Nach dem Studium der Rechts- und Islamwissenschaften sowie orientalischer Sprachen in Köln, London und Istanbul wurde er 1976 mit einer vielbeachteten historischen Arbeit über die Rechtspraxis des islamischen Völkerrechts unter der Betreuung von Professor Gerhard Kegel promoviert. Von 1986 bis 1996 war Professor Krüger Lehrbeauftragter, seit 1996 Honorarprofessor an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Er war ein erster Spezialist der islamischen Rechtsschulen und der Zivil- und Kollisionsrechte nah- und mittelöstlicher Staaten. Sein Wissen führte ihn zu Gastvorlesungen an Universitäten weltweit. Die wichtigste Arbeitsgrundlage war seine Beherrschung der relevanten Sprachen: Türkisch, Arabisch und Persisch. Seine Gerichtsgutachten im türkischen Recht und islamrechtlich geprägten Rechtsordnungen waren in der Praxis ebenso gesucht wie seine Seminare und Vorlesungen in seinen Forschungsgebieten bei Studierenden aus allen Fakultäten.
Über Dekaden war er wissenschaftlicher Redakteur der Jahresbände der Gutachten zum internationalen und ausländischen Privatrecht, die im Kölner Institut herausgegeben werden. Er kümmerte sich väterlich um seine Doktorandinnen und Doktoranden. Im Institut und bei dessen wissenschaftlichen Gästen war er ein geschätzter Gesprächspartner. Das Institut verdankt ihm Vieles, insbesondere auch den Aufbau und die Pflege einer besonderen Forschungsbibliothek in seinen Arbeitsbereichen.
Um die Gesellschaft für Arabisches und Islamisches Recht, deren Gründungsmitglied und von 2003–2018 auch Kuratoriumsvorsitzender er war, wie um die Deutsch-Türkische Juristenvereinigung, deren Vorstand er für viele Amtsperioden angehörte, hat er sich sehr verdient gemacht, ebenso um das Wirken der Ernst-Klingmüller-Stiftung.
Die wissenschaftliche Heimstatt Hilmar Krügers, das Institut für internationales und ausländisches Privatrecht, und deren Angehörige werden Herrn Professor Krüger ein ehrendes Andenken bewahren.
Prof. Dr. Heinz-Peter Mansel