Bereits am 29. November 2021 durfte Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Claus Kreß, LL.M. (Cambridge) bei einem Treffen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu der Ahndung von Völkerstraftaten, die in Syrien seit 2011 begangen worden sind, in New York über die Arbeit der deutschen Strafjustiz berichten.
Nun hat der Direktor des Instituts für Friedenssicherungsrecht am 25.01.2022 im "Interview der Woche" des Deutschlandfunks mit Christoph Heinemann ein Gespräch über das Völkerstrafrecht in Deutschland geführt.
Im Februar 2021 wurde ein ehemaliger Geheimdienstmitarbeiter des Assad-Regimes vom Oberlandesgericht Koblenz wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Dies war weltweit das erste Strafurteil zu den vom Assad-Regime betriebenen systematischen Folterungen von Angehörigen der syrischen Zivilbevölkerung. Das Interview beleuchtet die diesem Urteil und anderen zum Teil noch laufenden Verfahren zugrundeliegenden Entwicklungen in Deutschland und ordnet sie in den Gesamtkontext der internationalen Strafrechtspflege ein.
Interessierte finden die Stellungnahmen vor dem Sicherheitsrat unter https://media.un.org/en/asset/k1t/k1tm1ckjci. Das aktuelle Interview ist unter https://www.deutschlandfunk.de/bis-heute-haelt-putin-seine-hand-im-un-sicherheitsrat-schuetzend-ueber-assad-100.html abrufbar.