Nichts ist dauerhafter als ein Provisorium. Welcher Satz würde besser die Situation des deutschen Grundgesetzes beschreiben, das absichtlich nicht als Verfassung bezeichnet wurde, aber längst schon die dauerhafte Basis der deutschen Rechtsordnung geworden ist?
Ihr Wortlaut und ihre Grundphilosophie sind aktueller denn je. "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt", lautet Art. 1 GG. Allein schon die Verwirklichung dieses Postulats stellt auch heute noch eine überragende Aufgabe für einen modernen Rechtsstaat dar.
Nach Maßgabe des Grundgesetzes wurde die Bundesrepublik Deutschland als „offener Verfassungsstaat“ etabliert und sie wurde damit Teil und Vorkämpferin der internationalen Werte- und Friedensordnung, so wie sie insbesondere von den Vereinten Nationen und zahlreichen anderen internationalen Organisationen fortlaufend weiterentwickelt wird. Ein freiheitlicher, demokratischer Rechtsstaat ist immanent auf eine unabhängige Medienlandschaft angewiesen.
Einen faszinierenden Einblick in das Wesen des Grundgesetzes aus aktueller Perspektive, unter besonderer Berücksichtigung der vorgenannten Gesichtspunkte, gaben am 17. Oktober 2019 die Referate von Professor Christian von Coelln, Professor Stephan Hobe, Professorin Paula Lucarelli und Professor Andrea Simoncini im Rahmen der vom Deutsch-Italienische Rechtswissenschaftler e.V. (D.I.R.) ausgerichteteten Tagung "70 Jahre Grundgesetz" in Florenz.
Der Bericht wurde verfasst von Frau Tanja Hilpold.