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Feier zu Ehren der Absolventen und Absolventinnen | 29. Januar 2021

Im Januar 2021 wird die Feier zu Ehren der Absolventen und Absolventinnen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln erstmals in digitaler Form stattfinden.

© Sebastian Knoth

Mit einer digitalen Feier ehrt die Rechtswissenschaftliche Fakultät dieses Jahr die Absolventinnen und Absolventen, die die erste Prüfung erfolgreich abgeschlossen haben.

Alle Prüflinge, die die erste Prüfung innerhalb des akademischen Jahres vom 01. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 bestanden haben, sind herzlich zu den Feierlichkeiten am 29. Januar 2021 eingeladen. Ausschlaggebend ist der Termin der letzten Prüfung.

Die postalische Einladung werden die Absolventinnen und Absolventen erhalten, die sich gegenüber dem Justizprüfungsamt bei der Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung mit der Weitergabe ihrer Daten einverstanden erklärt oder dem StudKBZ Jura ihren Teilnahmewunsch und/oder ihre Adressänderung bis zum 10. Dezember 2020 mitgeteilt haben.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass unsere Prüflinge nur einmal an der Feier teilnehmen können. Sollten Sie zwischen dem 01. Oktober 2019 und dem 30. September 2020 einen Freiversuch bestanden haben und eine Notenverbesserung anstreben, laden wir Sie lediglich zur Feier 2020 ein, da diese Ihrem Freiversuch und damit Ihrem Bestehen zuzurechnen ist. Die Teilnahme an der nächsten Feier ist leider nicht möglich.

Aktuelle Informationen zur Feier finden Sie regelmäßig auf der Website des StudKBZ Jura.