Prof. Dr. Dr. h.c. Claus Kreß, LL.M. (Cambridge) war am 17.07.2023 Gastredner bei den Vereinten Nationem in New York. Anlass war eine Veranstaltung zum 25. Jahrestag der Annahme des Römischen Status des Internationalen Strafgerichtshofs sowie zur fünften Jährung der Aktivierung von dessen Gerichtbarkeit auch über das Verbrechen der Aggression. Eingangs sprachen die Außenministerinnen Liechtensteins und Deutschlands.
Herr Professor Kreß stellte die Bedeutung des zuletzt genannten Entwicklungsschritts heraus. Es bestehe jedoch mit den speziell die Verfolgung des Verbrechens der Aggression betreffenden Schranken der Gerichtsbarkeitsausübung weiterhin eine empfindliche Lücke in der Architektur des Völkerrechts. Dies habe die russische Aggression gegen die Ukraine der Welt enthüllt.
Die nun anstehende Aufgabe sei die Harmonisierung der Voraussetzungen für die Ausübung der Gerichtbarkeit des IStGH. Dies sei zwar ein schwieriges Projekt, dem politischer Widerstand entgegenstehe. Jedoch habe die Vergangenheit gezeigt, dass unüberwindbar scheinende Hindernisse in den Verhandlungen zum Verbrechen der Aggression durch die Entschlossenheit einer beeindruckenden Anzahl von Staaten überwunden werden konnte.
Die Erfahrungen aus dem russischen Angriffskrieg zeige die Notwendigkeit, die bisherigen politischen Einwände gegen ein stärkeres Zuständigkeitsregime für die Verfolgung des Verbrechens der Aggression durch den IStGH zu überdenken, um die bedrohte Völkerrechtsordnung zu verteidigen.
Darüber hinaus spreche das fundamentale Gerechtigkeitsprinzip der möglichst gleichmäßigen Durchsetzung des Rechts dafür, die Reformaufgabe in Angriff zu nehmen.
Erforderlich seien diplomatisches Geschick und Kreativität sowie die politische Entschlossenheit möglichst vieler Vertragsstaaten, um den IStGH in die Lage zu versetzen, seinen Beitrag zur Verhinderung von Aggressionen zu leisten.
Die gesamte Veranstaltung können Sie abrufen unter https://media.un.org/en/asset/k1m/k1mdo8poz5. Der Beitrag von Herrn Professor Kreß beginnt ab Minute 54:33.