Durch Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Paul Waßmer wurden 50 Studierende aus verschiedenen Partneruniversitäten der Universität zu Köln mit den Grundzügen des deutschen und europäischen Strafrechts vertraut gemacht. Die Studierenden stammten aus Chile, China, Georgien, Japan und Kolumbien. Anders als bei den bisherigen Summer Schools, die in Präsenz in Köln stattfanden, war der Teilnehmerkreis nicht auf zehn Studierende beschränkt. Damit der persönliche Charakter nicht verloren geht, wurden aber nur 50 Teilnehmer zugelassen. Die englischsprachigen Veranstaltungen fanden nachmittags statt, um den verschiedenen Zeitzonen Rechnung zu tragen. Inhaltlich ging es zunächst um den Allgemeinen Teil des StGB und ausgewählte Deliktsgruppen des Besonderen Teils. Auf großes Interesse stieß die Erörterung bekannter Fälle der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Es folgte das Strafrecht der Europäischen Union, wobei nach einer Einführung in die Grundstrukturen der Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union im Mittelpunkt stand. Den Abschluss bildete das Strafrecht des Europarates. Hierbei wurde nicht nur auf die Europäische Menschenrechtskonvention und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eingegangen, sondern auch auf weitere zentrale Konventionen. Wie bei den bisherigen Summer Schools wurde bei der Online Winter School ebenfalls ein Rahmenprogramm angeboten, um den Teilnehmern einen Einblick in das kulturelle Leben in Deutschland und Köln zu verschaffen. Den Anfang machte eine Online-Führung durch das Deutsche Historische Museum. Es folgten Präsentationen der Universität zu Köln und der Stadt Köln. Weiter hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, anhand einer Liste mit Links eine „Online Sightseeing Tour“ zu absolvieren, in der es unter anderem um den Kölner Karneval, Kölner Brauhäuser und den 1. FC Köln ging. Schließlich wurden Links zu Dokumentationen über den Dom, Köln und das Rheinland angeboten.