Das Symposium des Instituts für Anwaltsrecht der Universität zu Köln findet als Präsenzveranstaltung am 24.11.2022 im Seminargebäude der Universität statt. Die Veranstaltung widmet sich der Frage nach "Gegenwart und Zukunft der anwaltlichen Vergütung".
Die Tagung beginnt mit der Begrüßung durch Prof. Dr. Martin Henssler. Anschließend werden zunächst die aktuelle Lage ("Gegenwart") und in einem folgenden zweiten Abschnitt ("Zukunft") die kommenden Entwicklungen bezüglich der anwaltlichen Vergütung besprochen und diskutiert, bevor eine Podiumsdiskussion [unter der Beteiligung von Rechtsanwältin und Notarin Edith Kindermann, Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins; Rechtsanwalt Dr. Thomas Gutknecht, Präsident der Rechtsanwaltskammer Köln; Ministerialrat Andreas May, Leiter des Referats R B 5, Bundesministerium der Justiz (BMJ)] und Generalaussprache anberaumt sind. Resümee und Schlusswort werden von Prof. Dr. Bernd Hirtz stammen.
Teil 1: Gegenwart umfasst diese Programmpunkte:
- Stakeholder-Impulse
● Philipp Eder, Geschäftsführer der Allianz Rechtsschutz-Service GmbH, Berlin
● Rechtsanwalt Dr. Fabian Widder, Mitglied des DAV-Vorstands, Mannheim
● Rechtsanwältin Helga Zander-Hayat, Leiterin Bereich Markt und Recht, Verbraucherzentrale NRW, Düsseldorf
● Rechtsanwältin Dr. Alla Drößler, Director Compliance, Hengeler Mueller, Düsseldorf
● Rechtsanwältin Eva Becker, Mitglied des DAV-Vorstands, Berlin
● Ministerialrat Rainer Kaul, Leiter des Referats R B 1, Bundesministerium der Justiz (BMJ)
- Anwaltliche Vergütung im Spiegel von Rechtsprechung und Empirie
Zu den empirischen Befunden zur anwaltlichen Vergütung: Silke Krewitt, Soldan Institut, Köln/Essen
Zu den Entwicklungslinien in der Rechtsprechung: AkadOR Dr. Christian Deckenbrock, Institut für Anwaltsrecht der Universität zu Köln
Anschließende Aussprache
Nach dem Mittagsimbiss folgt Teil 2: Zukunft:
- RVG - Zukunftskonzept oder Auslaufmodell?
Zu Dynamisierung und Quersubventionierung: Edith Kindermann, Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins
Zu Deregulierung und Kohärenz: Prof. Dr. Matthias Kilian, Institut für Anwaltsrecht der Universität zu Köln
Zu Gebühren bei Massenverfahren und komplexen Streitigkeiten: Prof. Dr. Christoph Thole, Institut für Anwaltsrecht der Universität zu Köln
Anschließende Aussprache
- Berufsrecht - Hindernis für sinnvolle Vergütungs- und Finanzierungsmodelle?
Zu Vergütungsvereinbarungen: Prof. Dr. Thomas Gasteyer, Vorsitzender des DAV-Berufsrechtsausschusses, Frankfurt am Main
Zur Prozessfinanzierung: Dr. Nadine Herrmann, Quinn Emmanuel, Hamburg
Anschließende Aussprache
Nach den Schlussworten von Herrn Professor Hirtz sind die Gäste noch zu einem Umtrunk eingeladen.
Die Veranstaltung ist kostenlos. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung erhalten Sie unter https://anwaltsrecht.uni-koeln.de/veranstaltungen/symposium/symposium2022.