Der zweite Energierechtliche Workshop des Instituts für Energiewirtschaftsrecht der Universität zu Köln (EWIR) nahm die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen nach den §§ 63ff EEG 2017 in den Fokus. Gastgeber war diesmal die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Die Besondere Ausgleichsregelung dient dem Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit stromkostenintensiver Unternehmen. Im Rahmen des Antragsverfahrens muss unter anderem der selbstverbrauchte Strom nachgewiesen werden. Dies erfordert eine Abgrenzung solcher Strommengen, die an Dritte weitergeleitet wurden. Der 2. Energierechtlichen Workshop knüpfte an die Schwierigkeiten bei der Ermittlung dieser Strommengen an: In zwei Referaten von Dr. Thomas Tobias Hennig (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und Dr. Angelone Vallone (Luther Rechtsanwälte) und einer anschließenden Diskussionsrunde wurden die Neuregelungen des Regelungskomplexes zu Messen und Schätzen sowie die Bagatellregelung kontrovers erörtert und diskutiert.
Eine Übersicht über die Workshops erhalten Sie hier: www.ewir.jura.uni-koeln.de/18032.html