sie oder ihn damit dazu auffordern, die Bewertung zu überdenken.

Weitere Informationen und eine "Handreichung der Fakultät zur Remonstration" finden Sie auf http://www.jura.uni-koeln.de/klausuren.html unter dem Stichpunkt "Remonstration".

 

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