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38. Vortragsveranstaltung des GruPrax e.V.

Der Pastiche – Fair Use im Unionsrecht?

Am 23. November 2023 fand die 38. Veranstaltung des GruPrax e.V. und des Instituts für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (IGRU) im SSC-Gebäude der Universität statt.

Als Hauptrednerin konnten das Institut und der Förderverein Dr. Viktoria Kraetzig, Habilitandin am Lehrstuhl von Prof. Dr. Alexander Peukert an der Goethe-Universität Frankfurt am Main, gewinnen, die zum Thema „Der Pastiche – Fair Use im Unionsrecht?“ vortrug. Eingeleitet wurde der Abend zuvor von der Doktorandin Laura Marie Münster, die mit der Vorstellung ihres kurz vor dem Abschluss stehenden Forschungsvorhabens „Die urheberrechtliche Zulässigkeit des Samplings kleinster Tonsequenzen“ die perfekte Überleitung zum Hauptvortrag lieferte.

Anlass beider Vorträge war das kalte, zweisekündige Scheppern von Metall auf Metall, das die Gerichte schon seit über 20 Jahren beschäftigt und das urheberrechtliche Spannungsfeld zwischen Bearbeitungs- und Vervielfältigungsrecht auf die Probe stellt. In Frau Münsters Vortrag fokussierte sie sich auf die Frage nach einschlägigen Schranken, insbesondere, ob Sampling unter die neue Pastiche-Schranke nach § 51a UrhG fallen kann. Frau Münster hat im Rahmen ihrer Forschung eine bisher noch fehlende Definition des Pastiche ausgearbeitet, unter die sie alle Aspekte des Falls subsumiert hat und zum Ergebnis gekommen ist, dass Sampling Pastiche sein könne und das bei „Metall auf Metall“ auch der Fall sei.

Aktueller Anlass für Frau Dr. Kraetzigs Vortrag war ein Vorlagebeschluss des BGH vom 14.09.2023 („Metall auf Metall V“), der unter anderem danach fragt, ob der Pastiche-Begriff im Sinne der InfoSoc-Richtlinie als Auffangtatbestand für eine künstlerische Auseinandersetzung mit einem vorbestehenden Werk oder sonstigen Bezugsgegenstand einschließlich Samplings zu verstehen sei. Kritisch und sorgfältig setzte sie sich mit den Vorlagefragen auseinander und betonte, dass Pastiche nicht nur eine bloße Kopie darstelle, sondern ein Spiel mit Differenz und Imitation sei, sodass er gerade nicht zu einer verkappten Fair-Use-Klausel für jegliche Kopie herabsinken dürfe, wie die Vorlagefragen implizierten.

Ihre klaren Thesen regten dabei zu einer lebhaften Diskussion an, die sich beim anschließenden Get Together mit Getränken und Buffet fortsetzte, sodass den Vereinsmitgliedern aus Anwalt- und Richterschaft sowie Studierenden, Promovierenden und Habilitierenden in immer wechselnden Konstellationen ein fruchtbarer Austausch und eine bunte Mischung gelang.

Weitere Informationen sowie einen ausführlichen Bericht zu der Veranstaltung finden Sie hier.

Bericht: Patrik Kassel

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