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Kölner Kolloquium zum Steuerrecht | ab 04.04.2022

Ab dem 04.04.2022 stellen Gäste aus Wissenschaft und Praxis auf Einladung des Instituts für Steuerrecht und des Instituts für Gesellschaftsrecht aktuelle steuer- oder bilanzrechtliche Probleme im Rahmen der vier Veranstaltungen des "Kölner Kolloquium zum Steuerrecht" vor.

Fotos: Wondervisuals - Shutterstock.com (Kölnpanorama) | Pascal Bünning (Portraits)

Im Rahmen der Reihe "Kölner Kolloquium zum Steuerrecht", organisiert durch das Institut für Steuerrecht und das Institut für Gesellschaftsrecht, diskutieren Referentinnen und Referenten aus Beratung, Finanzverwaltung, Richterschaft und Wissenschaft über aktuelle steuer- oder bilanzsteuerrechtliche Themen.

Am 04. April 2022 um 18.00 - 20.00 Uhr referiert Herr VRiBFH a.D. Michael Wendt (YPOG) über "Aktuelles zum Recht der Besteuerung von Mitunternehmerschaften".

Am 20. Juni 2022 um 18.00 - 20.00 Uhr spricht Herr Dr. Carsten Schlotter (Flick Gocke Schaumburg) über "Aktuelle Praxisprobleme (Steuerabzug, gewerbesteuerliche Hinzurechnung, Aktivierung) bei der Einlizenzierung von IP".

Am 10. Oktober 2022 um 18.00 - 20.00 Uhr sprechen Prof. Dr. Stephan Eilers und Elena Münster (Freshfields Bruckhaus Deringer) über "Registerfälle und OECD-Pillars – Neue Entwicklungen und Inkonsistenzen".

Am 29. November 2022 um 18.00 - 20.00 Uhr reden Prof. Dr. Henning Tappe (Universität Trier) und Reinhard Serwe (Bundesministerium der Finanzen) über "Aktuelle Verfahren zum Steuerverfassungsrecht".

Die Veranstaltung findet sowohl in Präsenz (Bernhard-Feilchenfeld-Straße 9, 50969 Köln) als auch online statt. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Weitere Informationen zu den Veranstaltungen und zur erforderlichen Anmeldung erhalten Sie unter https://steuerrecht.uni-koeln.de/veranstaltungen.