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Steuerrecht und Bilanzrecht


Das Steuer- und Bilanzrecht ist sowohl mit dem Öffentlichen Recht als auch mit dem Privatrecht eng verknüpft. Einerseits ist das Steuerrecht staatliches Eingriffsrecht par Excellance, andererseits wird kaum eine größere Entscheidung im Unternehmen oder auch im Privatbereich getroffen ohne auch die steuerlichen oder bilanziellen Auswirkungen dieser Entscheidung zu betrachten. Daraus folgt ein großer Beratungsbedarf in der Praxis, weshalb Juristen mit steuer- und bilanzrechtlicher Vorbildung stets gute Berufschancen sowohl in kleinen und mittleren Kanzleien als auch in Großkanzleien haben.

Das Steuerrecht ist außerdem ein politisches Streitthema. Ein Bundestagswahlkampf ohne steuerrechtlichen Schwerpunkt ist beinahe unvorstellbar. In den Medien werden regelmäßig Vorschläge zur Änderung des Steuerrechts diskutiert. Zur Einordnung und Beurteilung dieser Vorschläge hilft ein von einzelnen Detailfragen losgelöstes steuerrechtliches Systemverständnis, auf welches in den Schwerpunktbereichsveranstaltungen großen Wert gelegt wird.

Ebenso wächst der Anteil von europäischen und internationalen Bezügen im Steuer- und Bilanzrecht. Im Steuerrecht sind hier vor allem die europäischen Richtlinien zur Umsatzsteuer sowie im Bereich der Konzernbesteuerung zu nennen. Zudem beeinflusst der EuGH mit seiner Rechtsprechung zu den Grundfreiheiten das direkte nationale Steuerrecht. Auf dem Gebiet des Bilanzrechts werden nationale Vorschriften zunehmend durch EU-Richtlinien beeinflusst und internationale Rechnungslegungsstandards wie die IFRS erlangen stärkere Bedeutung.

In den Kernbereichsvorlesungen werden die Grundlagen des Bilanzrechts, des Bilanzsteuerrechts sowie des allgemeinen und des besonderen Steuerrechts behandelt. Im Rahmen des Wahlbereichs besteht die Möglichkeit, sich vertieft mit einzelnen Materien des Unternehmenssteuerrechts, des Gesellschaftsrechts und des Steuerstrafrechts auseinanderzusetzen.

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