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Deutsch-türkisch-georgische Tagung

Institut für Straf- und Strafprozessrecht

Vom 5. bis 7. Dezember 2024 fand an der Universität zu Köln das deutsch-türkisch-georgische Strafrechtskolloquium statt. Die Veranstaltung wurde vom Institut für Strafrecht und Strafprozessrecht unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Paul Waßmer und Frau Dr. Jasmin Bertlings organisiert und bot ein breit gefächertes Programm mit spannenden Vorträgen und angeregten Diskussionen.

Die dreitägige Tagung brachte renommierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Deutschland, der Türkei und Georgien zusammen, um aktuelle Herausforderungen und Entwicklungen im Strafrecht und dessen internationale Verflechtungen zu diskutieren. Ziel der Veranstaltung war es, den Dialog zwischen den Rechtswissenschaften der beteiligten Länder zu intensivieren.

Die Veranstaltung begann mit einer feierlichen Begrüßung durch die Organisatoren, gefolgt von einem Vortrag von Herrn Prof. Dr. Rešit Karaslaan zur europarechtlichen Restriktion des Betrugstatbestands sowie einem Vortrag von Professor Waßmer, der das Medizinstrafrecht als eigenständiges Rechtsgebiet beleuchtete. Am Nachmittag folgte der Vortrag von Frau Selen Ezme Yumak, die einen rechtsvergleichenden Blick auf die Ausgestaltung von Völkerrechtsverbrechen in Deutschland und der Türkei warf, sowie ein Vortrag von Frau Dr. Jasmin Bertlings zur Strafbarkeit des sog. Catcallings nach deutschem Recht. Die anschließenden Diskussionen, die auch beim gemeinsamen Abendessen fortgeführt wurden, boten reichlich Gelegenheit zum Austausch.

Den zweiten Tag eröffnete Herr Dr. Semih Yumak mit einem Vortrag über die Strafbarkeit von vorbereitenden Tathandlungen in oder über Online-Plattformen nach dem türkischen Strafrecht, gefolgt von Frau Prof. Dr. Pelin Karaaslan, die über die Herausforderungen der kumulativen Anwendung des Immaterialgüterrechts und Lauterkeitsrechts in der Türkei referierte. Ebenso aufschlussreich war der Vortrag von Herrn Prof. Dr. Bachana Jishkariani über Amtsdelikte im georgischen Strafrecht und die möglichen Einflüsse des EU-Rechts durch die geplante Antikorruptionsrichtlinie. Den Abschluss des Tages bildete ein gemeinsamer Besuch des Kölner Weihnachtsmarktes.

Der dritte und letzte Tag widmete sich der abschließenden Diskussion und der Zusammenfassung der gewonnenen Erkenntnisse. Hierbei wurden zentrale Themen noch einmal aufgegriffen und vertieft. Zum kulturellen Abschluss der Tagung erhielten die Teilnehmenden eine Führung durch den Kölner Dom, gefolgt von einer geselligen Brauhaustour durch die Kölner Altstadt.

Die Tagung verdeutlichte wie bereichernd der internationale Austausch im Bereich des Strafrechts ist. Sie schuf eine Plattform, durch die wissenschaftliche Erkenntnisse und praktische Erfahrungen geteilt und neue Kooperationen angestoßen werden konnten. Mit dieser Tagung wurde ein bedeutender Schritt hin zu einem intensiveren Dialog zwischen den Rechtswissenschaften der beteiligten Länder gemacht.

Bericht:  Linda Tiggemann 

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