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Chancen, Herausforderungen, Perspektiven

Zertifizierung und der KI-Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission

Foto: Maksym Ivasiuk - Shutterstock.com

Am 27. Oktober 2021 veranstalteten Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski und Dr. Erik Weiss vom Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung eine Online-Tagung mit dem Titel „Zertifizierung und der KI-Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission – Chancen, Herausforderungen, Perspektiven“.

Künstliche Intelligenz (KI) verändert unseren Alltag bereits in fundamentaler Weise, etwa durch Online-Übersetzungsdienste, Sprachassistenten oder immer selbstständiger fahrende Fahrzeuge. Ihr Einsatz ist jedoch nicht nur mit der Chance verbunden, die Fähigkeiten des Menschen zu erweitern und neues Wissen zu generieren. Er stellt uns als Gesellschaft zugleich vor große Herausforderungen. Es gilt zu gewährleisten, dass der Gebrauch von KI nur im Einklang mit unseren essenziellen gesellschaftlichen Werten erfolgt.  Zu diesem Zweck hat die Europäische Kommission jüngst einen Vorschlag für den weltweit ersten umfassenden Rechtsrahmen in diesem Bereich unterbreitet. Mit dem Entwurf einer KI-Verordnung soll ein vertrauenswürdiger und mit den europäischen Werten im Einklang stehender Einsatz dieser Technologien abgesichert werden. Als ein zentraler Baustein zur Erreichung dieser Zwecke wird u.a. auch die Zertifizierung erachtet. Aus der Perspektive aller von dem Entwurf tangierten Akteure ist es ratsam, sich frühzeitig mit dessen Regelungsgehalt und den Möglichkeiten seiner Umsetzung zu befassen. Im Rahmen der Tagung sollten daher der Verordnungsentwurf generell, die Rolle von Zertifizierung sowie praxisrelevante Aspekte des Regulierungskonzepts näher beleuchtet werden.

Nach einer Einführung und einem Vortrag von Prof. Dr. Dr. Rostalski zum Thema „Zertifizierung im aktuellen KI-Verordnungsentwurf – Status quo und weiterer Handlungsbedarf“ präsentierte Kilian Gross von der Europäischen Kommission die EU-Perspektive auf den Verordnungsentwurf. Daran anschließend beleuchtete Dr. Erik Weiss in seinem Vortrag die Anforderungen an KI-Systeme gemäß dem Regulierungsvorschlag näher. Der nächste Vortragende PD Dr. Michael Mock vom Fraunhofer-Institut für Intelligente Analyse- und Informationssysteme (IAIS) stellte „KI-Managementsysteme“ vor und schlug so die Brücke zu den Ausführungen von Dr. Erik Weiss, der diesbezüglich relevante Vorgaben im Verordnungsentwurf zuvor dargestellt hatte. Im nächsten Vortrag referierten Christine Fuß und Katja Krüger vom Deutschen Institut für Normung (DIN) zur „technischen Ausgestaltung des KI-Verordnungsentwurfs durch Normung und Standardisierung“, bevor Dr. Julia Maria Mönig und Sergio Genovesi von der Universität Bonn zum Thema „KI-Zertifizierung und KI-Verordnungsentwurf: Die Rolle der Ethik“ sprachen. Zuletzt stellte noch Benjamin Ledwon von der Deutschen Telekom die Perspektive eines europäischen Telekommunikationsunternehmens auf den Regulierungsvorschlag dar und rundete das Tagungsprogramm damit ab. Prof. Dr. Dr. Rostalski richtete sich zuletzt mit einem die Erkenntnisse der Tagung zusammenfassenden Schlusswort an die Teilnehmenden. Damit endete ein Tag des intensiven und bereichernden Austauschs, der aus Sicht der Veranstaltenden eine Vielzahl von (auch interdisziplinären) Anknüpfungspunkten für weitere wissenschaftliche Auseinandersetzungen mit dem KI-Verordnungsentwurf aufgezeigt hat.

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