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Tagung: Sexualisierter Machtmissbrauch in Organisationen: Aufarbeitung und Prävention als Aufgaben des Rechtsstaats | 27.10.2023

Die Tagung wird vom Institut für Staatsrecht in Kooperation mit der Universität Passau sowie der Deutschen Sporthochschule Köln organisiert und soll die Gelegenheit bieten, die Rechtslage kritisch zu analysieren und rechtspolitische Reformüberlegungen zu diskutieren.

Prof. Dr. Stephan Rixen, Direktor des Instituts für Staatsrecht, lädt gemeinsam mit Prof. Dr. Holm Putzke (Universität Passau) und Prof. Dr. Martin Nolte (Deutsche Sporthochschule Köln) am Freitag, 27.10.2023, alle Personen, die mit den relevanten Rechtsfragen befasst sind, zur Tagung "Sexualisierter Machtmissbrauch in Organisationen: Aufarbeitung und Prävention als Aufgaben des Rechtsstaats" ein.

Die Tagung gilt einem Thema, das für Staat und Gesellschaft von zentraler Bedeutung ist. Wie steht der Rechtsstaat den Betroffenen sexualisierter Gewalt bei? Wie werden Täter und Vertuscher zur Verantwortung gezogen? Wie organisiert der Rechtsstaat Prävention, die in Zukunft Taten unwahrscheinlicher macht?

Der sexuelle Missbrauch im Bereich der römisch-katholischen Kirche (erinnert sei an die 2010 öffentlich bekannt gewordenen Taten am Canisius-Kolleg in Berlin) hat generell zu einem verstärkten Nachdenken darüber geführt, wie der Rechtsstaat in Kooperation mit den unterschiedlichen Bereichen der Gesellschaft (z.B. Religionsgemeinschaften, Sportverbänden), aber auch in den Familien die Aufarbeitung erlittenen Unrechts unterstützen und Prävention fördern kann. Auf Bundesebene ist das Amt der „Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“ (UBSKM) sowie die „Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs“ geschaffen worden. Deren Aufgaben sollen laut Koalitionsvertrag alsbald gesetzlich geregelt werden. Außerdem stellen sich, angestoßen durch eine Reihe laufender Verfahren, in straf- und zivilrechtlicher Hinsicht, aber auch mit Blick auf das Soziale Entschädigungsrecht, viele Fragen der Haftung für erlittenes Unrecht.

Diesen Fragen gehen die Veranstalter gemeinsam mit Prof. em. Dr. Rolf Dietrich Herzberg (Ruhr-Universität Bochum), Lothar Jaeger (Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln a.D.), Rechtsanwalt Dr. Eberhard Luetjohann (Rechtsanwälte Wegmann & Luetjohann, Bonn), Rechtsanwalt Christian Roßmüller (Essen), Sabine Knickrehm (Vorsitzende Richterin am Bundessozialgericht, Kassel), Kerstin Claus (Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung
für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs), Prof. Dr. Heiner Keupp (Mitglied der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs), Mary Hallay-Witte (Leiterin des Instituts für Prävention und Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt - IPA, Bonn) und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern auf den Grund.

Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Veranstaltung findet von 10.00 bis 17.00 Uhr im Neuen Senatssaal (Hauptgebäude) statt. Weitere Details zum Programm und zur bis zum 15.10.2023 erforderlichen Anmeldung finden Sie unter https://staatsrecht.jura.uni-koeln.de/. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an institut-staatsrechtSpamProtectionuni-koeln.de.