Am 26. Oktober 2022 feierte die Universität zu Köln die Eröffnung des neuen Instituts für Nachhaltigkeit, Unternehmensrecht und Reporting (INUR).
Das Kölner INUR schafft ein Forum und Netzwerk, das unternehmensrechtliche Fragen rund um das Thema Nachhaltigkeit intradisziplinär rechtswissenschaftlich und interdisziplinär angebunden an die Nachbardisziplinen (insbesondere zu den Wirtschaftswissenschaften) untersucht und diskutiert. Die Forschungs- und Aktivitätsfelder des INUR lassen sich mit den Stichwörtern Corporate Governance, Haftungsrecht, Reporting und Prüfung sowie Steuern umschreiben.
Bei der Auftaktveranstaltung des INUR konnte das Publikum die intra- und interdisziplinäre Ausrichtung mit hochkarätigen Referenten und spannenden Diskussionsrunden erleben.
Nach der Begrüßung durch Prof. Dr. Joachim Hennrichs richteten der Rektor der Universität zu Köln, Prof. Dr. Dr. h.c. Axel Freimuth, der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Prof. Dr. Bernhard Kempen, Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Benjamin Limbach und Prof. Dr. Dres. h.c. Peter Hommelhoff (Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg) wohlwollende Grußworte an das Auditorium. Sodann begeisterte Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Schön (Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen) mit seinem Festvortrag zum Thema „Nachhaltigkeit in Unternehmensrecht und Unternehmensberichterstattung“.
In den sich anschließenden Panels wurde über ausgewählte Forschungsfragen des Instituts diskutiert und ein Austausch zwischen den teilnehmenden Fachleuten aus Praxis und Wissenschaft ermöglicht. Das erste von Prof. Dr. Jens Koch und PD Dr. Moritz Pöschke, LL.M. moderierte Panel adressierte das Thema „Sustainable Corporate Governance“. Rechtsanwältin Dr. Daniela Favoccia, Prof. Dr. Dres. h.c. Peter Hommelhoff, Dr. Marcus Strunk und Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Schön debattierten hier über die Umsetzung nachhaltigkeitsbezogener Pflichten in Geschäftsführung und Überwachung durch den Aufsichtsrat, namentlich Pflichten in der Lieferkette, damit verbundene Schwierigkeiten und Sanktionsgefahren.
Das zweite Panel widmete sich der Thematik „Greenwashing“. Unter der Moderation von Prof. Dr. Joachim Hennrichs und Prof. Dr. Johanna Hey diskutierten RAin Christine Gärtner, WP/StB Georg Lanfermann, Präsident des DRSC e.V., Prof. Dr. Dörte Poelzig, M.Jur. (Oxon) (Universität Hamburg) und Prof. Jörg Rocholl, PhD, Präsident ESMT Berlin, erste Anwendungsfälle von Greenwashing und über die Herausforderungen aus neuen unternehmerischen Berichtspflichten zum Thema Nachhaltigkeit und deren Folgen für die Praxis.
Prof. Dr. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb rundete das Symposion mit einem Schlusswort ab. Beim anschließenden Get-Together hatten Gäste und Veranstalter Gelegenheit zum persönlichen Austausch.
Das neu gegründete Institut befasst sich mit einem neuen Forschungsbereich, der durch die zunehmenden Anforderungen nachhaltigen Handelns an Unternehmen entsteht. Aufgrund der drohenden Auswirkungen des Klimawandels fordern gesellschaftliche Akteure auf verschiedenen Ebenen eine Wende hin zu mehr Nachhaltigkeit. Dies betrifft besonders die Wirtschaft und die Unternehmen. Auf EU- und nationaler Ebene entstehen zunehmend rechtliche Regulierungen zu Fragen der Nachhaltigkeit, beispielsweise im Unternehmens- und Bilanzrecht: Neben der traditionellen Finanzberichterstattung wird mittlerweile auch eine Nachhaltigkeitsberichterstattung zu einer zweiten, gleichwertigen Säule der Unternehmensberichterstattung. Das Lieferkettengesetz normiert darüber hinaus Sorgfaltspflichten von Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeit. Die EU will mittels einer ambitionierten Green Finance-Regulierung Finanzströme in nachhaltige Projekte umlenken. Zudem werden Steuern als Lenkungsinstrument angewendet. Diese Regulierungswelle wirft vielfältige unternehmensrechtliche Fragen auf und stellt alle Betroffenen vor enorme Herausforderungen. Das neue Kölner INUR nimmt sich diesen Fragen an und befasst sich mit Themen wie „Greenwashing“ in Unternehmen, Klimaklagen, „Dual Purpose“ Gesellschaftsformen und „Green Taxation“. Darüber hinaus vernetzt es intradisziplinär die Teildisziplinen des Unternehmensrechts und bindet die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln interdisziplinär an die Nachbardisziplinen an.
Weitere Informationen über das INUR und seine Aktivitäten finden Sie unter https://inur.uni-koeln.de/.