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70. Jubiläumstagung des Deutschen Rats für Internationales Privatrecht

Das Institut für internationales und ausländisches Privatrecht der Universität zu Köln richtete zusammen mit dem Deutschen Rat für Internationales Privatrecht die Jubiläumstagung mit dem Titel „70 Jahre Deutscher Rat für Internationales Privatrecht: Globales internationales Privatrecht und 25 Jahre Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union" aus. Der damalige Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann betonte in seiner Rede den Wert der Arbeit des Rates.

Am 10. und 11. Oktober 2024 veranstaltete Prof. Dr. Dr. h.c. Heinz-Peter Mansel mit dem Institut für internationales und ausländisches Privatrecht der Universität zu Köln zusammen mit dem Deutschen Rat für internationales Privatrecht eine Jubiläumstagung mit dem Titel „70 Jahre Deutscher Rat für Internationales Privatrecht: Globales internationales Privatrecht und 25 Jahre Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union". Die Fritz Thyssen Stiftung stellte freundlicherweise ihre Konferenzräume am Apostelnkloster für die Tagung zur Verfügung. Der Verlag Ernst und Werner Gieseking unterstützte die Tagung durch Verpflegung. Es erschienen über 70 Teilnehmende aus dem In- und Ausland, unter ihnen die wichtigsten deutschen Stimmen zum Internationalen Privatrecht.

Der damalige Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann würdigte die Arbeit des Deutschen Rates für Internationales Privatrecht aus Anlass der siebzigsten Wiederkehr seiner Gründung mit diesen Worten (Auszug): "Der Deutsche Rat für Internationales Privatrecht ist seit 70 Jahren die maßgebliche deutsche wissenschaftliche Vereinigung auf dem Gebiet des Internationalen Privatrechts. Für das Bundesministerium der Justiz waren und sind der Rat und seine Mitglieder unentbehrliche Gesprächspartner. Gesetzgebung auf dem Gebiet des Internationalen Privatrechts ist anspruchsvoll wie auf kaum einem anderen Gebiet. Man kann deshalb gar nicht hoch genug schätzen, dass sich der Rat die wissenschaftliche Beratung des Gesetzgebers zu seiner zentralen Aufgabe gemacht hat. Viele internationalprivatrechtliche Gesetzgebungsvorhaben haben von der Expertise des Rats maßgeblich profitiert. Gerade auch kritische Stellungnahmen des Rats haben und hatten für das Bundesministerium großen Wert. Ich danke dem Vorsitzenden des Rats, Professor Heinz-Peter Mansel, und allen Ratsmitgliedern für ihren großartigen Einsatz - und ich wünsche mir, dass der Deutsche Rat für IPR die Arbeit des Bundesministeriums der Justiz auch in den kommenden Jahrzehnten in bewährter Manier konstruktiv, kritisch und unparteiisch begleitet." Richter am EuGH Professor Dr. Zoltán Csehi erkannte das Wirken des Rats auf der Tagung durch ein Grußwort und einen Vortrag zum Methodenverständnis des EuGH an.

Der Deutsche Rat für internationales Privatrecht ist ein autonomes Beratungsorgan der Wissenschaft und berät das Bundesministerium der Justiz. Er zielt darauf, die gesetzgeberische Entwicklung des deutschen IPR und die Harmonisierung der Kollisionsrechtsordnungen zu fördern. Hierzu vereint der Rat rund 40 Universitätsprofessor:innen mit Forschungsschwerpunkt im IPR. Seit 2010 sitzt Professor Mansel dem Gremium vor. Er folgt in dieser Funktion den Professoren Dres. Hans Dölle (1953–1961), Gerhard Kegel (1961–1987), Hans Stoll (1987–1997) und Dieter Henrich (1997–2010) nach.

Weitere Informationen finden Sie unter https://ipr.uni-koeln.de/deutscher-rat. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an ipr-institutSpamProtectionuni-koeln.de.

Bericht: Institut für internationales und ausländisches Privatrecht

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