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EWIR-Workshop

Wege in die Wasserstoffwirtschaft-Technik, Ökonomie und Recht

Am 21. Januar fand der zweite Teil des Online-Workshops zum Energierecht „Wege in die Wasserstoffwirtschaft - Herausforderungen an Technik, Ökonomie und Recht“ statt. Der Workshop geht auf die Kooperation zwischen DIER und EWIR zurück und war als Doppel-Webinar ausgestaltet. Bereits eine Woche zuvor kamen die über 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Wirtschaft, Politik und Forschung im Rahmen einer Zoomkonferenz zusammen, um intensiv über Fragen der Nutzung und Bedeutung von Wasserstoff zu diskutieren.

Grünem Wasserstoff wird eine zentrale Rolle für die Energiewende zugeschrieben. Sein Einsatz in Verkehr und Industrie ermöglicht eine erhebliche Reduktion der dort anfallenden CO2-Emissionen. Er ist zugleich Energieträger und Stromspeicher und hat das Potential, einen bedeutsamen Beitrag zur Sektorenkopplung zu leisten. Entsprechend zeigte die Bundesregierung im Juni 2020 mit ihrer „nationalen Wasserstoffstrategie“ einen ersten politischen Handlungsrahmen auf. Mit dem jüngst veröffentlichten Eckpunktepapier des BMWi und dem (im Zeitpunkt des Workshops noch inoffiziellen) Referentenentwurf zur Novellierung des EnWG überschlugen sich zum Jahreswechsel die Ereignisse und bildeten damit die perfekte Grundlage für das Zusammentreffen.

Nach einer Begrüßung durch den Direktor des EWIR Prof. Dr. Torsten Körber schlug Prof. Dr. Charlotte Kreuter-Kirchhof die Brücke zur vorherigen Woche und fasste die wesentlichen Ergebnisse und Diskussionen der Veranstaltung noch einmal zusammen. Aufbauend auf diesen ersten Termin sollte es im zweiten Teil vornehmlich um die Rolle der Netze auf dem Weg in die Wasserstoffwirtschaft und die Frage der notwendigen Änderung des Rechtsrahmens gehen. Zudem sollte ein praxisnaher Blick auf die verschiedenen Geschäftsmodelle rund um den Wasserstoff und die Rolle des Wasserstoffs im Wärmemarkt geworfen werden, sowie Fragen nach Abgaben und Umlagen im EEG-System beantwortet werden.

Den Anfang machte Ulrich Ronnacker von Open Grid Europe mit einem Vortrag zur Bedeutung des Wasserstoffs für die Energiewende und die Implikationen des Markthochlaufs auf den Netzausbau. Ronnacker stellte hierzu eine Marktabfrage der FNB Gas vor und widmete sich im Anschluss dem Referentenentwurf zur Novellierung des EnWG. Ungelöst blieben weiterhin Fragen und Probleme rund um die Finanzierung und Entgeltsystematik. Er begrüße jedoch, dass noch in dieser Legislaturperiode Fakten für den Aufbau eines Wasserstoffnetzes in Deutschland geschaffen werden sollen.

Dr. Philipp Fest vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen setzte daran an, berichtete von der Wasserstoffroadmap des Landes NRW und machte insbesondere darauf aufmerksam, dass im Rahmen einer sinnvollen Regulierung auch die verwandten Rechtsgebiete, insb. das Planungs- und Genehmigungsrecht, beachtet werden müssten.

Im Anschluss gab Dr. Christian Brodowski von der Thüga AG einen praxisnahen Blick auf die Bedeutung von Wasserstoff für den Wärmemarkt. Der Druck auf CO2- belastete Energieträger steige schon seit langer Zeit. Für Gasnetzbetreiber werde der Handlungsdruck mit dem European Green Deal langfristig noch verstärkt. Die Thüga AG investiere bereits jetzt in Wasserstoffprojekte und sehe hierin eine Möglichkeit, die Energiewende aktiv mitzugestalten. Der Referentenentwurf regele nun bereits einzelne relevante Aspekte, sei jedoch an vielen Stellen noch ausbaufähig.

Zum Schluss gab Dr. Max Peiffer von der Anwaltssozietät AssmannPeiffer einen umfassenden Überblick über das System, die Stromnebenkosten sowie mögliche Befreiungstatbestände für Betreiber von Wasserstoff-Elektrolyseuren. Dabei wandte er sich insbesondere den neu eingeführten §§ 64a und 69b EEG 2021 zu. Während ersterer vor allem eine „pragmatische Zwischenlösung“ für den kurzfristigen Betrieb von Elektrolyseuren darstelle, enthalte der § 69b EEG 2021 eine vollständige Befreiung von der EEG-Umlage für die Herstellung grünen Wasserstoffs. Solange dieser jedoch nicht im Rahmen einer Verordnung definiert werde, sei die Norm noch nicht anwendbar.

In der anschließenden Diskussion richteten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zahlreiche Fragen an die Referenten. Besonderes Augenmerk lag dabei auf der Frage, ob die Rahmenbedingungen dynamisch und damit im stetigen Wandel bleiben sollten oder ob sich der Gesetzgeber zu einem zuverlässigen Wasserstoffregime für die nächsten Jahre bekennen sollte. Vonseiten der Praxis wurde mehrfach betont, ein ständiges Nachsteuern nach dem Muster des EEG sei nicht förderlich für die Entwicklung der Wasserstoffwirtschaft. Auch in Deutschland könne man etwas mehr Mut zur regulatorischen Umsetzung eines investitionsfreundlichen und stabilen Rechtsrahmens vertragen.

Die Slides zur Veranstaltung sind unter hier abrufbar.

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