Besonderes Augenmerk wird hierbei auf die Neuregelungen des Regelungskomplexes zu Messen und Schätzen (§§ 62b, 104 Absatz 10 und 11 EEG 2017) und den geringfügigen Stromverbräuchen Dritter (§ 62a EEG 2017) gelegt. Eingegangen wird zudem auf das vergangene Antragsverfahren beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, in welchem die Neuregelungen erstmals rückwirkend zur Anwendung gekommen sind.
Die daraus resultierenden Probleme werden in zwei Referaten erörtert und anschließend mit den Teilnehmern diskutiert. Den Ausklang bildet ein informelles „Get Together“.
Der Workshop findet am 21.03.2019 um 18.00 Uhr in den Räumlichkeiten der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Anna-Schneider-Steig 22, 50678 Köln) statt.
Details zum Programm und zur bis zum 07.03.2019 erforderlichen Anmeldung finden Sie hier oder unter http://www.ewir.jura.uni-koeln.de/18032.html.