Am 10. Januar 2023 fand die 36. Veranstaltung des GruPrax e.V. und des Instituts für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (IGRU) im SSC-Gebäude der Universität statt.
Für den „Neujahrsempfang“ haben das Institut und der Förderverein den sonst üblichen Hauptvortrag durch eine vom kommissarischen Direktor des IGRU Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer moderierte „Talkrunde“ ersetzt. Die Runde am (virtuellen) Kaminfeuer sollte die Zuhörer:innen aus Richter-, Anwalt- und Studierendenschaft dazu anregen, sich an der Gesprächsrunde zum „Wandel des Lauterkeitsrechts“ zu beteiligen. Als Diskutant:innen standen Richter:innen der zuständigen Kammer beim LG Köln, Frau Dr. Michaela Brunssen und des zuständigen Senats beim OLG Köln, Dirk Büch, zur Verfügung.
Zunächst machte aber der Doktorand Lukas Heimann auf ein Problem aufmerksam, das Herr Heimann in seinem Dissertationsvorhaben wissenschaftlich beleuchtet: Waren Sie schon einmal im Spanien-Urlaub und dachten sich: „Ach, ich habe vergessen, meine Waschmaschine in Deutschland einzuschalten! Aber zum Glück kann ich meine smarte Waschmaschine auch von Spanien aus bedienen!“? Mit diesem amüsanten Beispiel hat Herr Heimann das Publikum darauf aufmerksam gemacht, dass dieser Sachverhalt für das Territorialitätsprinzip ein Problem darstellt. Ist die Bedienung der smarten Waschmaschine als deutsches Verfahrenspatent geschützt, müssen grundsätzlich alle Verfahrensschritte im Inland durchgeführt werden, sodass bei einer teilweisen Verlagerung von einzelnen Vorgängen ins Ausland eine Aushöhlung des nationalen Patentschutzes droht. Herr Heimann stellte die hierzu bisherig ergangene Rechtsprechung vor, die bislang unterschiedliche Anforderungen an die Beurteilung dieser Problematik stellt, die er im Rahmen seines Forschungsvorhabens systematisieren möchte. Wie weitreichend dieses Problem sein kann, verdeutlichte Herr Heimann, indem er die Zuschauer:innen zum Abschluss in die unendlichen Weiten des Weltraums mitnahm, wo nicht nur die Erfindungsbenutzung ein Problem darstellen kann, sondern auch die Frage der Entstehung von Erfinderrechten im „Outer Space“ nicht eindeutig beantwortet werden kann. Die Neugierde der Anwesenden auf die Ergebnisse seiner Untersuchung hat er damit mit Sicherheit geweckt.
Nach herzlichem Applaus und wieder auf der Erde angekommen, begann die gemütliche Diskussionsrunde bei einem Gläschen Wein am virtuellen Kaminfeuer. Dabei ging es um die Gegenwart und die Zukunft des Lauterkeitsrechts, da die zahlreichen, kontrovers diskutierten Reformen in den letzten Jahren das Potenzial bieten, das Gesicht des Lauterkeitsrechts stark zu verändern. In diesem Zusammenhang wurde u.a. über die Einschränkung des fliegenden Gerichtsstands, die Reform zur Eindämmung des Missbrauchs der Abmahnbefugnis oder über die durch die EU geplante Stärkung von Mediationsverfahren gesprochen. Gut vorbereitet, redegewandt und mit anschaulichen Beispielen und Zahlen unterfüttert gaben beide Richter:innen einen Eindruck darüber, wie all diese Reformen und Bestrebungen ihre richterliche Praxis verändert haben.
Um den Bezug von der richterlichen Praxis zur Lebenswelt der Studierenden herzustellen, bat Herr Professor Peifer Frau Dr. Brunssen und Herrn Büch darum, zu erläutern, wie sie in den gewerblichen Rechtsschutz gekommen sind, wieso Studierende den gewerblichen Rechtsschutz im Schwerpunkt wählen sollten und wie man an die zuständigen Stellen ans Gericht gelangt. Entsprechende Rückfragen aus dem Publikum brachten interessante Einblicke in frühere Tätigkeiten oder über aktuelle Fälle und sorgten für einen gelungenen Abschluss der Diskussion.
Gelegenheit, diese und andere Themen zu vertiefen und den Kontakt zwischen Vereinsmitgliedern und Studierenden und Promovierenden herzustellen, bot das anschließende Get Together, welches glücklicherweise wieder im direkten persönlichen Kontakt bei Buffet und Getränken stattfinden konnte.
Bericht von Patrik Kassel und Malte Pieper, Institut für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (IGRU)