Präventive Maßnahmen zum Schutz vor Krankheiten und der Förderung der Gesundheit sind heutzutage unverzichtbar, um die Lebensqualität und Leistungsfähigkeit jedes Einzelnen zu erhalten. Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt und verschiedene Maßnahmen ergriffen. Mit dem neuen Präventionsgesetz (PrävG) sollen die Bereiche der Krankheitsvorbeugung, Gesundheitsförderung und der Früherkennung von Krankheiten reguliert werden. Auch das SGB V nennt Maßnahmen der Prävention und Regulierung. Im Rahmen des Tagungsprogramms wird erläutert, welche Fragen und Probleme sich bei der Umsetzung der Gesetze stellen.
Im weiteren Verlauf wird die Entwicklung der Unfallprävention vor dem Hintergrund des digitalen Wandels der Arbeitswelt („Arbeit 4.0“) behandelt. Abschließend wird ein Einblick in die Rechtsgrundlagen und Rechtsprechung der Betrieblichen Eingliederung gegeben und von Praktikern aus dem Bereich des Disability Management berichtet.
Die Veranstaltung findet am 12. März 2019 von 9.00 bis 16.00 Uhr in der Aula 2 (Hauptgebäude) der Universität zu Köln statt.
Details zum Programm und zur bis zum 25.2.2019 erforderlichen Anmeldung finden Sie hier oder unter http://www.sozialrecht.jura.uni-koeln.de/. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an sozialrechtstagsozrecht.de.