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7. Kölner Medizinrechtstag | 21.10.2022

Unter dem Slogan „Patientenrechtegesetz 2.0?“ kommen Gäste aus allen Bereichen des Medizinwesens zu der Tagung nach Köln. Vielfältige Themen geben dabei Anlass und Möglichkeit zur Diskussion. Die Anmeldemöglichkeiten sind begrenzt, aber bestehen noch.

Am 21.10.2022 lädt das Institut für Medizinrecht der Universität zu Köln zum 7. Kölner Medizinrechtstag. Die Veranstaltung mit dem Titel „Patientenrechtegesetz 2.0?“ findet von 10:00 bis 16:00 Uhr im Amélie Thyssen Auditorium, Apostelnkloster 13-15, 50672 Köln statt und wird von der Fritz Thyssen Stiftung für Wissenschaftsförderung gefördert.

Die Patientenrechte sind in der Diskussion. Vor zehn Jahren sollte eine gesetzliche Regelung für mehr Transparenz und Rechtssicherheit sorgen, die Rechtsdurchsetzung stärken und die Gesundheitsversorgung verbessern. Aktuell mehren sich Forderungen nach einem weiteren Ausbau der Patientenrechte: Verschärfung des Pflichtenprogramms der Behandlungsseite, Erleichterung der Anspruchsdurchsetzung (Reduktion des Beweismaßes, weitere Verschiebung der Beweislast), Ausweitung der Ersatzfähigkeit von Schäden, Stärkung der Unterstützung durch Krankenkassen, Etablierung eines Entschädigungs-/Härtefallfonds.

Auf dem 7. Kölner Medizinrechtstag sind Patientenschaft, Ärzteschaft, Versicherungswirtschaft, Politik, Justiz und  Rechtswissenschaft vertreten und diskutieren die Zukunft der Patientenrechte. So wird das Programm nach dem Grußwort der Prorektorin der Universität zu Köln, Prof. Dr. Johanna Hey, bei gegebenen Möglichkeiten zur Diskussion gestaltet von:

  • Aus der Ärzteschaft: Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer
  • Aus der Patientenschaft: Stefan Schwartze, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten
  • Aus dem Versicherungswesen: Timmy Klebb und Jörg Kieker, Vorsitzender des Vorstandes und Mitglied der Deutschen Ärzteversicherung
  • Aus dem Bundesministerium der Justiz: Ministerialrat Prof. Dr. Hans Georg Bollweg, Abteilung für Schadensersatzrecht
  • Zum Patientenentschädigungs-/Härtefallfond: Prof. Dr. Dieter Hart, Institut für Informations-, Gesundheits- und Medizinrecht, Universität Bremen
  • Zum Sozialrecht: Prof. Dr. Stephan Rixen, Institut für Staatsrecht, Universität zu Köln
  • Zum Haftungsrecht: Prof. Dr. Christian Katzenmeier, Institut für Medizinrecht, Universität zu Köln

Das Ende bildet die Abschlussdiskussion unter Moderation von Ri’in BGH Vera von Pentz, stellv. Vorsitzende des VI. Zivilsenats, und Prof. Dr. Martin Stellpflug, D+B Rechtsanwälte.

Die Teilnahme an der Tagung ist unentgeltlich möglich. Die Anmeldung per Mail an medizinrechtstagSpamProtectionuni-koeln.de ist erforderlich. Die Teilnahmekapazitäten sind begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Weitere Informationen können Sie den Begleitmaterialien entnehmen, die Sie unter https://medizinrecht.uni-koeln.de/tagungen/7-koelner-medizinrechtstag finden.