Es zeigte sich, dass nicht nur erhebliche Unterschiede zwischen dem deutschen und japanischen Recht bestehen, sondern auch zahlreiche Gemeinsamkeiten vorhanden sind. So wurde z.B. in Japan Anfang des 20. Jahrhunderts das deutsche Reichsstrafgesetzbuch rezipiert und eigenständig fortentwickelt. Prof. Onagi hatte 1993 am damaligen Kriminalwissenschaftlichen Institut der Universität zu Köln bei Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hans Joachim Hirsch über „Die Notstandsregelung im japanischen und deutschen Strafrecht“ (erschienen im Nomos Verlag) promoviert. Seit 2003 ist er Direktor des Instituts für deutsches und japanisches Strafrecht an der Universität Hokkaido (Sapporo), die eine „Top Global University (Type A, Top Type)” ist und damit zu den besten Universitäten Japans zählt. Prof. Onagi, der Mitglied im „Albert’s Global Researcher Network” der Universität zu Köln ist, hielt sich auf Einladung von Prof. Martin Waßmer für drei Wochen am Institut für Strafrecht und Strafprozessrecht zur Forschung und Lehre auf. Wissenschaftlich beschäftigt sich Prof. Onagi nicht nur mit Fragen des Allgemeinen Teils des Strafrechts, sondern vor allem auch mit den neuen Herausforderungen des Medizin- und Technikstrafrechts.
Für die Studierenden dürfte von besonderem Interesse sein, dass Prof. Onagi der Universität zu Köln weiterhin eng verbunden ist und bei Auslandsaufenthalten an der Universität Hokkaido gerne behilflich ist. Interessenten können sich an Prof. Waßmer wenden, der den Kontakt herstellen wird.