Am 12. September 2024 veranstaltete das Institut für Energiewirtschaftsrecht (EWIR) seinen bereits fünften Workshop dieses Jahr. Dieses Mal zu dem Thema „REMIT 2.0“.
Die Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 („REMIT“) regelt die Aufsicht über den Energiegroßhandelsmarkt in der EU, um deren Integrität und Transparenz sicherzustellen. Der Workshop verstand sich als Fortsetzung des am 24. September 2020 durchgeführten EWIR-Workshops zum Thema „REMIT - Best Practices, Enforcement und aktuelle Entwicklungen in Deutschland und Europa“. Zwischenzeitlich konnten weitere praktische Erfahrungen mit der Verordnung gesammelt werden, die in die Revision der REMIT-VO durch die VO 2024/1106 vom 11. April 2024 mündeten. Der 14. EWIR-Workshop „REMIT 2.0“ sollte die Änderungen und die damit verbundenen neuen Herausforderungen für die Praxis sichtbar machen. Er fand in Kooperation mit der Bundesnetzagentur und der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH statt, in deren Räumlichkeiten in Köln der Workshop diesmal abgehalten wurde. Die Teilnahme war wie immer kostenfrei und sowohl in Präsenz als auch via Zoom möglich.
Als Referenten trugen Dr. Holger Stappert und Lilith Boos, beide Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, sowie Axel Biegert und Alexander David, beide Bundesnetzagentur (BNetzA), vor.
Nach einer kurzen Begrüßung durch Prof. Dr. Torsten Körber, LL.M. (Berkeley), Direktor des EWIR, trugen zunächst Herr Dr. Stappert und Frau Boos zu dem Thema „REMIT 2.0 – Von der Theorie zur Anwendung“ vor.
Herr Dr. Stappert begann den Vortrag mit einem Überblick über die Entstehungsgeschichte und insbesondere den Hintergrund der REMIT bei erstmaliger Einführung der Verordnung 2011 und betonte anhand der von der European Union Agency for the Cooperation of Energy Regulators („ACER“) veröffentlichten Fallzahlen abgeschlossener Fälle die praktische Relevanz der Vorschriften.
Nahtlos übernahm Frau Boos und erläuterte die mit der Reform der REMIT Einzug gehaltenen Neuerungen der Verordnung. Zunächst ging sie auf neue Informationspflichten von Marktteilnehmern zur Erhöhung der Transparenz ein. Anschließend zeigte die Referentin auf, dass die ACER, die nationalen Regulierungsbehörden, die ESMA und die zuständigen Finanzbehörden stärker als bisher angehalten seien, regelmäßig Handelsdaten und Informationen über Verstöße auszutauschen. Folgend widmete sie sich den neuen Vorgaben für Personen, die beruflich Transaktionen arrangieren oder ausführen (PPAETs). Sodann stellte Frau Boos Neuerungen im Ermittlungsverfahren und im Bußgeldregime für Verstöße gegen Vorgaben der REMIT vor. Als letztes ging die Referentin auf die Einführung von Vorschriften für den algorithmischen Handel in Art. 2 Nr. 18, 5a REMIT ein. Abschließend betonte die Referentin, dass es keine Schonfrist für die Umsetzung der neuen Regelungen gäbe, sondern diese, mit wenigen Ausnahmen etwa für PPEATs, unmittelbar seit Inkrafttreten der REMIT anzuwenden seien. Zusammenfassend ging Herr Dr. Stappert darauf ein, dass dies für Marktteilnehmer bedeute, interne Prozesse nun auf die neuen Anforderungen hin zu überprüfen und interne Richtlinien am Maßstab der neuen Vorgaben zu überarbeiten. Dies sei vor dem Hintergrund des harten Rechtsfolgenregimes, welches sich am Handelsumsatz orientiere, besonders dringend.
Im zweiten Vortrag des Abends widmeten sich Axel Biegert und Alexander David aus der Perspektive der BNetzA dem Thema „REMIT 2.0 - Brüssels Antwort auf Entwicklungen im Energiegroßhandel“.
Zunächst gaben die Referenten einen Einblick in die Arbeitsweise der Behörde sowie des bearbeitenden Referats und stellten die Art und Weise der Zusammenarbeit mit anderen nationalen Behörden und der ACER dar. Sodann gingen sie auf den politischen Hintergrund in Brüssel ein, der zu der Reform der REMIT geführt hat. Anschließend stellten sie einige ausgewählte Neuerungen vor, wobei sie ein besonderes Augenmerkt auf die engere Verzahnung mit der Finanzmarktaufsicht legten. Weiter schauten sich die Referenten als Beispiel zu neu in die Verordnung aufgenommenen Pflichten die Vorgaben für PPEATs an. Sodann widmeten sich die Referenten der Pflicht zur täglichen Datenübermittlung von Marktteilnehmern an die ACER ab dem 01.01. 2025. Anschließend gingen die Referenten auf die neue Verpflichtung für Unternehmen aus Drittstaaten ein, einen Vertreter in der EU benennen zu müssen. Mit Blick auf die neuen Ermittlungsbefugnisse der ACER stellten die Referenten heraus, dass die alleinige Ermittlungsbefugnis bei grenzüberschreitenden Sachverhalten nunmehr grundsätzlich bei der ACER liege, sofern die nationalen Regulierungsbehörden diese nicht mittels eines hiergegen gerichteten Einspruchs jeweils wieder an sich ziehen. Die nationalen Regulierungsbehörden würden die ACER ansonsten in ihren Ermittlungen vor Ort unterstützen. Eine eigene Sanktionsbefugnis habe die ACER allerdings nicht. Sie könne abschließend lediglich eine „Empfehlung“ hinsichtlich einer Sanktion/eines weiteren Vorgehens an die nationale Regulierungsbehörde aussprechen, welche die alleinige Sanktionsverhängungsbefugnis innehabe. Zum Ende ihres Vortrages gaben Herr Biegert und Herr David noch einen Ausblick auf die zeitnah anstehenden weiteren Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der Neufassung der REMIT.
An die Vorträge schloss sich eine lebhafte Diskussion an, bei der sowohl die vor Ort als auch die Online zugeschalteten Teilnehmenden Gelegenheit hatten, Fragen an die Referenten zu stellen.
Ein geselliger Ausklang mit Buffet und Kölsch, ermöglicht mit freundlicher Unterstützung der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, rundete die gelungene und mit 60 in Präsenz und digital Teilnehmenden gut besuchte Veranstaltung ab.
Das EWIR setzt die erfolgreiche Veranstaltungsreihe mit weiteren spannenden Workshops zu Themen wie dem GEG („Heizungsgesetz“) oder der Fernwärme im Fokus des Kartell- und Regulierungsrecht fort. Die Teilnahme ist wie immer kostenfrei und sowohl in Präsenz als auch digital möglich.
Einen ausführlichen Bericht zu dieser Veranstaltung sowie Slides der Vortragenden finden Sie unter https://ewir.jura.uni-koeln.de/infobereich/ewir-workshops. Informationen und Anmeldemöglichkeit zu weiteren Institutsworkshops finden Sie unter https://ewir.jura.uni-koeln.de/infobereich/anmeldung-fuer-workshops#c79665. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an infoewir.uni-koeln.de.
Bericht: Institut für Energiewirtschaftsrecht